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Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 10:29
von Klaus G
Liebe Forenteilnehmer
Ich bin neu in diesem Kreis und habe gleich eine Frage, deren Beantwortung ich so noch nicht finden konnte. Ich habe nach dem letzten Hörsturz von meinem Hörgeräteakustiker eine Hörgeräteversorgung mit Testgeräten bekommen. Diese Geräte sind speziell zum Ausprobieren und nicht für den Verkauf bestimmt (Demo-Geräte Siemens Signia Pure 7).
Leider habe ich eines der Geräte verloren. Nun wollte der Hörgeräteakustiker von mir den Neupreis eines Gerätes erstattet bekommen. Dies halte ich nicht für gerechtfertigt.
Da es sich um ein Leihgerät handelt, zahlt weder meine private Krankenversicherung noch die Privathaftpflichtversicherung.
M.E. kommt allenfalls ein Schadenersatz in Höhe des Wertes des Testgerätes zum Zeitpunkt des Verlustes in Betracht. Da es sich um ein Medizinprodukt handelt, kann es im gebrauchten Zustand nicht an andere Kunden weitergegeben werden sondern geht an den Hersteller zurück.
Hat jemand ähnliches erlebt und kann davon berichten? Oder weiß jemand, zu welchen Konditionen die Hersteller Testgeräte abgeben und zurücknehmen? Für entsprechende Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 10:51
von svenyeng
Hallo!
Eigentlich ist es so das die Akustiker kostenlos von den Herstellern sogenannte Kommissionsgeräte bekommt. Diese darf der Akustiker 2 Monate oder so behalten, dann werden die zurückgeschickt. Das sind aber immer neue Geräte.
Das der Akustiker nun die vollen Neupreis haben will, kann ich verstehen, denn er wird da an den Hersteller zahlen müssen.
Die andere Seite ist aber wieder Kundenservice, denn der Akustiker möchte doch Kunden behalten. Also versucht man doch eigentlich eine für alle beteiligten gute Lösung zu finden.
Ich würde mir da an Deiner Stelle keine Gedanken machen.
Du hast doch sicherlich eine private Haftpflichtversicherung, oder?
Dort würde ich den Schaden sofort melden. Ich gehe davon aus, das die das übernehmen. Du hast ja durch den Verlust des Gerätes dem Akustiker einen Schaden zugeführt. Dafür ist ja eine private Haftpflicht-Versicherung da.
Mir geht aber grad noch was anderes durch den Kopf:
Wenn ich vom Akustiker Testgeräte bekommen habe, musste ich nie irgendwas unterschreiben.
Wo bitte steht denn das der Kunde für Schäden oder Verlust der Testgeräte aufkommen muss?
Also wenn man das mal ganz genau betrachtet müssten die Akustiker ja eigentlich nen Leihvertrag für die Testgeräte mit den Kunden abschließen wo eben ne Verlust- und Beschädigungsklausel drin steht.
Denn so steht ja nirgendes geschrieben das der Kunden für Schäden und Verluste aufkommen muss.
Gruß
sven
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 11:16
von Randolf
Hallo,
dem Akustiker ist ein Schaden entstanden.
Dieser muss ersetzt werden.
Der Wert steht auf dem unterschriebenen Empfangsnachweis.
Wenn die Haftpflicht nicht zahlt, ist der Probierer dran.
LG Randolf
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 11:18
von svenyeng
Hallo!
@Randolf:
Welcher Empfangsnachweis?
Ich habe in über 20 Jahre als HG-Träger nie etwas für Testgeräte unterschreiben müssen.
Aber genau das meinte ich ja schon in meinem Posting, das die Akustiker da eigentlich ein Formular mit entsprechenden Klauseln vom Kunden unterschreiben lassen müssten. Ganz einfach um sich abzusichern bei Schäden und Verlusten.
Deinem Posting entnehme ich das das wohl manche Akustiker machen.
Gruß
sven
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 11:26
von Ohrenklempner
Die Demogeräte stellen die Hersteller inzwischen kostenlos zur Verfügung (früher haben die auch eine Kleinigkeit gekostet).
Der Akustiker darf dir laut BGB nur den entstandenen Schaden in Rechnung stellen. Bei Signia hast du evtl. Glück, da der Akustiker Demogeräte quasi kostenfrei bis ans Ende aller Tage geliehen bekommt. Außerdem gibt es noch spezielle Regelungen je nach deiner Krankenversicherung, falls du die Versorgung aufgrund einer HNO-ärztlichen Verordnung über eine gesetzliche KV begonnen hast:
Regelung zur Vergütung der Krankenkasse bei Verlust des Hörsystems in der Probephase:
vdek: Kostenvoranschlag an Krankenkasse
BKK-System, BIG: 200,- Euro von der KK, evtl. nur bei Erstversorgung
alle anderen KK: Kunde trägt das Verlustrisiko, Akustiker muss Kd. darauf hinweisen
Frage mal direkt bei deiner Krankenkasse nach, und ruf einfach mal ganz frech bei Signia an (0800-7282255) und erkundige dich, was deinem Aku tatsächlich für ein Schaden entstanden ist. Schlimmstenfalls kommen auf dich ca. 150 Euro Schadenersatz zu (Einkaufspreis der Demogeräte + Hörer + Otoplastiken).
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 11:27
von Randolf
Hallo Sven,
genau. Das machen alle mir bekannten Akustis,
gehört zur Buchführung.
Eine HG - Kette hat wohl einige HG im Umlauf.
Wie sollen die was beweisen???
Und wenn es zu Klagen kommt???
LG Randolf
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 11:27
von Faber
moin,
ich war - in meinem früheren Leben

- mal in der Versicherungsbranche tätig

ich plaudere jetzt mal aus dem Nähkästchen:
der Schaden, der dem Akustiker entstanden ist, das ist SEIN Netto-Einkaufspreis!!!
Nur DIESEN bist du ggf. zu ersetzen verpflichtet.
DAS bedeutet:
erst wenn er dir DIESEN EINKAUFSPREIS unbezweifelbar
nachweist (BELEGE) - und daraus abgeleitet den
Wert zum Zeitpunkt der Aushändigung an DICH - erst DANN kannst DU den entstandene Schaden beurteilen und ersetzen. Vorher eben genau NICHT.
Konkret:
Verlange von ihm die Herausgabe des Nachweises seines
tatsächlichen Schadens:
die Chance ist groß:
er "verzichtet - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" - aus "großzügiger Kulanz" plötzlich ganz auf sein Begehren

LG
Gewichtl
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 11:35
von Randolf
Hallo,
ganz genau. Ohne Beleg gibt es nix.
M. E. muss auch der Preis der HG auf dem Beleg stehen!
Ansonsten werden die Preise hinterher angehoben!!
LG Randolf
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 11:38
von Faber
jep,
und zwar SEIN Netto-Einkaufspreis

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 11:43
von ulbos
Hallo Klaus,
was versteht denn dein Akustiker unter dem Neupreis? Den Einkaufspreis beim Hersteller oder den Verkaufspreis an den Kunden? Zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis liegt eine hohe Spanne, da im Verkaufspreis die Dienstleistungen für die Anpassung und die üblichen Gemeinkosten mit eingerechnet sind. Aus meiner Sicht brauchst du nur den Einkaufspreis und die Kosten für die Neueinstellung erstatten.
Gruß
ulbos
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 11:52
von Randolf
Hallo,
das geht überhaupt nicht.
Der Gerätepreis steht auf dem vom Kunden unterschriebenen Zettel.
Alles andere sind Nachverhandlungen.
Auch eine Versicherung lässt sich das nicht bieten.
LG Randolf
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 11:56
von Faber
Randolf hat geschrieben:Hallo,
das geht überhaupt nicht.
Der Gerätepreis steht auf dem vom Kunden unterschriebenen Zettel.
Alles andere sind Nachverhandlungen.
Auch eine Versicherung lässt sich das nicht bieten.
LG Randolf
VORSICHT Falle:
der auf dem "vom Kunden unterschriebenen Zettel" stehende "Gerätepreis" ist NICHT identisch mit dem SCHADEN, welcher dem Hörakustiker - ggf.!!! - entstanden sein könnte,
und bei "Schadensersatz" geht es ausschließlich um Letzteres

LG
Gewichtl
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 12:22
von Ohrenklempner
So ist es!
Meine Nähkästchenvariante: Ein Kunde von mir verlor auch mal ein Hörgerät. Er war vdek-versichert, daher hab ich den Kunden eine Verlusterklärung unterschreiben lassen und an die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag mit dem Herstellerpreis (mein Einkaufspreis!) plus Kosten des Exhörers (ebenfalls mein Einkaufspreis) plus Umsatzsteuer (habe ich ja auch an den Hersteller gezahlt) geschickt. Denn genau das war der mir entstandene Schaden. Wurde auch anstandslos ersetzt.
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 15:06
von Klaus G
Hallo zusammen,
vielen Dank Euch allen für die hilfreichen Antworten. Folgendes noch als zusätzliche Info.
Meine Privathaftpflicht hat eine Leistungspflicht abgelehnt, da es sich um eine Leihgerät handele (Ausschluss in den allgemeinen Versicherungsbedingungen).
Meine private Krankenkassen zahlt ohnehin nur bis zu einem Höchstbetrag, den ich wahrscheinlich mit meiner endgültigen Versorgung ohnehin überschreiten werde, also auch keine Lösung.
Daher bin ich für die Iformationen zum Umgang der Hersteller mit Demo-Geräten besonders dankbar.
Ach so, bei Übernahme der Geräte habe ich eine "Empfangsbestätigung" unterschrieben, die Geräte sind dabei mit dem Bruttoladenpreis ausgewiesen, allerdings nicht als Demo-Geräte. Zudem habe ich mich verpflichtet, das Hörsystem sorgfältig zu behandeln und innerhalb der angegeben Frist zurückzugeben.
Der Akustiker wollte von mir tatsächlich den Ladenpreis haben und meinte dann, er würde mir entgegenkommen und mit 50% zufrieden sein.
Ich fand das sehr dreist, denn dann bekommt er mehr als den Einkaufspreis. Da es sich um ein Demo-Gerät handelt, dass er wahrscheinlich umsonst oder aber vergünstigt vom Hersteller bekommt, will er offensichtlich an meinem Verlust verdienen. Zudem ist m.E. zu berücksichtigen, dass er nur Anspruch auf Ersatz des Schadens hat, der ihm tatsächlich entstanden ist. Hierbei ist m.E. zu berücksichtigen, dass er nur Anspruch auf die Rückgabe eines gebrauchten Hörgerätes hatte. Hierbei haben die äußeren Teile eigentlich gar keinen Wert mehr, da diese ja nicht mehr verwendet werden dürfen.
Wie seht ihr das?
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 15:12
von Klaus G
Hallo nochmal
noch einen Nachtrag. Der Akustiker erklärte, dass er selbst nicht dagegen versichert sei. Es gebe dafür zwar eine spezielle Versicherung, die er aber nicht abschließe und seinen Kunden auch regelmäßig nicht empfehle, selbst abzuschließen, da sie sehr teuer sei.
LG
Klaus
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 15:34
von svenyeng
Hallo!
Da fragt man sich mal wieder wozu man noch eine private Haftpflicht-Versicherung hat. Wenn mal was ist wird immer nur großer Zirkus gemacht und immer schön abgelehnt.
Das sie aber ablehnen mit der Begründung das es Leihgeräte sind, finde ich sehr komisch. Grade in dem Fall ist das doch Sache der Versicherung.
Wenn es meine Geräte sind und ich die verlieren zahlt die Versicherung nicht, was auch richtig ist. Ist meine Eigene Dummheit dann und ich hab keiner 2. Person einen Schaden zugefügt.
Interessant ist die LVM bei der Privathaftpflicht mit dem Plus Paket.
Dort steht folgendes bei den Dingen die versichert sind: Schäden an geliehenen medizinischen Geräten
Gruß
sven
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 15:43
von Randolf
Hallo,
der Fehler ist hier: Die Versicherung möchte vorher das Risiko kennen.
Also gleich die Vers. darüber informieren, dass man sich HG geliehen hat oder aufpassen.
LG Randolf
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 18:09
von Randolf
Hallo,
wie kann man auch so blöd sein und ein HG verbaseln?
Das hört man doch sofort, weil man nix mehr hört!
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 18:45
von Faber
Randolf hat geschrieben:Hallo,
wie kann man auch so blöd sein und ein HG verbaseln?
Das hört man doch sofort, weil man nix mehr hört!
moin,
DAS ist jetzt genau DIE "Klug-S*****er(Thread)-Blähung", die sich jeder Hilfesuchende genau so erträumt

LG
Gewichtl
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 18:56
von Randolf
... und von daher zahlt auch die Assekuranz nix.
Besser ist dann die Behauptung Gerät(e) geklaut.
LG Randolf (der es gut meint)
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 19:02
von Faber
Randolf hat geschrieben:... und von daher zahlt auch die Assekuranz nix.
Besser ist dann die Behauptung Gerät(e) geklaut.
LG Randolf (der es gut meint)
moin,
jetzt mal ganz davon abgesehen, ob "Lug und Betrug" jemals "gut gemeint" sein kann,
verlangt bei Diebstahl "die Assekuranz" stets eine polizeiliche Anzeige mit der Angabe der entsprechenden polizeilichen Tagebucheintragnummer.
DAS soll der richtige Weg sein?
na, ich weiß ja nicht

LG
Gewichtl
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 19:47
von samy200090
Da muss ich Gewichtl Recht geben, Betrug kann niemals der richtige Weg sein.... zumal der TE dem
Aku ja schon gesagt hat, dass er es verloren hat. Da kann er ja jetzt schlecht behaupten... Oh eigentlich wurde es doch geklaut

Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 19:58
von KarlAnton
Ich bin nich in der Probezeit.
Die Akustiker machen das Unterschiedlich bei Fielmann geht das verlieren nicht zu meinen Lasten, bei Kind musste ich eine Probeversicherung abschliessen ebenso bei Aurich.
So habe ich auch festgestellt das Gerät bei Fielmann am günstigten sind.
Das einzige was die nicht anbieten ist ein Versicherung für die Geräte
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 17. Jan 2018, 20:36
von Lchtschwrhrg
Also Klaus, war es wirklich ein "Demo-Gerät" oder nicht doch ein normales erstes HG als Testgerät, mit dem nach dem First fit es dann in deine Anpassung geht?? Deine Anmerkung, dass die Hülle eines Gebrauchtgeräts keinen Wert mehr hat, stimmt zwar - aber zum einen ist das durch Deine Nutzung geschehen und zweitens wären die Teile im Austausch billig.
Dein Problem sollte aber nicht einzigartig sein (nicht nur dass, dass die Privathaftpflicht Leihe ausnimmt - wobei sich das u.U. auf durch Leihgeräte verursachte Schäden bezieht - prüfen lassen), sondern gerade dass solche Geräte verlustig gehen können. Dieses Risiko gehen im Prinzip die Herteller ein - die sollten da auch eine entsprechende Risiko-Abwägung gemacht haben - d.h. sich entweder versichert zu haben, oder aber das Schadensrisiko für so gering halten, dass die Versicherungsprämie als sichere Ausgabe am Ende höher als mögliche Schäden. An den würde ich den Aku auch verweisen - bzw. sich mit Sivantos GmbH selbst in Verbindung setzen und nachfragen. Das empfiehlt sich gerade bei einem Demogerät! -Sprich mal den Aku darauf an.
Auf die 50% Lösung würde ich mich nicht einlassen - wenn, dann beschränkt sich der Schaden auf den Einkaufspreis des Geräts incl. Zubehör und kleiner Handlingsaufschlag für Wareneingang zzgl MWST - wenn das Gerät vom Hersteller dem Aku berechnet wurde/wird. Ist das nicht der Fall, ist auch das nicht der Fall. Insofern ist die Einschaltung des Herstellers sinnvoll.
Zudem würde ich Dir empfehlen, doch noch mal genau zu überlegen und nachzusuchen wie und wo das HG verloren gegangen sein könnte. Ich weiß, dass die kleinen Dinger veerflucht schwer zu finden sind, das die in kleine Ritzen fallen und nicht zu sehen sind. Ich selbst habe ein HG in meinem kleinen Bad im Waschbeckenbereich mit einer Bürsst mal versehentlich aus dem Ohr gerissen - sah das Teil noch fliegen und habe dann fast eine dreiviertel Stunde danach gesucht bevor ich es fand!
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Verfasst: 18. Jan 2018, 11:31
von Der Akustiker
Habe mit jetzt nicht alles exakt durchgelesen, aber:
Demo Geräte werden dem Akustiker meistens kostenfrei, oder für einen geringen Preis zur Verfügung gestellt. Allerdings sollte man sicher stellen, dass es auch wirklich welche sind. Bei Signia steht unter der Hörerankopplung ob es ein Demo Gerät ist oder nicht! Habe gerade nachgesehen, kann ich nur nicht hochladen, ist zu groß.
Wenn es eins ist, ist es ein Witz, wenn ich so arbeiten würde, würde ich mir heute noch einen Porsche bestellen.