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Neuverordnung, KK Beitrag // Technicker KK

Verfasst: 20. Dez 2016, 11:41
von Gerhard_R
Hi,

folgender Link:
ABBC3_OFFTOPIC
https://www.tk.de/tk/h/hoergeraeteversorgung/kostenuebernahme-fuer-erwachsene/39760Link

1534 für beide Seiten, habe bis neulich im Internet etwas von 800 Euro pro Seite und zusätzlich Reparaturpauschale gelesen? Waren das falsche Informationen?

Der Betrag von 1939 ist für an Taubheitgrenzende Leute und für mich nicht anfoderbar, richtig?

Hmm dachte immer es wird mehr gezahlt, aber diese Beträge sind etwa gleich im Vergleich zu der Zuzahlung die ich 2008 bekommen habe...

Re: Neuverordnung, KK Beitrag // Technicker KK

Verfasst: 20. Dez 2016, 21:44
von akopti
Hallo,

die Beträge auf der Internetseite der Techniker KK sind richtig.
Gruß

Dirk

Re: Neuverordnung, KK Beitrag // Technicker KK

Verfasst: 4. Jan 2017, 17:06
von Ohrenklempner
Ja, die Beträge stimmen.

2008 hat deine TK vermutlich auch etwa 800 Euro dazubezahlt, allerdings insgesamt für die komplette beidohrige Versorgung. ;) Genauer gesagt: 412,- € pro Hörgerät abzgl. 86,- € binauraler Abschlag. Die Reparaturpauschale ist da allerdings nicht drin.

An Taubheit grenzend ist bei dir nicht der Fall, dazu bräuchtest du auf beiden Ohren in den Frequenzen von 0,5 bis 4 kHz einen durchschnittlichen Hörverlust von mindestens 80 dB.