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Grad der Behinderung

Verfasst: 4. Feb 2017, 16:33
von schmetterling
Hallo ihr lieben.
Ich habe mich vor einiger Zeit hier schon mal vorgestellt.
Ich bin seit 17 Jahren schwerhörig. Ursache sollte damals ein Hörsturz sein.
Dies wurde aber immer wieder in Frage gestellt. Da beidseitig und zeitgleich.
Hörvermögen verschlechtert sich seitdem stetig. Vor kurzem kam ein neuer Hörsturz hinzu. Wieder Verschlechterung.
Tinnitus ist auch vorhanden. Oft sogar zwei verschiedene Geräusche.
Heute gabs Post vom Landesamt.
GdB 30 %
Ist das in Ordnung?
Mal sehen ob der Anhang dran ist. Wenn nicht kommt er nach

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 4. Feb 2017, 17:12
von muggel
Hallo,

wenn du die Zahlen in den GdB-Rechner eingibst, dann kommt da ein GdB von 30 raus.

Gemäß Tonaudiogramm ist die Beurteilung des GdB korrekt.
Grüße,
Miriam

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 4. Feb 2017, 17:24
von schmetterling
Tinnitus wird nicht mitbewertet ?

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 4. Feb 2017, 18:09
von muggel
Hallo,
Tinnitus wird nur dann mitbewertet, wenn man dadurch Folgeprobleme wie Schlafstörungen, Konzentrationsstörungennetc hat. Diese müssen ärztlich dokumentiert werden, dh deswegen muss man in Behandlung sein.
Grüße,
Miriam

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 4. Feb 2017, 19:14
von RemyRiver
Was will man denn gegen einen Tinnitus behandeln?

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 4. Feb 2017, 19:47
von muggel
Hallo,

es gibt durchaus Behandlungen, um besser mit einem Tinnitus zu leben. Angefangen mit Entspannungsübungen bis hin zu einem Noiser.

Dieses war jedoch mit meiner Aussage oben nicht gemeint. Vielmehr müssen die Auswirkungen des Tinnitus so stark sein (zB Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, etc), dass diese behandelt werden müssen. Kurzum: für das Vorliegen eines Tinnitus bekommt man keinen GdB, sondern nur für die Auswirkungen dessen und den damit einhergehenden Einschränkungen!

Grüße,
Miriam

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 4. Feb 2017, 20:00
von RemyRiver
muggel hat geschrieben:Hallo,

es gibt durchaus Behandlungen, um besser mit einem Tinnitus zu leben. Angefangen mit Entspannungsübungen bis hin zu einem Noiser.

Dieses war jedoch mit meiner Aussage oben nicht gemeint. Vielmehr müssen die Auswirkungen des Tinnitus so stark sein (zB Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, etc), dass diese behandelt werden müssen. Kurzum: für das Vorliegen eines Tinnitus bekommt man keinen GdB, sondern nur für die Auswirkungen dessen und den damit einhergehenden Einschränkungen!

Grüße,
Miriam
Also wenn ich mich weigere noch mehr tabletten zu nehmen wegen dem tinnitus damit der mich nicht mehr aggressive macht und mich zwangslaeufig damit "abfinde" (da er sich leider nicht weg operieren laesst) habe ich pech, da ich dann keinen GdB kriege?

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 4. Feb 2017, 21:07
von Quotenkrüppel
Also etwas überspitzt ausgedrückt: Leider ja.

Deutschland ist manchmal seltsam und in diesem Fall einmal mehr.

Ich habe z.B. mit meinen Werten (die in der Signatur erscheinen sollten) GdB 50. Ein Arbeitskollege meines Vaters gerade mal so im HG Bereich hatte GdB 30. Das war auch in Ordnung. Nun hat er allerdings solche Depressionen und Schlafstörungen dass er einen GdB von 80 hat... außerdem hat er in einer 2-Zimmer-Wohnung eine Lichklingelanlage durchgesetzt :eek:
Das ist das Poblem mit der Nachweisbarkeit...

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 4. Feb 2017, 22:13
von fast-foot
Hallo Schmetterling,
schmetterling hat geschrieben:GdB 30 %
Ist das in Ordnung?
Massgeblich ist in Deinem Fall das Sprachverstehen bei den Schalldruckpegeln 65 dB, 80 dB und 95 dB.

Zur Beurteilung Deiner Frage musst Du also ein entsprechendes Sprachaudiogramm anfertigen lassen (und hier anonymisiert hochladen).
ABBC3_OFFTOPIC
Bezüglich Depressionen kenne ich mich nicht aus, bin allerdings auch nicht neidisch auf eine Leistung, welche jemand als Ausgleich für ein Leiden/eine Behinderung erhält, insbesondere, wenn ich nicht beurteilen kann, ob sie gerechfertigterweise bezogen wird oder nicht. Genau so gut können nicht Hörgeschädigte denken: "Weshalb kriegt denn der einen GdB in dieser Höhe - der hört ja nur nichts (wo ist also das Problem)?"
Gruss fast-foot

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 4. Feb 2017, 23:41
von muggel
Hallo,

generell wird der GdB nicht anhand einer Diagnose ermittelt, sondern nach den Einschränkungen, die dadurch entstehen. Diese müssen im Allgemeinen auch entsprechend nachgewiesen werden!
Bei Hörschädigungen wird der GdB aufgrund der Höhe der Schwerhörigkeit ermittelt, wobei dieser die Kommunikationseinschränkungen indirekt berücksichtigt.

Die Diagnose "Tinnitus" sagt erst mal nichts über die Einschränkungen aus, daher impliziert das Vorliegen eines Tinnitus erst mal keinen GdB. Wirkt der Tinnitus sich jedoch andersweitig aus, zB durch Schlafstörungen, so wird entsprechend die Schlafstörung berücksichtigt bei der Ermittlung des GdB.

Grüße,
Miriam

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 4. Feb 2017, 23:55
von pascal2
Quotenkrüppel hat geschrieben:Also etwas überspitzt ausgedrückt: Leider ja.

Deutschland ist manchmal seltsam und in diesem Fall einmal mehr.

Ich habe z.B. mit meinen Werten (die in der Signatur erscheinen sollten) GdB 50. Ein Arbeitskollege meines Vaters gerade mal so im HG Bereich hatte GdB 30. Das war auch in Ordnung. Nun hat er allerdings solche Depressionen und Schlafstörungen dass er einen GdB von 80 hat... außerdem hat er in einer 2-Zimmer-Wohnung eine Lichklingelanlage durchgesetzt :eek:
Das ist das Poblem mit der Nachweisbarkeit...
Das liegt daran, weil der Kollege deines Vaters zum alten Kaliber gehört.
Früher waren die Behörden beim GDB nicht so knausrig wie heute.
Ich habe mit Tinnitus GDB 100 bekommen.
Tja, der Jugend gehört die Zukunft, nicht oder ?
Vielleicht haben wir uns aber nicht so einfach auf der Nase rumtanzen lassen wie Ihr heute ?
Waren halt immer gut organisiert, davon ist inzwischen kaum noch was übrig geblieben, von den Jüngeren hat ja niemand mehr Zeit heutzutage.

Re: Grad der Behinderung

Verfasst: 5. Feb 2017, 00:13
von fast-foot
muggel hat geschrieben:Bei Hörschädigungen wird der GdB aufgrund der Höhe der Schwerhörigkeit ermittelt, wobei dieser die Kommunikationseinschränkungen indirekt berücksichtigt.
Weshalb indirekt?

Massgeblich ist das Sprachverstehen (abgesehen von Ausnahmefällen):

"Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs..."

Das steht in der Verordnung über die Medizin-Versorgung gleich als erstes im Abschnitt, in welchem das Vorgehen bei Hörstörungen behandelt wird.
ABBC3_OFFTOPIC
muggel hat geschrieben:Wirkt der Tinnitus sich jedoch andersweitig aus, zB durch Schlafstörungen, so wird entsprechend die Schlafstörung berücksichtigt bei der Ermittlung des GdB.
Das sehe ich nicht ganz ein. Es ist doch ein Vorteil, wenn man während der Arbeit "im Schlaf Geld verdienen kann", also wegen Schlafstörungen auf Grund von Tinnitus einschläft. Ausserdem gibt es Schlaftabletten, welche verschrieben werden können. So trifft man zwei Fliegen mit einer Klappe: Man spart beim Versicherten und fördert die Pharmaindustrie (und das Gesundheitswesen: ärztliche Behandlung wegen Tinnitus (der in chronischer Form eh nicht heilbar ist) etc. etc. :lol:
Gruss fast-foot