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Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 13:23
von Cloudy
hallo,
habe heut von der Krankenkasse eine schriftliche Ablehnung erhalten. Darin steht das ich Widerspruch einlegen kann aber wie soll ich das am besten schriflich begründen.
Hier mal was die geschrieben haben:
Hilfmittel können zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, sofern sie von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst und im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgeführt sind. Die Funktionstauglichkeit, der therapeutische Nutzen und die Qualität müssen nachgewiesen sein.
Ein Spezialtelefon für Hörgeschädigte ist kein anerkanntes Hilfsmittel und nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen.
Die aktuelle Gesetzeslage ist: Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Sozialgesetzbuch V ausgeschlossen sind (§ 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich sien; dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 Abs. 1 Satz 1 SGB V).
In der von Ihnen beigefügten ärztlichen Verordnung wurde jedoch ein Telefonverstärker verordnet.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen vertreten die Auffassung, das s ein Telefonverstärker im allgemein nicht notwenidg ist. Die Ermöglichung der Kommunikation Schwerhöriger durch den Telefonverstärker sowie die wesentliche Erweiterung des Freiraums des Schwerhörigen machen dieses Gerät nicht zur notwendigen Leistung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung i.S. des § 12 SGB V.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Kosten für o.g. Spezialtelefon bzw. für einen Telefonverstärker von uns leider nicht übernommen werden können.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Dieser ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Vereinigten IKK, einzulegen.
So was soll ich am besten schreiben damit es aussagekräftig ist.
Ein externer Telefonverstärker kostet bei uns ca 100,- der verstärkertelefon 154,-
Hoffe ihr könnt mir helfen damit ich erfolg habe mit dem widerspruch.
LG Cloudy
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 13:31
von Akustiker
Hast du diesen Telefonverstärker bei einem Akustiker gekauft?
Wenn ja, dann kannst du den bitten dir etwas aufzusetzen, wenn es ein guter ist macht er das!
Auf jeden Fall solltest du anmerken das die Kommunikation und die Integration dadurch drastisch gesteigert werden, aber die meisten Akustiker haben da vorlagen, wenn du keinen erfolg hast wende dich noch mal an mich dann setz ich mich mal hin wenn du mir den Hörverlust zufaxen würdest und formuliere dir mal was!
Aber versuche es bitte erst mal über den ausführenden Akustiker!
LG

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 13:38
von Cloudy
hi habe noch kein gerät gekauft.
Ich bin hochgradig an grenzender taubheit schwerhörig. Meinen hno hab ich auch gesagt das ich schlecht tel kann und meinen freund das tel geben muss das ist ihm oft auch nervig.
Deshalb hat der HNO mir befürwortet das ich ein telefonverstärker bekomme und hab alle unterlagen an die kasse gesendet und diese lehnen es ab.
Nun weiß ich nicht wie es am besten mit dem widerspruch schreiben möchte da ich es noch nie geschrieben hab und bevor ich was falsch schreibe und somit kein erfolg habe such ich leut die erfahrung haben mit dem widerspruch und somit erfolg hatten nachdem dise auch erst abgelehnt worden sind.
LG Cloudy
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 13:41
von Akustiker
ist echt schwierig, denn du musst eigentlich eine verbesserung nachweisen, geh mal zu einem Akustiker "denn der verdient auch was dran"

und rede (oder lasse reden) mit dem, schildere deine probleme, und er kümmert sich darum das das übernommen wird!
so wird das bei mir gehandhabt und ich habe doch noch soviel vertrauen in meine kollegen das es da genauso ist!

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 13:43
von Cloudy
wie verbesserung??
ich glaub wenn man bei mir ne verbesserung nachweisbar ist werden die doch gleich strikt ablehen oder irre ich mich da?
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 13:44
von Akustiker
eine verbesserung mit Hörverstärker!

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 13:49
von Cloudy
aso jetzt versteh ich...
ich solle schreiben lassen das durch das verstärkertelefon eine verbesserung gibt um eine zusage der kasse zu erhalten??
wie würden Sie es schreiben mit dem widerspruch?
LG Cloudy
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 13:49
von Akustiker
Es muss nicht mal objektiv eine verbesserung erwiesen werden!
Die Verbesserunng muss nur subjektiv nachgewiesen werden...
Bist du berufstätig?
Wenn ja kommt nämlich für solche Anschaffungen zum teil auch das Integrationsamt auf!
LG
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 13:51
von Akustiker
ich schaue mal ob ich vorlagen für so etwas finde und melde mich dann noch mal, kann sein das ich es neu schrieben muss, wenn ich es habe setze ich es gleich hier rein!:D
kann aber sein das es erst morgen fertig ist, reicht das?
LG
P.S.: und bitte dutze mich
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[Editiert von Akustiker am: Freitag, September 2, 2005 @ 01:51 PM][/size]
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 13:59
von Cloudy
oki dann dutze ich dich
Hab ja immerhin 1 monat zeit um widerspruch einlegen zu können.
Werd das solange machen bis ich Recht zugesprochen bekomme.
LG cloudy
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 14:14
von Akustiker
ok bis spätestens montag habe ich dir was geschrieben!
ich kann dir das ja per e-mail schicken oder ich stelle es dir hier ins forum rein!
LG
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 14:48
von Writemaster
Cookie | 15.08.2005, 09:20
Krankenkassen müssen Schwerhörigen-Telefon bezahlen
Telefonieren ist nach einem Urteil des Dresdner Sozialgerichtes ein menschliches Grundbedürfnis. Deshalb muss die Krankenkasse auch ein Schwerhörigen-Telefon bezahlen, entschieden die Richter in einem Urteil.
Nähere Infos dazu findet Ihr auch unter
http://www.westfalenpost.de/wp/wp.wirts ... dbserver=1
Gruß
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Cookie | 15.08.2005, 09:22
Ergänzung
Schade, das posten von Links im Forum scheint nicht möglich zu sein, deshalb kopiere ich Euch den Artikel noch einmal rein
Gruß
Cookie
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Dresden (dpa) - Telefonieren ist nach einem Urteil des Dresdner Sozialgerichtes ein menschliches Grundbedürfnis. Deshalb muss die Krankenkasse auch ein Schwerhörigen-Telefon bezahlen, entschieden die Richter in einem Urteil.
Die 51 Jahre alte schwerhörige Klägerin konnte ein normales Telefon nicht benutzen. Einen Apparat mit Verstärker für 154 Euro wollte die AOK aber nicht bezahlen. Das Gericht gab der Klage statt (Aktenzeichen: S 18 KR 398/02). Die Frau muss nur einen Eigenanteil von 20 Euro tragen.
»Heutzutage verfügen 97 Prozent aller Haushalte in Deutschland über einen Festnetzanschluss. Telefonieren ist damit kein außergewöhnliches Bedürfnis, das nur bei einem besonderen Bedarf befriedigt werden muss«, argumentierten die Richter. Deshalb sei die Krankenkasse verpflichtet, die Behinderung der Klägerin auszugleichen und ihr das Telefonieren zu ermöglichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Sozialgericht die Berufung zu.
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Ach ja Akustiker - Vorlagen für Krankenkasseneinsprüche haben nun echt nicht die meisten Akustiker

Ich hab sowas noch nie gesehen

Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 14:57
von Cloudy
hi writemaster,
danke dir für dieses schreiben hier im forum.
Ich hab auch schon einiges gelesen das es gehen müsste nur die kassen sind einfach stur.
Mein freund telefonierte mal mit meiner kasse und sagte auch was ist wenn meine freundin wegen der epilepsie mal nen anfall bekommt und nen notarzt rufen muss usw..sagten sie da können wir nichts machen so nach dem motto pech gehabt.
Mein freund war stinkesauer auf diese Aussage.
Nun such einen passenden Paragraphen wo es drin steht das die Kasse ein Verstärkertelefon zahlen muss find aber leider nichts dazu.
hab da nur ein musterschreiben gefundn das jemand nen widerspruch für ein Kraftknoten stelle für rollstuhl aber für telefone für Schwerhörige steht mal wieder nichts drin. *enttäuscht gugg*
Kann ich es so schreiben??
Sehr geehrte Frau .....
in der vorbezeichneten Angelegenheit erhebe ich gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 01.09.2005
Widerspruch
und beantrage, mich mit einem Verstärkertelefon zu versorgen.
Begründung:
Das von mir beantragte Verstärkertelefon ist ein Hilfsmittel für dessen Kosten die gesetzliche krankenversicherung aufzukommen hat.
1. Paragraphen für diese Begründung konnte ich nicht finden sorry
2.
3.
Hoffe du kannst mir da weiterhelfen
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 15:03
von Cloudy
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 15:04
von Writemaster
Also ich kenn mich da nicht aus - kann diesbezüglich nicht sagen ob das gut ist - schlecht finde ich es nicht aber irgendwie fehlt da noch so was richtig gutes. Als Akustiker würde ich wie Akustiker schon sagte auch mit Hörkurver und das beruflich und Privat im Notfall wie du sagst wesentliche Fortschritte verzeichnet werden können.
Am besten man hat einen Anwalt oder wenn nicht einen ANsprechpartner bei der Krankenkasse
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 15:07
von Akustiker
ich schreieb gerade heter vor mich hin in word augenblick noch geduld....
:rolleyes:
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 15:15
von Cloudy
hi akustiker,
ist in ordnung kann warten hab mal selbst versucht was niederzu schreiben.
Aber wenn noch was fehlt werd ich noch warten.
Nein hab keinen ansprechpartner bei der kasse und man sagte auch man sollte alles schriftliches machen. Mündlich lass ich mich bei der kasse nicht mehr ein.
LG
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 15:41
von Writemaster
Ja aber du schreibst ja nicht sehr geehrte damen und herren sondern einen Ansprechpartnernamen
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 15:43
von Writemaster
Das sollte auch ein Entscheidungsträger sein - ebend der mit dem du einigermaßen klar kommst/schon gesprochen hast usw.
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 15:57
von Akustiker
Hallo Cloudy...
-ich hatte oben schon gefragt ob du Berufstätig bist oder auf Jobsuche?
-trägst du Hörgeräte?
-hast du eine Lichtsignalanlage?
LG
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 16:06
von Cloudy
hi,
wollte mal den artikel aus der westfalen post lesen aber irgendwie kann ich da direkt bei der page dazu nichts finden. Auch hab ich den link von dir rüberkopiert geht nicht *hmm*:rolleyes:
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 16:09
von Cloudy
hi akustiker,
ja ich trage hörgeräte und habe auch eine lichtsignalanlage. 2 stück davno geht derzeit nur 1 die andere ist kaputt aber ne reparatur kann ich mir da nicht leisten. So steckt sie im Flur und ich hab die zimmertüren offen das ich falls ich mich umdrehe sie blinken sehe.
LGl
PS: nein ich bin nicht berufstätig da ich eine kleine Tochter habe sie kommt erst nächste woche in den Kindergarten
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 16:12
von Akustiker
Danke!
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 16:15
von Writemaster
Tja, weiß auch nicht der Link geht aber steht nix drin
Der Artikel wurde aber ins Forum von dem einen reinkopiert
Re: Krankenkasse schrifliche Ablehnung für Kostenübernahme was tun??
Verfasst: 2. Sep 2005, 16:23
von Akustiker
Nur einmal zwischendurch...
ist es nicht fragwürdig, das eine Lichtsignalanlage für ein telefon* gezahlt wird und der Hörverstärker nicht????
*kann auch fax sein
<- das wäre die begründung der Kasse (sicherlich)!
Grins