Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

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JoeK71
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Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#1

Beitrag von JoeK71 »

Hallo zusammen, zufällig bin ich auf dieses Forum gestoßen und bin bass erstaunt über die Anzahl derjenigen mit gleichen Problemen wie ich sie habe. Zunächst vorweg: ich bin "nur" einseitig taub und im Schuldienst tätig.
Wie sich Leidensgenossen denken können, ist das manchmal mit Problemen verbunden, lässt sich aber bewältigen. Jedoch habe ich ein wenig Angst davor, dass sich das Problem durch eine Abnahme der Hörfähigkeit auf dem gesunden Ohr rapide verstärken könnte.
Aber der Reihe nach:
1. Ist aus einseitiger Taubheit eine Behinderung abzuleiten, die zu einem Behindertenausweis, oder bevorzugter Einstellung oder Stundenermäßigung im Schuldienst führen könnte?
2. Gibt esw eine Möglichkeit, dass mir ein Hörgerät helfen könnte?
Zur Beantwortung dieser Frage braucht ihr bestimmt mehr Details, also:
Entstanden ist das Ganze durch eine verschleppte/zu spät behandelte Mittelohrentzündung in meinem 5. Lebensjahr, die zu einem perforierten Trommelfell führte. Die Hörfähigkeit war danach rechtsseitig zwar noch vorhanden aber stark eingeschränkt. Mit 12 und 18 Jahren hat man mich einer OP unterzogen, die ich als "Radikalhöhlenrevision" in Erinnerung habe, korrigiert mich, wenn es anders heißt, da ich weiterhin zu Vereiterungen im Gehörgang neigte. Soweit ich es verstanden habe, galt die OP einzig der Verhinderung weiterer Entzündungen, bzw. der Behebung des am Knochen entstandenen Schadens. Unterlagen von diesen OPs sind leider verschütt gegangen.
Beim Stimmgabeltest, höre ich das Summen übrigens stärker auf der rechten, tauben Seite. Mittlerweile ist das Resthörvermögen auf dem rechten Ohr jedoch gänzlich verschwunden. Bin numehr 33 Jahre alt. Vor allem meinen Freunden fällt auf, dass ich bei Gesprächen immer häufiger den Kopf drehe, besonders wenn verstärkt Nebengeräusche gegeben sind.
Ein HNO-Arzt teilte mir auf meine Frage nach Sinn/Unsinn eines hgs mit, dass ein Hörgerät am tauben Ohr nichts bringe, weil der Hörnerv, wie der Stimmgabeltest zeige, intakt sei. Ist diese Info korrekt?
3. Weiß jemand etwas über Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrer in Richtung Gebärdensprache? Für den Fall, dass mein linkes Ohr alerstypisch oder überproportional an Hörvermögen verliert hätte ich nämlich gerne die Möglchkeit trotzdem meinem Beruf, dann halt an einer Schule für Hörgeschädigte, nachzugehen.

Vielen Dank

JoeK71

Andrea Heiker
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Joe,

Erstens: bei einseitiger TAubheit gibt es gor nischts. Korrekter: es gibt nur 10% oder 20% und zu einem SB-Ausweis braucht man 50%.
Zweitens: Dein Hörnerv funktioniert tadellos, sonst würdest Du auf dem Ohr nix hören auch, nicht über die Knochenleitung
Drittens: Dein Hörschaden scheint überwiegend oder sogar ausschließlich im Mittelohr zu liegen: Anscheinend hat man bei der OP damals Dein ganzes Mittelohr ausgeräumt, also Gehörknöchelchen etc. alles weg. Vielleicht könnte man mit einer neuen OP künstliche Gehörknöchelchen etc. einsetzen und sehen, was dabei rauskommt.
Viertens: Auch wenn eine OP nicht gewollt oder nicht möglich ist, kann man gerätetechnisch noch was machen. Entweder ein Knochenleitungshörgerät, um die anscheinend intakte Knochenleitung auszunutzen. Ganz UpToDate ist das BAHA (bone anchored Hearing Aid). Schau mal unter: http://www.hoerzentrum-hannover.de/baha.htm Eine weitere apparative Versorgung ist eine stinknormale Crossversorgung. Dabei wird der Schall von der tauben Seite zur hörenden Seite gelenkt. Dann ist ein ständiges Kopfverrenken nicht nötig.
Fünftens: Schwerhörigen- bzw. Gehörlosenpädagogik ist ein ein eigenständiger Sonderschulstudiengang. Ich nehme an, Du müsstest noch mal ein, zwei Jahre investieren, um einen entsprechenden Abschluss zu bekommen.

Gruß
Andrea
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[Editiert von Andrea Heiker am: Mittwoch, September 14, 2005 @ 09:46 PM][/size]
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
JoeK71
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#3

Beitrag von JoeK71 »

Vielen Dank für die kompetente Info! Da habe ich ja beim nächsten Arztbesuch etwas zu erzählen...
Karin
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#4

Beitrag von Karin »

Und ja, wenn denn alle Stricke reißen, und wirklich, was ich eigentlich nicht glaube, taub würdest, kann man über die BfA Kurse, sogar Einzelunterricht, in Gebärdensprache nehmen. Du kannst aber schon jetzt anfangen und einfach in die VHS deiner Stadt gehen und dort einen Kurs belegen.
Außerdem gibt es Software zu erschwinglichen Preisen ;-)
www.kestner.de
und ansonsten schließe ich mich inhaltlich voll Andrea an!

@Andrea, ich bewundere immer, wie du auf den Punkt kommest. :-)
Viele Grüße
Karin
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
Momo
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#5

Beitrag von Momo »

Hallo
ist die andere Seite denn hörmässig auch beeinträchtigt? Einen Antrag auf SB kannst du trotzdem stellen, kostet nix ausser einen Anruf, eine Briefmarke und ein wenig Zeit. Bei "nur" einseitiger Taubheit gibt es 20 Prozent, mehr wenn noch andere Dinge dazukommen, z.B. Hörminderung des anderen Ohres, Gleichgewichtsstörungen etc. Ich meine um irgendwelche Vorteile in Anspruch zu nehmen (steuerlich) braucht man mind. 30 Prozent. Ein Versuch ist es doch wert, oder?

Zur Versorgung des Ohres hat Andrea ja schon einiges gesagt. Ich würde da nochmal nachhaken, denn das Ohr funktioniert ja noch in grossen Teilen, vielleicht gibt es doch Möglichkeiten.

Zur Schule: wenn du an eine SH Schule möchtest, musst du meines Wissens einen Aufbaustudiengang absolvieren in Schwerhörigen und Gehörlosenpädagogik. Welches Lehramt bist du denn? Vielleicht kann man das berufsbegleitend machen? Für Niedersachsen ist dafür die Uni Hannover zuständig, da gibt es diese Aufbaustudiengänge.

Alles Gute von Momo- mein Sohn ist übrigends auch einseitg (innenohr)taub und trotzdem mit HG versorgt
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[Editiert von Momo am: Donnerstag, September 15, 2005 @ 07:56 AM][/size]
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JoeK71
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#6

Beitrag von JoeK71 »

Nein, das andere Ohr funktioniert ganz normal. Das mit dem Antrag probiere ich mal. Letzlich geht es mir hauptsächlich darum, was ich meinen HNO-Arzt fragen soll, wo ich besonders nachhaken muss. Die Infos habe ich jetzt schon. Danke nochmal dafür.
Obwohl mich die Infos über die Möglichkeiten von Hörhilfen freuen, wundern sie mich doch. So wollte ich vor einiger Zeit, nachdem mir mein HNO sagte ein hg bringe nichts, wenigstens mal bei einem hg-akustiker nachfragen. Die bieten ja schließlich tests an und werben damit, dass die gratis seien. Der winkte jedoch direkt ab und verwies mich wiederum an meinen hno. Ohne aktuellen hörtest vom Arzt würde er nix machen. Wenn er mir zugehört hätte, hätte er mich wenigstens über die crossoverlösung aufklären können...

Joe
Andrea Heiker
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#7

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Joes,

die HNOs sind bezüglich der Technik sehr hinter dem Mond. Leider! Die lassen aus Bequemlichkeit / mangelnder Fortbildung sogar Leute taub, obwohl den Leuten geholfen werden könnte.

Die Crossversorgung gibt es schon über 20 Jahre, da hätte man wirklich schon mal eher was sagen können. Das BAHA ist noch relativ neu, das gibt es erst so zwei, drei Jahre. Ein BAHA gibt es auch nicht beim Akustiker, sondern beim Arzt. Ich würde die Ohren an Deiner Stelle mal von echten Fachleuten durchchecken lassen, z.B: Hörzentrum der MHH in Hannover. Von wo kommst Du denn?

Der Akustiker kann ohne eine Verordnung wirklich nichts abrechnen. Und wenn Du dem erzählt hast, dass Dein HNO unwillig ist, dann kann ich ihn sogar verstehen. Ich denke HNO und Akustiker meinen, eine einseitige Taubheit sei nicht schlimm und ungefähr so lästig wie ein Mückenstich. Und so eine Einstellung ist doch ziemlich ärgerlich.

Gruß
Andrea
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Momo
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#8

Beitrag von Momo »

Hallo Joe
unser HNO ist ein Pädaudiologe und Phoniater, sprich ein Facharzt für Hörstörungen. Viele HNOs haben wirklich keine Ahnung oder sind nicht auf dem neusten Stand. Ich würde da nochmal nachhaken oder evtl. einen anderen Arzt aufsuchen...
Viel Erfolg
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Nina M.
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#9

Beitrag von Nina M. »

Hallo!

Ein Akustiker kann ohne Verordnung nichts abrechnen, ja, trotzdem werden in der Regel kostenlose Hörtests angeboten und eine kurze Beratung wäre wohl durchaus drin gewesen! Ich denke da bist du wohl leider bei einem ziemlich unkompetenten Akustiker gelandet.

Übrigens kenne ich auch Akustiker, die das BAHA einstellen! Die Formulierung, dass es ein BAHA nicht beim Akustiker gibt stimmt also nicht unbedingt. Die OP muss in der Klinik gemacht werden, logisch, aber die Einstellung nicht zwingend.

Wo wohnst du denn? Vielleicht kann dir hier jemand einen kompetenten Akustiker nennen, wenn du das verrätst?

Gruß,
Nina
[size=small]

[Editiert von Nina Mo. am: Freitag, September 16, 2005 @ 02:37 PM][/size]
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JoeK71
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#10

Beitrag von JoeK71 »

Ich komme aus dem Großraum Düsseldorf, kennt jemand dort einen guten auf Hörstörungen spezialisierten Arzt, ist vielleicht die Uniklinik zu empfehlen? Auch nach Köln ist es natürlich nicht weit.

Gruß

Joe
Andrea Heiker
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#11

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Joe,

die Kölner Uniklinik hat auch eine Abteilung für HNO. Zumindest Cochlea Implantate werden dort auch gemacht. In den Webseiten habe ich aber keinen Hinweis für ein BAHA gefunden: http://www.medizin.uni-koeln.de/kliniken/hno/index.htm

Vielleicht fragst Du dort mal nach.

Gruß
Andrea
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pea
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#12

Beitrag von pea »

Hallo!
1. also, auch ne Radikalhöhlen-OP macht noch keine Taubheit.. Funktioniert die Knochenleitung noch normal ergibt das eine Luftleitungs-Schwerhörigkeit von etwa 50db HL aber doch keine Taubheit! tss..tsss..
Ist die Diagnose Taubheit wirklich klar??

2. ich kenne ne Menge Hörgeräte-Träger mit Radikalhöhlen..
die hab ich nämlich selbst versorgt

3. Ist die OP der einzige Grund für die SH muß man auch nicht befürchten, daß es schlimmer wird.. das es häufiger auffällt kann daran liegen, daß man besser kompensieren kann wenn man jünger ist.

4. BaHa gibt´s schon etliche Jahre (etwa 15) würde ich aber nur versuchen, wenn keine andere Möglichkeit besteht.. bei Taubheit würde Baha auch nicht wirklich nutzen - es sei denn als berüchtigtes Knochen-cros.

Probier´s nochmal mit einem Akustiker - ich glaube, der den Du erwischt hast hatte nicht die richtige Lust..
Liebe Grüße von der
etwas verwirrten pet.
:confused:
Andrea Heiker
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#13

Beitrag von Andrea Heiker »

Pea,

Knochenleitungs-Hg gibt es schon lange, auch schon länger als 15 Jahre, das BAHA ist recht aktuell, so wurde es mir zumindest gesagt. Ich kenne mehrere begeisterte BAHA-Träger, an und für sich ist das schon eine runde Sache, gerade weil der eine oder andere Radikale doch einen offenen Gehörgang braucht. Würdest Du Leute deren Schwerhörigkeit ausschließlich im Mittelohr liegt, ausschließlich mit LL-Hörgeräten versorgen?

Gruß
Andrea
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JoeK71
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#14

Beitrag von JoeK71 »

@pea: Die eingeschränkte Hörfähigkeit bestand schon vor den OPs, wie ich vermute durch das schadhafte, durch die fortwährenden Entzündungen immer wieder perfortierte Trommelfell??
Die Diagnose Taubheit ist, wie Du richtig vermutest nie offiziell gestellt worden, weil über die Knochenleitung zumindest immer ein Hörvermögen gegeben war. Auch bei Hörtests konnte ich noch spät aufs Knöpfchen drücken. Meine Alltagserfahrung besteht aber zum Beispiel daraus, dass ich meinen nun wirklich sehr lauten Wecker nicht höre, wenn ich so unglücklich auf meinem hörenden Ohr liege, dass es komplett abgeschlossen ist.
Ich war jedoch schon längere Zeit nicht mehr beim HNO und habe auch schon seit mindestens 6 Jahren keinen Hörtest mehr gemacht.

Gruß

Joe[size=small]

[Editiert von JoeK71 am: Sonntag, September 18, 2005 @ 09:45 AM][/size]
franzi
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Re: Behinderungsgrad bei einseitiger Taubheit und anderes?

#15

Beitrag von franzi »

Hi Joe

du kannst doch einen Vibrationswecker oder Lichtwecker oder beides beantragen, beim HNO ich mein nur weil du ja sagst das du deinen Wecker nicht immer hörst.

Gruß Franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
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