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				Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 30. Aug 2005, 21:03
				von lilamuck
				hallo, wisst ihr wo ich eine Vorlage für den Einspruch beim versorgungsamt bekomme. unser 1 1/2 jähriger sohn ist hochgradig bis an taubheit grenzend schwerhörig und hat nur 50% bekommen. wisst ihr wieviel ihm zusteht? Was muß so ein Widerspruch beinhalten? Danke für eure hilfe
manuela alias lilamuck
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 09:06
				von Andrea Heiker
				Hallo Manuela,
um zu berechnen wieviel ihm zusteht, brauche ich soweit bekannt seinen Hörverlust, möglichst in den Frequenzen 500, 1000, 2000 und 4000 Hz für beide Ohren getrennt. 50% scheint mir bei hochgradig / an Taubheit grenzend zu wenig.
Gruß
Andrea
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 10:33
				von Writemaster
				Für 50% bekommt man glaube Behindertenausweis oder irgendwie sowas - damit man mehr Ansprüche geltend machen kann müsste der GDB wesentlich höher liegen was mit "Taubheit" nicht einfach zu bekommen ist. 
Wie gesagt hab da nicht so viel Ahnung in dem Bereich würde aber persöhnlich sagen - von dem was ich über die Berechnung gelesen hab und was ich von Leuten in der Praxis mitbekommen hab dass 50% schon recht "gut" sind. Natürlich kann man "immer mehr gebrauchen"
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 10:50
				von Andrea Heiker
				Hallo Writemaster,
da gibt es ganz klare Regeln, mit welchem Hörverlust welcher GdB anerkannt wird. Bei Kindern ist das noch einmal etwas anders als bei Erwachsenen. Ich glaube, dass es zu wenig ist, wenn das Kind auf beiden Ohren eine Schwerhörigkeit von 70 dB über die vier oben genannten Frequenzen haben sollte, stehen dem Kind ein GdB von 70% zu!
GRuß
Andrea
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 11:53
				von Akustiker
				Erstellt von lilamuck
hallo, wisst ihr wo ich eine Vorlage für den Einspruch beim versorgungsamt bekomme. unser 1 1/2 jähriger sohn ist hochgradig bis an taubheit grenzend schwerhörig und hat nur 50% bekommen. wisst ihr wieviel ihm zusteht? Was muß so ein Widerspruch beinhalten? Danke für eure hilfe
manuela alias lilamuck
Hallo, schau mal hier 
Klick 
http://www.rechtspraxis.de/ausweis.html
und dann dort auf 
wie wird wiederspruch gegen den bescheid eingelegt?
hoffe ich konnte etwas helfen!
GL
 
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 12:50
				von Writemaster
				Achso Andrea. Bei Kindern so einfach zu sagen? - Wow und Danke.
Naja Breitbandig 70db ist schon ziemlich viel. Selbst 50 Breitbandig kommt nicht alle Tage vor.
Und Taub ist für manchen schon 30db im Tonaudio desshalb nehm ich erstmal an dass es nicht so "extrem" bestellt ist 
Wie siehts den überhaupt den nun aus die Hörkurve

 
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 13:02
				von Nina M.
				Hallo!
Wenn das Kind wirklich definitiv auf beiden Ohren an taubheit grenzend Schwerhörig ist, dann sind 50% ganz klar zu wenig!
Legt auf jeden Fall Widerspruch ein (Das muss schnell passieren! Begründung kann nachgereicht werden!). 
Hilfreich wäre, wie Andrea schon schrieb, wenn du den genauen Hörverlust in den entsprechenden Frequenzen nennen könntest.
Gruß,
Nina
Gruß,
Nina
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 13:05
				von Nina M.
				Writemaster, entschuldige, aber manchmal fällt es mir schwer zu glauben, dass du Akustikergeselle bist.
Die Mutter schrieb doch oben, dass das Kind "hochgradig bis an Taubheit grenzend SHig" ist. Und das ist schon eine ziemlich genaue Aussage und von "an Taubheit grenzend Shig" wird erst gesprochen, wenn das Kind wirklich erst ab 70/80/90 dB reagiert.
Ich denke als Akustiker sollte man sowas wissen.
Gruß,
Nina
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 13:23
				von Akustiker
				Schwierig ist, dass solche aussagen von HNO Ärzten oft falsch gemacht werden und dadurch diese Aussage meist wenig gewicht hat!
Akustiker zweifeln vieles an!
Ist auch besser so!:D
Würde mich jetzt aber auch mal interessiern wie die Hörminderung aussieht!?
LG
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 13:24
				von Nina M.
				Akustiker, da geb ich dir sicher recht.
Aber weil "an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit" schon eher ein Fachbegriff ist, denke ich dass da schon was dran sein wird.
Wenn die Mutter geschrieben hätte "unser Kind ist so gut wie taub", dann hätte ich auch eher meine Zweifel.
Gruß,
Nina
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 13:29
				von Akustiker
				ohne wenn und aber!
JA
dir kann man nix weiss machen....misst 
 
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 13:44
				von Süssemaus2
				Hallo
Ich wollte nur sagen ich habe auch einen 2 jährigen Sohn der mit einen 
CI versort ist.
Und als ich beim Versorgungsamt den Schein beantragt habe hat er auch erst 50% bekommen. Als er dann sein erste 
cI bekam habe ich einen neuen Antrag beim Versorgungsamt gestellt und er bekam dann seine 100% und noch einige Buchstaben noch dabei.
Also ich würde sagen wenn er ein 
ci bekommt stell einen neuen Antrag. und du wirst sehen er bekomme seine 100%.
Mein sohn liegt auch bei der Hörkurve bei 85db.
Gruss Karina

:notsure:
 
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 13:47
				von Andrea Heiker
				Hallo alle,
bei Kindern ist die Hörkurve ja oft nicht im Detail bei den Frequenzen bekannt. Dann nimmt man aber eben das, was bekannt ist, und geht von einem breitbandigen Hörverlust aus. 
Ja man kann den GdB ausreichnen mit den Tabellen B und D bei folgenden Link:
http://www.h-baer.de/anhalt-hoerorgan.htm
Wäre auch für Euch Akustiker mal gut, wenn ihr einen Blick darauf werft, um den Kunden einen Tip zu geben.
Unter Hochgradig / an Taubheit grenzend verstehen HNO-Ärzte schon so 70dB - 80dB Hörverlust, so dass ich davon ausgehe, dass der GDB zu niedrig angesetzt wurde.
GRuß
Andrea
 
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 13:51
				von Momo
				Hallo Karina
der GdB hat mit CI oder nicht CI nichts zu tun. Wenn ein Kind gehörlos ist von Geburt an bekommt es 100%, egal ob es dann tatsächlich ein CI bekommt oder nicht. Entscheidend ist also nicht wie das Kind versorgt wird, sondern wie gut oder schlecht es OHNE Hörhilfe (welche auch immer) tatsächlich hört.
50% erscheint mir im o.g. Beitrag auch zu wenig, aber wir kennen ja auch die genauen Werte bisher nicht, also alles Spekulation.
LG
Momo
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 13:53
				von Akustiker
				Danke für den guten LINK!
Aber bei Kindern ist diese Beurteilung nicht ganz standesgemäß, die Beurteilung bei Kindern ist oft subjektiverer Natur!
Aber nochmal Danke sehr nett!
LG:D
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 13:55
				von Andrea Heiker
				Noch ein Tip: 85DB und schlechter in den vier Frequenzen auf beiden Ohren, sind Kinder (sofern vor 7. Lebensjahr diagnostiziert) gehörlos und bekommen 100% und die Merkzeichen G, B, H und Rf zugesprochen.
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 13:56
				von Süssemaus2
				Hallo Momo
das stimmt nicht auf dem Versorgungsamt hat man mir gesagt wenn ihr sohn mit einem CI ausgestatte wir bekommt er voll 100 %. 
Und als er noch kein ci hatte. Bekam er auch nur 50% vom Amt.
Und so ist es auch Momo ich kenne noch einige andere Mütter bei den war es auch so.
Aber ich denke das ist von Bundersland zu Bundesland verschieden.
Gruss Karina
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 13:58
				von Akustiker
				Bist du dir da sicher?
Denn das habe ich so wirklich noch nie gehört.
LG
blöde frage du bist dir sicher?[size=small]
[Editiert von Akustiker am: Mittwoch, August 31, 2005 @ 01:59 PM][/size]
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 14:01
				von Süssemaus2
				Hallo 
ja ich bin mir sicher.
Ich habe mich beim Versorgungsamt aufgeregt als mein sohn nur 50% bekam und auch keinen Buchstaben ausser RF. Und dann nach der CI OP hat er 100% und noch weite Buchstaben wie H, B usw. 
Gruss Karina
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 14:04
				von Andrea Heiker
				Hallo Karina,
Dein Sohn hätte schon beim ersten Mal 100% und die Merkzeichen bekommen müssen. Manche Sachbearbeiter stellen sich an, als ob es Ihnen persönlich an den Kragen ginge.
Gruß
Andrea
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 14:04
				von Akustiker
				OK danke!
Solche fälle* kommen zwar nicht häufig vor, aber freut mich das man hier immer mehr dazulernt!
*nehmt mir das nicht übel, bitte
 
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 14:05
				von Andrea Heiker
				PS: Es ist in allen Bundesländern gleich. Aber in dem einen oder anderen Versorgungsamt sind vielleicht böswillige Sachbearber am Werke.
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 14:12
				von Süssemaus2
				Hallo Andrea
da muss ich dich leider enttäuschen es ist nicht in alle Bundersländern gleich.
Bei uns hier im Saarland bekommst du keine Fahrgeldzuschuss. Weil ich ja mit meinem sohn jeden do. jeden Fr. und Di. nach Homburg muss zur Logopädi und CI einstellung. 
Weil ich alleinerziehend bin habe ich sehr wenig geld und mein ex zahlt nicht.
Und wenn ich in Rheinland Pfalz leben würde, bekäm ich auch Fahrtkostenzuschuss Das weiss ich aus sicher Quelle. glaub es mir. Es sind nicht alle Bundesländer gleich.
gruss Karina
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 14:14
				von Akustiker
				Aber der GdB muss (sollte) gleich bestimmt werden! 
Kostenübernahme ist etwas anderes!
Mittlerweile sind die Preise der KK aber "fast" einheitlich!
LG
			 
			
					
				Re: Widerspruch bei GdB
				Verfasst: 31. Aug 2005, 14:17
				von Süssemaus2
				Hallo
du das denke ich nicht ich habe schon so viel
schlechte Erfahrungen gemacht.
Gruss Karina