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Gewährleistung

Verfasst: 27. Nov 2017, 13:20
von ibindumm
Hallo,
habe schon im Forum gesucht, aber über die gesetzliche Gewährleistung nichts gefunden anscheinen gilt die für Hörgeräte nicht :{

Meine HG sind 1 Jahr 8 Monat alt, Hersteller von dem einige abraten "oticon".
Defekt war/ist der Schalter/Taster zum Lautstärke regeln.
Habe die zum Akustiker gebracht, mit dem Hinweis Umschalter geht nicht mehr. Abends dann hin, die HG wurden mir wortlos von einem anderen Mitarbeiter in die Hand gedrückt. Natürlich nicht gleich geprüft, da es ins Schwimmbad ging.
Es wurde ein Service gemacht, aber der eine Schalter funktionierte immer noch nicht.
Am Tag darauf wieder hin, wieder ein andere Mitarbeiterin, blabla kostet ca. 30.-€.
Auf meinen Einspruch: sind noch keine 2 Jahre alt und so ein Schalter dürfte in der Zeit nicht kaputt sein, kam es gibt nur 1 Jahr Garantie.

Jetzt kommt aber der Hammer, letzte Woche kam der Anruf kann abgeholt werden, also hin.
Nur jetzt kostet die Reparatur ca. 270.-€ davon würde die Kasse 140.- bez. bleiben für mich noch ca. 130.-€.
Mein Einwand was ist mit der gesetzlichen Gewährleistung,
kam Micro Schalter und ?? sind Verschleißteile und im übrigen kann ich nicht Nachweisen daß der Defekt schon von Anfang an bestand.

Habe heute mal bei einem anderen Studio gefragt, da kam es gibt nur Garantie, was später kaputt geht da könne ich den Fehler von Anfang an nicht beweisen.

Ein wenig einfach machen es sich die "Fachgeschäfte" schon,
in anderen Branchen muß ich nichts beweisen, da wenn ein Fehler 1 Tag vor Gewährleistung-Ende auftritt wird der ohne viel Aufhebens behoben.

Re: Gewährleistung

Verfasst: 27. Nov 2017, 13:37
von Ohrenklempner
Grundsätzlich erwirbt der Händler die Garantie (zusätzlich zur Gewährleistung) beim Hersteller. Je nach Hersteller sind das ein, zwei, drei oder mehr Jahre Garantiezeit. Rechtlich bist du aus der Gewährleistung also raus, sonst hätte der Akustiker das Gerät kostenfrei repariert bekommen. Viele Hersteller reparieren trotzdem aus Kulanz, gerade weil es für den Endkunden schwierig ist, einen Defekt als Herstellungsfehler nachzuweisen. Gerade bei Bedienelementen ist das unmöglich, da diese ja öfter benutzt werden. ;)

Bevor hier wieder ein Oticon-Shitstorm losbricht: Wenn ich ein Oticon-Gerät verkaufe, sind drei Jahre Garantie inklusive Verschleißteile abgesichert.

Re: Gewährleistung

Verfasst: 27. Nov 2017, 13:46
von Skunkdude
Hier findest du nochmal einen Thread wo es um das Thema Gewährleistung ging.

Grüße!

Re: Gewährleistung

Verfasst: 27. Nov 2017, 17:56
von ibindumm
Ohrenklempner hat geschrieben: Wenn ich ein Oticon-Gerät verkaufe, sind drei Jahre Garantie inklusive Verschleißteile abgesichert.
Schon mal Danke für die Info.
Die Akustiker hier gehen auf das garnicht ein:
Spruch ist : beweisen Sie das es von Anfang an war, zudem ist es einfach Verschleiß.

Das mit Deiner Garantie finde ich gut!

Bei Vertragsabschluß klang das auch ein wenig anders, auf meine Frage nach zukünftigen Schäden und Kosten, man könne eine Versicherung abschließen. Kosten und Nutzen müße man selbst entscheiden?

Werde halt mal die Tage das Gerät abholen und bezahlen, vielleicht habens dann auch die ausgebauten Teile im Laden .

Ich sehe halt das ganze etwas anders mit der Gewährleistung,
bin berufstätiger Rentner und in dem Geschäft wo ich bin muß auch ein Verschleißteil 2 Jahre halten, also keine Kosten für den Kunden.

Re: Gewährleistung

Verfasst: 28. Nov 2017, 07:55
von svenyeng
Hallo!

@ibindumm:
Zu Oticon selber sage ich nun nichts, das hab ich anderer Stelle mehr als ausführlich getan. Und man sieht wieder, es bewahrheitet sich.

Die ausgebauten Teilen haben die nicht im Laden.
Das Gerät repariert ja Oticon und die schicken dem Akustiker nur das reparierte Gerät zurück.

Ich bin aber der Meinung das Dein Akustiker sich auf die Hinterbeine stellen sollte und mit Oticon mal ernsthaft sprechen sollte.
Das Oticon sich hier wieder stur stellt, wundert mich nicht.
Das ist deren ganz normale Praxis. Oticon gehört boykottiert.
Notfalls sollte der Akustiker sich die Kosten ans Bein binden, im Sinne von Kundenservice.

Ich würde Dir aber trotzdem folgendes empfehlen:
Verlängere die Garantie jedes Jahr. Das kostet zwar Geld, aber wenn wieder so eine Reparatur sein muss, ist das teurer.

Gruß
sven

Re: Gewährleistung

Verfasst: 28. Nov 2017, 10:32
von Ohrenklempner
Um mal die andere Seite zu beleuchten: Starkey, Unitron, Resound bieten mir nur 1,5 Jahre Garantie. Wenn jemand boykottiert werden sollte, dann also auf keinen Fall Oticon. :D
Nur Spaß, wie viel Garantie ein Gerät hat, kommt darauf an, was der Akustiker dem Hersteller für diese Garantieleistung bezahlt.

Was soll Oticon denn in diesem Fall machen? Die bekommen nach fast zwei Jahren ein verschlissenes Gerät und sehen, dass nur ein Jahr Garantie drauf war. Also wird es kostenpflichtig repariert. Das ist doch in jeder Branche so. Ich kenne keinen Hersteller (und ich meine Hersteller jeder möglichen Produktsorte, egal ob Autos, Küchenmaschinen, Smartphones oder Fernseher), der nach der Garantiezeit sagt: Och Schade, Gerät kaputt, Garantie abgelaufen, na komm, lieber Kunde, wir schenken dir einfach die Reparatur, hm?

Sorry, klingt jetzt hart, aber so ist es nun mal. Das ist Praxis ÜBERALL und bei JEDEM Hersteller, und nicht nur bei Oticon.

So eine Garantie kann auch nicht jährlich verlängert werden sondern sie wird vom Akustiker zusammen mit dem Hörgerät erworben. Was man machen kann, ist einen Servicevertrag mit dem Akustiker abschließen. Ob sich das rechnet, muss jeder für sich entscheiden.

Tut mir nochmal Leid für meine bestimmten Worte, aber ich finde solche Schuldzuweisungen nur unfair.

Re: Gewährleistung

Verfasst: 28. Nov 2017, 10:54
von svenyeng
Hallo!

@ohrenklempner:
Du kannst jährlich die Garantie gegen Zahlung einer entsprechenden Summe verlängern. Genau das machte ich mehrfach weil meine Oticons damals ständig defekt waren und eingeschickt werden mussten.
Das waren, rund 100 Euro für beide Geräte pro Jahr.

Bei den jetzigen Resound habe ich 6 Jahre Garantie und somit absolut sorglos.
Ich bin mir aber sicher das ich das direkt beim Kauf mitbezahlt habe.
Aber ehrlich gesagt ist mir das lieber so. Da weiß ich wo an ich bin und ich weiß das ich 6 Jahre sorgenfrei bin was die HGs in finanzieller Sicht betrifft.

Was Oticon in dem Fall machen soll?
Das Zauberwort heißt Kulanz. Und eben auf dem Ohr ist Oticon taub.
Kostenlos reparieren, das tut denen nicht weh.
Nach nicht mal 2 Jahren dürfen Schalter/Taster nicht kaputt gehen.
Ehrlich gesagt hätte ich mich als Kunde quergestellt da nur einen Cent zu zahlen. Denn wer weiß was als nächstes kaputt geht. Jetzt 130 Euro, vielleicht in 6 Monaten 150 Euro usw. Wer bitte soll sich das dann leisten können?
Für den Hersteller sind das Penauts und ich würde mich als Hersteller schämen wenn meine teuren Produkte so schnell kaputt gehen.

In solchen Fällen muss auch der Akustiker knallhart mit Oticon verhandeln.
Ggf. sollte der Akustiker auch mal drüber nachdenken sich die 130 Euro selber ans Bein zu binden. Ich sage nur Kundenbindung und Kundenservice.
Ein zufriedener Kunde kommt wieder. Defekte Geräte schaden auch dem Image des Akustikers. Denn er hat die Geräte verkauft und er bekommt den Frust der Kunden als erstes ab.

Wäre das nach 5 Jahres passiert, würde ich anders denken. Dann haben die Gerät ein entsprechendes Alter. In so einem Fall wird die KK auch keinen Zuschuss mehr zur Reparatur zahlen. Da bekommt man vorzeitig nen Zuschuss für neue Geräte. Macht an sich auch Sinn.

Gruß
sven

Re: Gewährleistung

Verfasst: 28. Nov 2017, 12:44
von Ohrenklempner
Hi Sven

sieh das jetzt bitte nicht als Streitgespräch, okay, ich hab mit meinem Ton ja angefangen damit :D , aber ich liebe einen sachlichen Meinungsaustausch. ;)
Du kannst jährlich die Garantie gegen Zahlung einer entsprechenden Summe verlängern.
Jap, aber die Summe hast du bestimmt nicht an Oticon gezahlt. Ich als Akustiker kaufe ein Hörgerät nämlich mit einer festen Garantie. Ich muss gleich bei Bestellung angeben, ob ich eine längere Garantie haben möchte, die dann natürlich mehr kostet. Man kann aber so eine Vereinbarung mit dem Akustiker treffen. Meinetwegen 100 Euro pro Jahr zahlen, wie in deinem Beispiel, und dafür vor allen bösen Überraschungen geschützt sein. Das Risiko trägt dann der Akustiker.
Was Oticon in dem Fall machen soll?
Das Zauberwort heißt Kulanz.
Mit etwas Glück liegt es auch am Geschick des Akustikers. Wenn ich Oticon ein völlig zermanschtes Gerät auf den Tisch knalle, mit dem Vermerk "aber mal flott reparieren, und zwar umsonst!", dann ist das sicherlich wenig erfolgversprechend. In jedem Fall sind das aber Ermessensentscheidungen. Auch wenn ein neues Hörgerät dem Hersteller nur einige Euros kostet, kann es sich kein Hersteller leisten, pauschal jedem Geschäftspartner gegenüber Kulanz zu zeigen. Ich habe nach abgelaufener Garantie noch nie eine positive Überraschung bei einer Reparaturrechnung erlebt. Einzig bei den wirklichen Verschleißen, z.B. durch Feuchtigkeit versumpftes Mikrofon, und zwar innerhalb der Garantie, wurden die Reparaturen oftmals trotzdem kostenlos erledigt, überwiegend bei Widex und Bernafon habe ich solch positive Erfahrungen. Aber ist die Garantie rum, dann ist sie rum. Ausnahmslos.

Andersherum hast du Recht, der Akustiker hätte gut daran getan, sich und seinen Kunden vor der Reparatur über die Kostenfrage zu informieren. Wenn klar ist, dass die Garantiezeit abgelaufen ist, dann ist es auch klar, dass die Reparatur Geld kostet.

Zur Kostenfrage noch allgemein: Seit längerer Zeit haben so gut wie alle Hörgerätehersteller Pauschalpreise für Reparaturen. Da kostet dem Akustiker schlimmstenfalls eine Reparatur um die 100 Euro. Natürlich will er die Kosten gerne durchreichen, aber er sollte sich daran nicht unnötig bereichern. Was mich in diesem Zuge auch noch wundert, ist die Kostenübernahme der Krankenkasse -- Bei Versorgungen seit Ende 2013 zahlen die Kassen Reparaturpauschalen und übernehmen keinerlei Reparaturkosten mehr. Für mich klingt die "Zuzahlung der Krankenkasse" eher wie ein psychologisches Pseudo-Argument: "Whoa, so eine teure Reparatur! Fast 300 Euro! Aber Dank meiner Kasse muss ich nur noch 130 bezahlen? Klingt ja gar nicht mehr so schlimm. Danke, lieber Akustiker, dass du das mit meiner Krankenkasse regelst!"

Ich würde mir in dem Fall als Akustiker überlegen, ob es überhaupt zielführend ist, Geräte mit nur einem Jahr Herstellergarantie anzubieten. Da kaufe ich lieber eine Extragarantie und mache die Geräte stattdessen ein wenig teurer, oder biete eine zusätzliche Garantie im Rahmen eines Servicevertrags an.

Was in jedem Fall niemandem etwas nützt, ist der unzufriedene Kunde. Denn der wird seine Unzufriedenheit nicht für sich behalten, und das kann für ein Geschäft arge Konsequenzen haben.

Re: Gewährleistung

Verfasst: 28. Nov 2017, 13:20
von svenyeng
Hallo!

@ohrenklempner:
Also damals hatte mein Akustiker mit Oticon telefoniert und dann konnte man die Garantie jedes Jahr wieder um 1 Jahr verlängern.

Das mit dem Kostenvoranschlag wäre sicherlich der richtige Weg gewesen.
Erstmal klären was es kostet und dann mit dem Kunden reden.
Auch sollte der Akustiker vorher mit dem Hersteller reden.
Es kommt meiner Ansicht nach auch drauf an, was das für ein Kunde ist.
Also ich meine Neukunde, oder z.B. jemand der man seit über 10 Jahren mit HGs versorgt und betreut. Guten, treuen Kunden tritt man nicht vor den Kopf.
Da sagt man dem Kunden das die Reparatur kostenlos war und gut ist.
Die 130 Euro würde ich mir dann ans Bein binden als Akustiker.

Stell Dir vor Du hast ein Auto für 30.000 Euro gekauft und kurz nach Ablauf der Garantie bricht irgendein Hebel ab.
Dann kann es nicht sein, das man die Kosten dafür tragen soll als Kunde.
Sowas läuft i.d.R. auf Kulanz.

Gruß
sven

Re: Gewährleistung

Verfasst: 28. Nov 2017, 14:23
von Ohrenklempner
Würde ich ja auch genau so machen. Wenn man mal überlegt, was man bei einer Werbeaktion in einen neuen Kunden investiert, dann ist so eine Kulanzreparatur nur Peanuts. :)

Re: Gewährleistung

Verfasst: 28. Nov 2017, 15:53
von svenyeng
Hallo!

@ohrenklempner:
Prima! Das finde ich sehr vorbildlich.
Unterm Strich kommt's dem Akustiker dann sogar zu Gute.
Aber wenn der Kunde verärgert ist, spricht sich sowas auch schnell rum.
Und wie Du schon sagst, Werbung ist richtig teuer. Da sind 100 Euro nichts.

Gruß
sven

Re: Gewährleistung

Verfasst: 28. Nov 2017, 17:27
von Faber
moin,
also, mal so ganz schlicht gesagt:
"geschenkt gibt´s nix".
der Eine zahlt lieber knapp - dann trägt er aber auch das Risiko (das kann gutgehen - muss aber nicht),
der Andere zahlt lieber üppig - dann kann er auf "Kulanz" hoffen (die er allerdings schon vorher selbst "üppig" mit bezahlte)
Jeder so, wie er mag, sag´ ich mal :)
LG
Gewichtl

Re: Gewährleistung

Verfasst: 28. Nov 2017, 21:51
von megamorphilis
Also ich bin mit meinem Oticon HG zufrieden.
Nach ca. 4 Montaten Testphase mit optimaler Anpassung im Mai 2014 ausgehändigt.
1 Jahr Garantie (Ende Mai 2015). Oktober 2017 1.Reparatur (Mikrofon). Kosten 200 Euro Eigenanteil. Darin enthalten 25 Euro für Versandpauschale und Kosten Innenreinigung)

Die Qualität des Oticon Nera mini HG mit Otoplastik ist überzeugend gut. Habe das Nera nun 3,5 Jahre und trage es ganztägig ;)

Re: Gewährleistung

Verfasst: 29. Nov 2017, 08:51
von svenyeng
Hallo!

@megamorphilis:
Man hat Dir wirklich Versandkosten berechnet?
Also das finde ich hart.
Das würde ich eher dem Kunden in den Reparaturpreis einrechnen und gar nicht mitteilen. Das kommt immer besser. Normalerweise würde ich dem Kunden aber gar kein Porto berechnen. Das der Hersteller das berechnet ist dabei noch lächerlicher.

@gewichtl:
Da muss ich Dir zustimmen, keine Frage.
Sache ist nur die, wenn ich direkt beim Kauf üppig zahle, dann weiß ich das in den nächsten 6 Jahren keinerlei Kosten überraschenderweise anfallen.
Zahle ich knapp und hoffe dann auf Kulanz, kann es passieren das ich bei nem Defekt mal schnell 200 Euro und mehr zahle und das auch ggf. mehrfach.
Für manch einen, da schließe ich mich auch mit ein, sind solche Beträge viel Geld, vor allem wenn das nicht eingeplant ist.
Deswegen plane ich lieber beim Kauf etwas mehr ein, da das geplante Kosten sind.

Gruß
sven