rückwirkende Anerkennung GDB 100 GL RF
Verfasst: 12. Aug 2017, 13:44
Hallo gleichgesinnte,
kurz zu meiner GdB-Geschichte:
GdB 70 mit RF aus dem Jahr 2006. Letztes Jahr hatte ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt und einen GdB 80 bekommen (an Taubheit grenzend Schwerhörig). So weit alles in Ordnung.
Im März diesen Jahres habe ich im Krankenhaus nachgefragt, ob es noch Befundunterlagen zu meiner festgestellten Schwerhörigkeit gibt. Tatsächlich habe ich von denen aus dem Jahr 1991 noch ein Tonaudiogramm (An Taubheit grenzend schwerhörig) mit dem dazugehörigen Befundbericht bekommen (Sprachentwicklungsverzögerung). Damals war ich 4 Jahre und 11 Monate alt.
Die Unterlagen habe ich dann an mein zuständiges Sozialamt des Kreises geschickt, damit meine Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend mit GdB 100 sowie Merkzeichen GL + RF festgestellt wird, da ich ein besonderes Interesse begehre.
Leider habe ich nur das Merkezeichen GL bekommen. Der GdB blieb bei 80.
Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt und denen nochmals die aussagekräftigen Befundberichte aus dem Jahr 1991 beigelegt, die belegen, dass ich im Alter von 4 Jahren und 11 Monaten an Taubheit grenzend schwerhörig bin. Im Befundbericht steht auch, dass eine Sprachentwicklungsverzögerung vorliegt.
Gleichzeitig habe ich die für die Einstufung zugrunde gelegten Befundberichte in Kopie angefordert.
Nachdem ich den Widerspruch eingelegt habe, bekam ich vom Sozialamt eine Mitteilung, dass der ganze Vorgang zur Überprüfung an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet wurde.
Der Gutachter des Kreises hat in seinem Befund reingeschrieben, das bei mir keine entsprechende Hörminderung von früher vorlag, obwohl das Tonaudiogramm eindeutig ist. Zudem schreibt der Gutachter des Kreises, dass bei mir keine Sprachentwicklungsstörung vorliegt.
Von der Bezirksregierung Münster hab ich innerhalb von 3 Wochen ebenfalls eine Absage erhalten (die sind verdammt schnell!). Die sagen in ihrem Widerspruchsbescheid das gleiche wie das Sozialamt, dass bei mir aus dem Jahr 1991 keine entsprechende Ausprägung der Hörminderung vorlag.
Ich habe nächste Woche einen Termin bei meinem Rechtsanwalt und werde vors Sozialgericht gehen. Ich habe noch Unterlagen aus der Grundschulzeit (1. und 2. Klasse) die belegen, dass ich keine vollständigen Sätze sprechen kann und das bei mir sprachliche Fehler vorlagen.
Ich glaube einfach, dass sich die Sachbearbeiter keine Mühe bei der Bewertung des Tonaudiogramms gegeben haben und aus reiner Willkür entscheiden, statt sich an die Faktenlage zu halten.
Ich werde weiter berichten....
Liebe Grüße
Chris
kurz zu meiner GdB-Geschichte:
GdB 70 mit RF aus dem Jahr 2006. Letztes Jahr hatte ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt und einen GdB 80 bekommen (an Taubheit grenzend Schwerhörig). So weit alles in Ordnung.
Im März diesen Jahres habe ich im Krankenhaus nachgefragt, ob es noch Befundunterlagen zu meiner festgestellten Schwerhörigkeit gibt. Tatsächlich habe ich von denen aus dem Jahr 1991 noch ein Tonaudiogramm (An Taubheit grenzend schwerhörig) mit dem dazugehörigen Befundbericht bekommen (Sprachentwicklungsverzögerung). Damals war ich 4 Jahre und 11 Monate alt.
Die Unterlagen habe ich dann an mein zuständiges Sozialamt des Kreises geschickt, damit meine Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend mit GdB 100 sowie Merkzeichen GL + RF festgestellt wird, da ich ein besonderes Interesse begehre.
Leider habe ich nur das Merkezeichen GL bekommen. Der GdB blieb bei 80.
Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt und denen nochmals die aussagekräftigen Befundberichte aus dem Jahr 1991 beigelegt, die belegen, dass ich im Alter von 4 Jahren und 11 Monaten an Taubheit grenzend schwerhörig bin. Im Befundbericht steht auch, dass eine Sprachentwicklungsverzögerung vorliegt.
Gleichzeitig habe ich die für die Einstufung zugrunde gelegten Befundberichte in Kopie angefordert.
Nachdem ich den Widerspruch eingelegt habe, bekam ich vom Sozialamt eine Mitteilung, dass der ganze Vorgang zur Überprüfung an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet wurde.
Der Gutachter des Kreises hat in seinem Befund reingeschrieben, das bei mir keine entsprechende Hörminderung von früher vorlag, obwohl das Tonaudiogramm eindeutig ist. Zudem schreibt der Gutachter des Kreises, dass bei mir keine Sprachentwicklungsstörung vorliegt.
Von der Bezirksregierung Münster hab ich innerhalb von 3 Wochen ebenfalls eine Absage erhalten (die sind verdammt schnell!). Die sagen in ihrem Widerspruchsbescheid das gleiche wie das Sozialamt, dass bei mir aus dem Jahr 1991 keine entsprechende Ausprägung der Hörminderung vorlag.
Ich habe nächste Woche einen Termin bei meinem Rechtsanwalt und werde vors Sozialgericht gehen. Ich habe noch Unterlagen aus der Grundschulzeit (1. und 2. Klasse) die belegen, dass ich keine vollständigen Sätze sprechen kann und das bei mir sprachliche Fehler vorlagen.
Ich glaube einfach, dass sich die Sachbearbeiter keine Mühe bei der Bewertung des Tonaudiogramms gegeben haben und aus reiner Willkür entscheiden, statt sich an die Faktenlage zu halten.
Ich werde weiter berichten....
Liebe Grüße
Chris