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				Behindertenausweis Ja oder Nein?
				Verfasst: 17. Okt 2005, 21:41
				von Christian
				Auch mich plagt gerade die Frage Ausweis Ja oder Nein!
Bekommt Sie überhaupt einen? (links 50%, rechts ~80% Scherhörig)
Ich bin der Meinung dass meine Tochter für mich trotz der Schwerhörigkeijt nicht Behindert ist. Ich mache mit Ihr weiterhin so viel Mist, als hätte sie keine Hörgeräte. Und ich kann Euch versichern, da gehts manchmal richtig zu Sache!
Warum soll ich sie jetzt auf einmal mit Samthandschuhen anfassen.
Für mich sind die HGs keine Behinderung.
Das zum einen!
Was aber spricht dafür?
Gibt es Vorteile mit Ausweis?
(Ich habe was von Steuerlichen Vorteile gehört)
Trotz alledem für mich ist das ehen eine Abwertung, sorry falls ich damit jemandem zu Nahe trete.
			 
			
					
				Re: Behindertenausweis Ja oder Nein?
				Verfasst: 18. Okt 2005, 07:28
				von mastermind
				ich glaube, du machst dir einfach zu viele gedanken darüber über "behinderung". was spricht dagegen, wenn deine tochter diesen ausweis hat? meinst du, sie wird damit überall herumwedeln und sagen "seht mal, ich bin behindert" ?? 
warum soll sie manche annehmlichkeiten nicht in anspruch nehmen? das würdest du doch auch tun in ganz anderen bereichen, wenn du die möglichkeiten hättest. warum soll das also abwertend sein?
ich kenne jetzt nicht alle vorteile (wie z.b mehr urlaub als andere arbeitsnehmer, ermäßigung bei eintritten etc.), da werden dir sicher andrea oder karin weiterhelfen können. 
klar, geh weiterhin ganz natürlich mit deiner tochter um, aber sie sollte auch selbstbewußt dazu stehen, daß sie hg trägt, na und?
und irgendwelche hilfsmittel sind nicht abwertend, solltest du ihr auch nicht einreden.
			 
			
					
				Re: Behindertenausweis Ja oder Nein?
				Verfasst: 18. Okt 2005, 08:42
				von Nina M.
				Also ein Schwerbehindertenausweis bringt keine "Vorteile", er bringt "Nachteilsausgleiche"! 
 
Man kann mit verschiedenen Tabellen relativ genau ausrechnen wieviel GdB einem zusteht. Ab GdB 50 bekommt man den Ausweis und je nach den Merkzeichen hat das dann unterschiedliche Auswirkungen.
Man bekommt je nach GdB einen erhöhten Steuerfreibetrag.
Merkzeichen RF bewirkt die Befreiung von der Rundfunkgebühr (GEZ).
Außerdem kann man je nach Höhe des GdB und der Merkzeichen dann evtl. den orange-grünen Ausweis bekommen und mit diesem dann die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr ODER die KFZ-Steuer-Ermäßigung.
Gruß,
Nina
 
			
					
				Re: Behindertenausweis Ja oder Nein?
				Verfasst: 18. Okt 2005, 09:48
				von Andrea Heiker
				Hallo Christian,
das mit den 50% und 80% würde ich auch mal selbst nachprüfen. Normale Ärzte richten sich beid er Beurteilung nicht unbedingt nach den Anhaltspunkten für gutachterliche Tätigkeit. Ich müsste den genauen Hörverlust in den Frequenzen 500 HZ, 1000 Hz, 2000 Hz und 4000 Hz wissen, um auszurechnen, was Deiner Tochter zusteht.
Gruß
Andrea
			 
			
					
				Re: Behindertenausweis Ja oder Nein?
				Verfasst: 18. Okt 2005, 12:55
				von nudelz
				mal eine frage ab wann steit einem eigentlich so ein ausweis zu????
leon ist ja auf dem linken ohr schwerhörig mit 45 db.?????
gruß saskia
			 
			
					
				Re: Behindertenausweis Ja oder Nein?
				Verfasst: 18. Okt 2005, 13:49
				von Andrea Heiker
				Hallo Saskia,
wenn das andere Ohr normalhörend ist, steht Leon kein Ausweis zu.
Gruß
Andrea
			 
			
					
				Re: Behindertenausweis Ja oder Nein?
				Verfasst: 21. Okt 2005, 00:51
				von Kimi
				Erstellt von Nina Mo.
Also ein Schwerbehindertenausweis bringt keine "Vorteile", er bringt "Nachteilsausgleiche"! 
 
Da wollte ich nur nochmal zustimmen. Besonders diesen Begriff hat mir meine Freundin immer wieder gesagt als ich am zweifeln war. Ist es der Papierkrieg wert oder nicht usw. Es ist ein Ausgleich. Soll heissen wir leben in einem sozialen Land (okay ist auslegungssache) also bekommt man als behinderter Mensch (Mensch mit besonderen bedürfnissen, Mensch mit besonderen Talenten, Handicap man kanns nennen wie man möchte ist nun mal Fakt) einen Ausgleich ob nun Steuerlich, oder durch Hilfen bei Hilfsmitteln usw. Soll bedeuten es hat den Sinn einem Hörgeschädigten Mensch anderen nichtbehinderten gleichzustellen. Was nie der Fall sein wird. Nur ist es nun mal so dass es mehr Fahrtkosten, mehr Therapiekosten in welcher Art auch immer, mehr Zeit als Eltern was die Betreuung angeht gibt. You name it. Ist halt einfach so. 
Klar man kennt sein Kind nicht anders aber früher oder später sollte man sich halt mit dem einfachen Wort Behinderung auseinandersetzen. Ist halt so und ist ja nichts schlimmes. So nennt man das halt. Ich hatte viel Hilfe durch meine Freundin weiss nicht wie man das ganze sonst in Relationen setzt. War für mich dann irgendwann nach dem ersten Schock vollkommen okay. Sie hat ja auch eine Behindert und das ist ganz normal für mich weil sie halt sie ist wie sie ist punkt. 
Also was den Papierkram angeht kenne ich mich leider immer noch nicht so wahnsinnig gut aus da hat mir in einem anderem Forum ein sehr sehr netter Mann geholfen dem ich sehr dankbar bin. Ist halt schon nen Dschungel. 
Aber wie auch schon gesagt selbst wenn die Werte zwar nicht für einen Schwerbehindertenausweiss qualifizieren bekommt man trotzdem einen festgesetzten Gdb und dementsprechend gibt es dann halt steuerliche Freibeträge. Denn unteranderem hat mir der extrem nette Mann von dem ich sprach geschrieben dass viele Schwerhörige später Probleme haben da ihre Behinderung nicht auch durch die Meldung beim Versorgungsamt dokumentiert sind. Also würde ich einfach mal einen Antrag stellen. Hier könne dir ein paar Leute bestimmt weiterhelfen was die Richtigkeit des Bescheids angeht.
Wünsche euch weiterhin alles Gute. Ist zwar einiges an Papierkram aber das geht auch vorbei.
 
			
					
				Re: Behindertenausweis Ja oder Nein?
				Verfasst: 21. Okt 2005, 12:51
				von Petra
				Hallo,
meine Gedanken dazu sind: (Gleich vorweg: meine Tochter hat keinen Ausweis bekommen, da sie keine 50% hat- aber auch bei weniger gibt es zumindest steuerliche Vorteile). Wenn ich einen Ausweis habe, MUSS ich ihn nicht vorzeigen! Ich KANN aber; was mittelfristig vielleicht einen Vorteil bringen kann, wenn z.B. ein städt. Amt Mitarbeiter sucht und bei gleichen Vorraussetzungen den "behinderten" einstellen MUSS! Das ist das eine. Dann um ein bisschen weiterzudenken: Im Berufsleben ist es nun mal einfach so, wenn du keinen Ausweis hast, bekommst du zu den Hgs nichts von irgendwelchen Ämtern dazu gezahlt.Und manchmal hilft es auch bei der Argumentation gegenüber der KK bei der Kostenübernahme, wenn schon mal "was Amtliches" vorliegt. Gut, vielleicht gibt es in 10 Jahren eh nichts mehr dazu, aber das weiß ich ja nicht. Entscheidend ist: ich muss den Ausweis nicht zeigen- kann mich dann aber auch nicht auf verschiedenen Dinge berufen, wie z.B. gesonderter Kündigungsschutz, mehr Urlaub etc, etc. Also bleibt es völlig mir überlassen, was ich daraus mache. Irgendwo habe ich allerdings gelesen, dass es besser ist, wenn der GdB schon vor dem 7. Lebensjahr festgestellt wird. Vielleicht weiß jemand mehr... Es tut auf jeden Fall nicht weh, wenn man einen Ausweis hat.
LG, Petra
			 
			
					
				Re: Behindertenausweis Ja oder Nein?
				Verfasst: 23. Okt 2005, 08:31
				von kerstin
				Hallo Ihr Lieben,
also warum soll man keinen Ausweis beantragen, egal wieviel Prozent man am Ende erreicht. Fakt ist das ein Hörschaden egal wie hoch er ist eine Behinderung ist und die "Vorteile" die das Kind im späteren Alter dadurch hat sind halt nicht von der Hand zuweisen. Klar ist es eine Hürde sich damit auseinanderzusetzen und sicher mein Kind ist normal und all die Dinge, aber es bleibt ohne Hilfsmittel ist es mit dem Hören nicht so gut, man muss es ja auch nicht Behinderung nennen da gibt es andere Handicaps die man wirklich so nennen kann (wenn man sich mal in der Welt umschaut). Aber das Handicap bleibt und auch später wird es so sein, unser Zwerg nennt sein CI liebevoll sein Ohr es gehört halt dazu und ist normal....Ähm, nicht das wir jetzt den Ausweis erst nach dem CI beantragt haben, nein, wir haben den Ausweis schon beantragt da war das CI erst eine Erwähnung des Arztes, sprich er hatte noch Hörgeräte. Aber es ist nun mal so das auch Kindergärten durch den Ausweis seine Vorteile haben mit dem Personalschlüssel z.B.
So nun hör ich ersteinmal auf zu schwafeln glaub das ist heute etwas durcheinander...
Liebe Grüsse Kerstin
			 
			
					
				Re: Behindertenausweis Ja oder Nein?
				Verfasst: 6. Nov 2005, 23:16
				von Birgit
				Also, wenn die Prozentzahlen bei 1kHz, 2 kHz und 3kHz "rausgekommen" sind, dann würde das einem GdB von mind. 30, max 40 entsprechen. Das wäre dann nur steuerlich wirksam, aber ich seh das so: 1. hat man mehr Termine, zu denen man hinfährt, bzw. für die man ggf. sogar auch Urlaub nimmt; 2. hat man evtl. Zuzahlungen zu leisten, die auch nicht ohne sind und die "Nichtbehinderte" eben NICHT haben.
Also ist das auch kein Erschleichen von irgendwelchen Vorteilen, sondern du hast effektiv Geld augegeben, das du zu einem kleinen Teil wieder zurückbekommst; denn auch bei der Steuer kriegst du ja nicht alles zurück, sondern du zahlst halt etwas weniger, weil du einen Pauschbetrag absetzen kannst (abhängig vom GdB). Außerdem ist es auch leichter Zuzahlungen bei der Steuer abzusetzen, wenn man einen GdB hat, da dann alles leichter verständlich wird für die Sachbearbeiter.
tschüss Birgit
PS: Je nach Bundesland gibt es übrigens keine Versorgungsämter mehr. (In Baden-Württemberg sind die Kreissozialämter zuständig, Anträge gibt es aber bei jedem Rathaus!)
			 
			
					
				Re: Behindertenausweis Ja oder Nein?
				Verfasst: 19. Nov 2005, 14:37
				von chasofifi
				Hi
Als wir erfahren haben das unsere Tochter Hörgeschädigt ist, war das unteranderem das erste was ich Beantragt habe. Es ist nur zugunsten deiner Tochter, du kannst sie trotzdem so normal behandeln wie zuvor. Denk an deine kleine, sie hat dadurch, nicht nur heute sondern auch im späterem Leben nur Vorteile.OK, für Steuervergünstigung auch aber in erster linie steht als allererstes deine Tochter.
Aber noch was anderes, hast du dich schon beim LVR in Köln gemeldet? Dort kannst du einen Antrag auf Gehörlosenhife stellen, den bekommen auch Hörgeschädigte. Den mindestsatz den man bekommen kann Beträgt 77 Euro. Ich finde man kann ruhig alles beantragen, wo man unterstützung bekommt. andere Leute die es garnicht nötig haben bekommen auch von Vaterstaat genug. Wenn du noch fragen hast melde dich.
Viele Grüße
Sabrina