Wie sich Leidensgenossen denken können, ist das manchmal mit Problemen verbunden, lässt sich aber bewältigen. Jedoch habe ich ein wenig Angst davor, dass sich das Problem durch eine Abnahme der Hörfähigkeit auf dem gesunden Ohr rapide verstärken könnte.
Aber der Reihe nach:
1. Ist aus einseitiger Taubheit eine Behinderung abzuleiten, die zu einem Behindertenausweis, oder bevorzugter Einstellung oder Stundenermäßigung im Schuldienst führen könnte?
2. Gibt esw eine Möglichkeit, dass mir ein Hörgerät helfen könnte?
Zur Beantwortung dieser Frage braucht ihr bestimmt mehr Details, also:
Entstanden ist das Ganze durch eine verschleppte/zu spät behandelte Mittelohrentzündung in meinem 5. Lebensjahr, die zu einem perforierten Trommelfell führte. Die Hörfähigkeit war danach rechtsseitig zwar noch vorhanden aber stark eingeschränkt. Mit 12 und 18 Jahren hat man mich einer OP unterzogen, die ich als "Radikalhöhlenrevision" in Erinnerung habe, korrigiert mich, wenn es anders heißt, da ich weiterhin zu Vereiterungen im Gehörgang neigte. Soweit ich es verstanden habe, galt die OP einzig der Verhinderung weiterer Entzündungen, bzw. der Behebung des am Knochen entstandenen Schadens. Unterlagen von diesen OPs sind leider verschütt gegangen.
Beim Stimmgabeltest, höre ich das Summen übrigens stärker auf der rechten, tauben Seite. Mittlerweile ist das Resthörvermögen auf dem rechten Ohr jedoch gänzlich verschwunden. Bin numehr 33 Jahre alt. Vor allem meinen Freunden fällt auf, dass ich bei Gesprächen immer häufiger den Kopf drehe, besonders wenn verstärkt Nebengeräusche gegeben sind.
Ein HNO-Arzt teilte mir auf meine Frage nach Sinn/Unsinn eines
3. Weiß jemand etwas über Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrer in Richtung Gebärdensprache? Für den Fall, dass mein linkes Ohr alerstypisch oder überproportional an Hörvermögen verliert hätte ich nämlich gerne die Möglchkeit trotzdem meinem Beruf, dann halt an einer Schule für Hörgeschädigte, nachzugehen.
Vielen Dank
JoeK71