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2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 23. Apr 2017, 15:32
von Somaso
Hallo, ich habe 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen.
Leider benötige ich HdO - Geräte, was ich zu spät festgestellt habe. Die Geräte sind klasse, weil sie so gut wie nicht sichtbar sind, sie verschwinden im Gehörgang.
Wer Interesse an einem Kauf hat, melde sich bitte bei mir per PN. Auf welchen Portalen könnte ich die noch anbieten? Ich benötige das Geld dringend.
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 23. Apr 2017, 19:11
von hengst041
Die passen ja bei niemanden, oder?
Sind ja angepasst
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 23. Apr 2017, 19:55
von rokaluwe
Hallo,
wenn die Geräte von der Krankenkasse mit dem Festbetrag bezuschusst wurden, dann darf mann diese ohne Absprache mit der Kasse nicht verkaufen. Wenn sie komplett selbst bezahlt wurden, denke ich wird man schlecht einen Akustiker finden, der die Geräte mit neuen Schalen anpasst. ( Garantie ?) Oder es wird so teuer, dass man gleich neue Geräte anpassen kann.
MfG Uwe
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 23. Apr 2017, 22:03
von akopti
Hallo Uwe,
das stimmt so nicht, denn Hörgeräte gehen auch bei Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse in den Besitz des Versicherten über. Allerdings hat ein gesetzlicher Versicherter erst nach 6 Jahren wieder Anspruch auf eine Wiederversorgung. Ausnahme ist eine Hörverschlechterung von ca 15 dB, die sich trotz Reserve nicht ausgleichen lässt, oder bei Verlust.
@ Somaso
Den Preis, den man für Hörgeräte an den Akustiker bezahlt, ist der Preis für die Hardware, die Anpassung und den Service für 6 Jahre. Dabei ist der Wert für die Arbeit der größere Posten ist. Zudem kommt noch die Anfertigung einer Individuellen Schale, in die die Technik eingearbeitet werden muss. Gerade bei den IIC-Geräten muss die Anatomie des Gehörgangs gut passen. Oftmals sieht erst der Hersteller solcher Geräte nach dem 3D-Scan, ob ausreichend Platz für die Elektronik und die Schale ist. Deshalb macht es nur für Träger eines baugleichen Systems als Ersatz/Reserve-Gerät Sinn.
Für Jemanden, der ein solches Gerät bisher noch nicht getragen hat, ist das Risiko des kaufs recht groß.
Zum einen, weil er nicht weiß, ob das Gerät zu seiner Anatomie passt, zum anderen, ob das Hören mit diesem Gerät für Ihn optimal ist. In einer normalen Anpassung hat der Kunde die Möglichkeit mehrere Hörsysteme zu testen und das für ihn passendste aus zu suchen.
Gruß
Dirk
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 24. Apr 2017, 07:48
von RemyRiver
akopti hat geschrieben:Hallo Uwe,
das stimmt so nicht, denn Hörgeräte gehen auch bei Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse in den Besitz des Versicherten über. Allerdings hat ein gesetzlicher Versicherter erst nach 6 Jahren wieder Anspruch auf eine Wiederversorgung. Ausnahme ist eine Hörverschlechterung von ca 15 dB, die sich trotz Reserve nicht ausgleichen lässt, oder bei Verlust
Gruß
Dirk
Oder bei nicht ausreichender Versorgung (bedingt durch beruflichen Wechsel bspw.)
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 24. Apr 2017, 09:31
von akopti
RemyRiver hat geschrieben:akopti hat geschrieben:Hallo Uwe,
das stimmt so nicht, denn Hörgeräte gehen auch bei Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse in den Besitz des Versicherten über. Allerdings hat ein gesetzlicher Versicherter erst nach 6 Jahren wieder Anspruch auf eine Wiederversorgung. Ausnahme ist eine Hörverschlechterung von ca 15 dB, die sich trotz Reserve nicht ausgleichen lässt, oder bei Verlust
Gruß
Dirk
Oder bei nicht ausreichender Versorgung (bedingt durch beruflichen Wechsel bspw.)
ABBC3_OFFTOPIC
Nicht ausreichende Versorgung ist in den Verträgen definiert, wenn die Leistung des Hörsystems auf Grund einer Veränderung der Hörminderung nicht mehr ausreicht. Eine Veränderung in der Lebenssituaton ist, laut Verträgen, kein Grund für eine vorzeitige Wiederversorgung.
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 24. Apr 2017, 12:19
von Ohrenklempner
Hallo,
nur kurz mein Senf:
Egal, ob die Krankenkasse für die Hörgeräte zugezahlt hat oder nicht, sie gehören dem Versicherten und der kann damit machen was er will.
Eine Neuanpassung und Neueinschalung der Hörgeräte ist bei den 110er-Geräten in jedem Fall günstiger als eine Neuanschaffung. Die Geräte liegen preislich nach Abzug des
KK-Festbetrags bei ca. 2000 Euro pro Gerät (Quelle:
Hörgeräte Käfertal).
rokaluwe hat geschrieben:
Wenn sie komplett selbst bezahlt wurden, denke ich wird man schlecht einen Akustiker finden, der die Geräte mit neuen Schalen anpasst. ( Garantie ?) Oder es wird so teuer, dass man gleich neue Geräte anpassen kann.
Eine Neueinschalung kostet 200 bis 300 Euro pro Gerät; eine Anpasssitzung je nach Akustiker 50-100 Euro privat. Das mit der Garantie ist relativ egal. Garantie ist Garantie, egal wer die Geräte trägt.
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 24. Apr 2017, 12:51
von RemyRiver
akopti hat geschrieben:RemyRiver hat geschrieben:akopti hat geschrieben:Hallo Uwe,
das stimmt so nicht, denn Hörgeräte gehen auch bei Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse in den Besitz des Versicherten über. Allerdings hat ein gesetzlicher Versicherter erst nach 6 Jahren wieder Anspruch auf eine Wiederversorgung. Ausnahme ist eine Hörverschlechterung von ca 15 dB, die sich trotz Reserve nicht ausgleichen lässt, oder bei Verlust
Gruß
Dirk
Oder bei nicht ausreichender Versorgung (bedingt durch beruflichen Wechsel bspw.)
ABBC3_OFFTOPIC
Nicht ausreichende Versorgung ist in den Verträgen definiert, wenn die Leistung des Hörsystems auf Grund einer Veränderung der Hörminderung nicht mehr ausreicht. Eine Veränderung in der Lebenssituaton ist, laut Verträgen, kein Grund für eine vorzeitige Wiederversorgung.
Doch ist es. War ich bei der
KK oder du?
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 24. Apr 2017, 13:45
von Ohrenklempner
RemyRiver hat geschrieben:akopti hat geschrieben:RemyRiver hat geschrieben:
Oder bei nicht ausreichender Versorgung (bedingt durch beruflichen Wechsel bspw.)
ABBC3_OFFTOPIC
Nicht ausreichende Versorgung ist in den Verträgen definiert, wenn die Leistung des Hörsystems auf Grund einer Veränderung der Hörminderung nicht mehr ausreicht. Eine Veränderung in der Lebenssituaton ist, laut Verträgen, kein Grund für eine vorzeitige Wiederversorgung.
Doch ist es. War ich bei der
KK oder du?
Nein, ist es nicht. Liegen uns die Verträge vor oder dir? :p
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 24. Apr 2017, 18:25
von RemyRiver
Ohrenklempner hat geschrieben:RemyRiver hat geschrieben:akopti hat geschrieben:
ABBC3_OFFTOPIC
Nicht ausreichende Versorgung ist in den Verträgen definiert, wenn die Leistung des Hörsystems auf Grund einer Veränderung der Hörminderung nicht mehr ausreicht. Eine Veränderung in der Lebenssituaton ist, laut Verträgen, kein Grund für eine vorzeitige Wiederversorgung.
Doch ist es. War ich bei der
KK oder du?
Nein, ist es nicht. Liegen uns die Verträge vor oder dir? :p
dann krieg ich die neuversorgung aus grosszuegigkeit! (<-Sarkasmus)
Aendert nichts daran das es durch aus neuversorgungen gibt die auf grund von beruflichenwechsel begruendet sind.
Die koennen in den vertraegen sonst was schreiben, wenn du dich hartnaeckig genug haelst wirst du die neuversorgung genehmigt bekommen. Nur weil das im vertrag steht ist es nicht rechtens.
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 25. Apr 2017, 00:08
von akopti
RemyRiver hat geschrieben:Doch ist es. War ich bei der KK oder du?
Du hast das auch schon schriftlich. Habe es schon öfter bei Krankenkasse erlebt, dass der Sachbearbeiter vor Ort eine mündliche Zusage gegeben hat, um einfach seine Ruhe zu haben. Die Stelle, die die eigentliche Entscheidung trifft hat dann abgelehnt. Deshalb haben vor vielen Jahren die Krankenkassen begonnen Zentrale Bearbeitungszentren einzurichten, wo die "Entscheider" sitzen. Oftmals haben die Sachbearbeiter vor Ort gar nicht die Kenntnisse die Entscheidung zu treffen. Damit haben die "Entscheider" keinen persönlichen Kontakt und gehen nur nach den Fakten und nicht nach dem Verhandlungsgeschick oder Hartnäckigkeit des Versicherten. Und sogar wenn der Entscheider großzügig entschieden hat, dann kommt noch die Rechnungsprüfung und kann die Entscheidung zurücknehmen. Auch dass habe ich schon erlebt. Ich schlage mich schon 30 Jahre in der Optik und Akustik mit den Krankenkasses rum.
Trotzdem drücke ich dir die Daumen, dass es in deinem Fall klappt.
Gruß
Dirk
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 25. Apr 2017, 17:32
von Somaso
Hallo, für den akustiker fallen erst mal keine Kosten an.
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 26. Apr 2017, 10:23
von Ohrenklempner
@Somaso, naja doch, er bekommt eine (oder zwei) neue Schale(n) gefertigt und gleich darauf die Laborrechnung aufgedrückt.

Auch die Arbeitszeit und der Materialverbrauch sind Kosten.
Re: 2 Starkey Soundlens IIC 110 zu verkaufen
Verfasst: 26. Apr 2017, 13:48
von Lchtschwrhrg
Abgesehen davon, was ein Umbau der Geräte für einen möglichen neuen Besitzer (wie auch den Akustiker) an Kosten bedeutet, irritiert es mich sehr, dass bei der nun hier geäußerten Feststellung "ich brauche HdO" der Akustiker damals überhaupt ein IdO Gerät verkauft hat.
Als Fachmann sollte der das doch erkennen und dem Kunden abraten.
Klar wird der Umsatz verlocken - aber ich erwarte von einem Akustiker zumindest, dass er sowas nicht verkauft oder wenn,
mit der Bemerkung "entgegen meinem Anraten"
Ich kann die verstehen, die (ohne es probiert zu haben) des Glaubens sind, man würde HdO sofort sehen und daher IdO verlangen . aber faire Akustiker sollten klar Stellung beziehen.
Warum nimmt Dein Akustiker die Geräte nicht zurück?