Antrag auf SB , bitte um Information

Johann
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Antrag auf SB , bitte um Information

#1

Beitrag von Johann »

Hallo zusammen
Ich habe schon seit Jahren große Hörschwirigkeiten und hatte diese sehr vernachlässigt.
Nachdem ich einen Hörsturz hatte war ich vor ein paar Wochen beim HNO Arzt .
Nachdem Ton und Sprachaudiogramm wurde festgestellt das ich beidseitig eine Innenohrschwerhörigkeit habe. Mir wurden Hörgeräte verschrieben.
Ich habe auch von meinem Arzt mitbekommen das ich ein Antrag auf SB stellen kann.
Könntet ihr mir bitte nach diesem Diagramm helfen oder sagen was ich eventuell für ein Gdb
bekommen würde weil ich verstehe sehr wenig davon. Mit dem Rechner habe ich ausgerechnet und da komme ich auf 50 % Gdb . Ich weiß nicht ob das wirklich so ist.
Und von diesem Diskriminationsverlust verstehe ich auch nichts. Wird das mitgerechnet oder nicht ??

Leider kann ich die Datei bzw. das Bild von dem Diagramm nicht aufladen.

Rechtes Ohr Hörverlust 61% Diskriminationsverlust LL 30
Linkes Ohr Hörverlust 70%. Diskriminationsverlust LL 40
Ich warte auf euere Erfahrung und wissen.

Ich bedanke mich herzlich an allen im Voraus .

Mit freundlichen Grüßen Johann
muggel
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#2

Beitrag von muggel »

Hallo,

ohne die Audiogramme, insbesondere auch das Sprachaudiogramm, lässt sich keine Aussage hierzu machen.

Grüße,
Miriam
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rabenschwinge
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#3

Beitrag von rabenschwinge »

Hmmmm, was hat der Arzt denn bzgl. des Antrags auf den auf Feststellung der Schwerbehinderung an Informationen mitgegeben?
Crackliner
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#4

Beitrag von Crackliner »

Im Antrag kannst Du die Beschwerden angeben, und auch welcher Arzt dazu befragt werden darf. Die dazu benötigten Entbindungen von der Schweigepflicht gehören dann mit zum Antrag. Die Kosten übernimmt das Amt.
Nur fantasielose flüchten in die Realität.
Johann
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#5

Beitrag von Johann »

Hallo Miriam
Ich kann dieses Bild mit hier nicht aufladen.
Es kommt immer wieder die Nachricht Dateigröße überschritten.

Grüße Johann
Ohrenklempner
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#6

Beitrag von Ohrenklempner »

Dann ist das Bild zu groß. ;)
Wenn du es abfotografiert hast, fotografiere es nochmal mit einer geringeren Auflösung (weniger Megapixel).
Es gibt auch ein kleines Windows-Tool, das nennt sich "Image Resizer", da kannst du dann per Rechtsklick auf eine Bilddatei die Bildgröße ganz fix ändern.
rabenschwinge
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#7

Beitrag von rabenschwinge »

Okay, geh mal auf beim Beitrag schreiben auf erweitert und dann auf Anhänge verwalten. vielleicht klappt es so, Johann.
Johann
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#8

Beitrag von Johann »

Hallo
Ich kann das Foto einfach nicht laden die Datei ist zu groß , kann mir jemand helfen ?
Ohrenklempner
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#9

Beitrag von Ohrenklempner »

Die Begrenzungen für Bilddateien hier im Forum sind folgende:
Maximale Dateigröße: 250 KB
Maxmimale Bildabmessungen: 2048 x 2048 Pixel

Du kannst mit jeder Bildbearbeitungssoftware die Größe ändern. Auch mit MS Paint (hat jeder Windows-Rechner; das Bild öffnen und "Größe ändern" wählen).
Alternativ kannst du ein Online-Tool zum Reduzieren der Größe benutzen.
Zum Beispiel dieses hier: https://www.reduceimages.com/
Johann
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#10

Beitrag von Johann »

Jetzt müsste es gehen. Nach einigen Stunden Ärger
Endlich geschafft .😊
Dateianhänge
IMG_27032018151848.jpg
(226.93 KiB) 393-mal heruntergeladen
Johann
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#11

Beitrag von Johann »

Hallo Miriam
Könntest du mir vielleicht jetzt sagen was ich für Gdb bekommen müsste .
Laut diesem dem Rechner habe 50% + das Zeichen RF bekommen .
Freundliche Grüße an alle und danke für die Tipps .
👍
muggel
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#12

Beitrag von muggel »

Hallo,

da ich die Berechnungsgrundlage gerade nicht hier habe bzw das am Handy einfach nicht komfortabel ist, bitte ich dich bis morgen zu warten.
Grüße,
Miriam
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muggel
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#13

Beitrag von muggel »

Hallo,

so.. ich habe mir die Audiogramme und die entsprechenden Berechnungsgrundlagen angesehen.
Mir fällt auf, dass du für den Hörverlust verhältnismässig schlecht verstehst.

Da primär das Sprachverstehen zur Berechnung des GdB genommen werden sollte, ergibt sich nach meiner Berechnung:
- rechts: Hörverlust für Zahlen ab 70 und ein Gesamtwortverstehen von 75, was nach Tabelle A der Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ein Hörverlust von 100% entspricht
- links: Hörverlust für Zahlen ab 60 dB, Gesamtwortverstehen von 70, was nach Vers. Grundsätzen einen Hörverlust von 90% entspricht.
Nach Sprachaudiogramm bist du folglich rechts taub, links an Taubheit grenzend, was einen GdB von 70 entsprechen würde.

Da das Tonaudiogramm jedoch wesentlich bessere Ergebnisse liefert, kann es sein, dass das Versorgungsamt dieses als Grundlage zur Berechnung des GdB heranzieht. Nach diesem hast du rechts einen Hörverlust von 61%, links von 70%, was einer beidseitigen hochgradigen Schwerhörigkeit entspricht. Nach Tonaudiogramm würde dir ein GdB von 50 zustehen.

Kurzum: du hast definitiv Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF, sowie einen GdB zwischen 50 und 70. (GdB ist übrigens eine eigene Maßeinheit... ist also keine Prozentangabe).
Bekommst du einen GdB von weniger als 50 anerkannt, dann lohnt sich in jedem Fall ein Widerspruch!

Grüße,
Miriam

PS: Wenn du den Antrag stellst, lege am Besten das Audiogramm vom HNO direkt mit dazu. Damit könnte die Bearbeitung schneller sein, da das Amt dadurch alle relevanten Informationen bereits hat.
Zuletzt geändert von muggel am 28. Mär 2018, 08:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Johann
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#14

Beitrag von Johann »

Hallo Miriam
Zuerst bedanke ich mich herzlich für die ausführliche Beschreibung des Diagrammes.
Ich habe versucht die Zahlen vom Diagramm zu lesen.
Z.b. Für das rechte Ohr :
Ich gehe davon aus das das x den Hörverlust also 100%, der Kreis die 70 dB und die Skala 10-60 das
Gesamtwortversten in dem Fall die 75 angibt.
Ist das so richtig ?
Unten steht noch Diskriminationsverlust LL 30 für das rechte und für das linke Ohr Diskriminationsverlust LL 40 ?
Was ist damit gemeint ? Kann mir jemand Auskunft geben ?
Viele Grüße
Johann
Ohrenklempner
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#15

Beitrag von Ohrenklempner »

Johann hat geschrieben: Unten steht noch Diskriminationsverlust LL 30 für das rechte und für das linke Ohr Diskriminationsverlust LL 40 ?
Was ist damit gemeint ? Kann mir jemand Auskunft geben ?
Hallo,

Diskriminationsverlust bedeutet, du hast über Kopfhörer (LL = Luftleitung) 40% der präsentierten einsilbigen Wörter nicht verstanden.
Die Angabe ist aber mit Vorsicht zu genießen; denn sie stützen sich auf die Messung der einsilbigen Wörter mit 100 dB Pegel. Es wäre möglich, dass du beispielsweise bei 110 dB noch besser verstehst, dann wäre der Diskriminationsverlust natürlich auch besser (also geringer). Weil keine Unbehaglichkeitsgrenze gemessen wurde, kann man auch nicht feststellen, ob du die höhere Lautstärke am Ohr auch noch akzeptiert hättest. Wie laut kam es dir denn während der Wörter-Messung vor? Bei 100 dB würden sich mir schon die Zehennägel aufrollen, aber möglicherweise sieht es bei dir anders aus.
Johann
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#16

Beitrag von Johann »

Hallo
ich kann mich da nicht mehr so genau erinnern.
Hat der Diskriminationsverlust für den Gdb eine Auswirkung bzw eine Bedeutung?
Mit freundlichen Grüßen
Johann
Ohrenklempner
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#17

Beitrag von Ohrenklempner »

Das kann dir sicherlich jemand anderes besser beantworten, aber für den GdB hat meines Wissens nur der Hörverlust für Zahlwörter eine Bedeutung.
muggel
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#18

Beitrag von muggel »

Hallo,
Johann hat geschrieben: Z.b. Für das rechte Ohr :
Ich gehe davon aus das das x den Hörverlust also 100%, der Kreis die 70 dB und die Skala 10-60 das
Gesamtwortversten in dem Fall die 75 angibt.
Ist das so richtig ?
Nein, das ist nicht korrekt.
Im Sprachdiagramm gibt es zwei verschiedene Linien. Die Linien mit dem x sind die für das Zahlenverstehen; die mit dem o sind für das Einsilberverstehen.
Der Hörverlust für Zahlen wird über die Linie für das Zahlenverstehen ermittelt. Der Punkt, an dem diese Linie die 50 % Linie schneidet ist hierfür relevant. Hier stehen auch kleinere Zahlen dran (in dicker schwarzer Schrift, die den entsprechenden Zahlenhörverlust angeben. Links schneidet diese Linie bei dir die 50% Verstehlinie bei 85 dB. Dies entspricht somit einem Hörverlust von Zahlen von ca. 65 dB (genauer gesagt von 63 dB, daher habe ich bei der GdB-Berechnung da einen Hörverlust für Zahlen ab 60 genommen). Rechts schneidet die Zahlenverstehlinie bei ca. 93 dB die 50%-Verständlichkeitslinie; dies entspricht einem Hörverlust von Zahlen von ca. 71 dB (daher habe ich in der Berechnung des GdB einen Hörverlust von Zahlen ab 70 dB genommen).
(Anmerkung: der Hörverlust für Zahlen entspricht dem dB Wert, wieviel lauter die Zahlen im Vergleich zum Normalhörenden gesprochen werden müssen, damit du diese zu 50% verstehst. Ein Normalhörender versteht bei ca. 12 dB ca. 50 % der Zahlwerte korrekt... du benötigst jedoch eine um 63 dB höhere Lautstärke).

Das Gesamtwortverstehen ergibt sich aus der Summe der Einsilberverstehquote bei 60, 80 und 100 dB. Die Verstehquote bei 60 dB ist nicht in dem Sprachaudiogramm eingetragen. Aufgrund der Verstehwerte bei 80dB Eingangssignal bin ich davon ausgegangen, dass die Verstehquote bei 60 dB jeweils 0% beträgt.
Du verstehst links bei 60 dB Eingangssignal 0% der Einsilber, bei 80 dB 10% und bei 100 dB 60%. Das ergibt links ein Gesamtwortverstehen von 10+60=70 für das linke Ohr. Rechts verstehst du bei 60 dB 0%, bei 80 dB 5% und bei 100 dB 70%, d.h. das Gesamthörverstehen rechts beträgt 5+70=75.

Grüße,
Miriam
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muggel
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#19

Beitrag von muggel »

Hallo,
Johann hat geschrieben: Hat der Diskriminationsverlust für den Gdb eine Auswirkung bzw eine Bedeutung?
Nein, hat er nicht.
Ohrenklempner hat geschrieben: Das kann dir sicherlich jemand anderes besser beantworten, aber für den GdB hat meines Wissens nur der Hörverlust für Zahlwörter eine Bedeutung.
Dein Wissen hat definitiv Lücken :) Nicht nur der Hörverlust für Zahlen, sondern auch das Gesamtwortverstehen (berechnet aus den Einsilberverstehwerten bei verschieden lauten Eingangssignalen) spielt eine Rolle.
Die Berechnungsgrundlage des GdB anhand des Sprachaudiogramms habe ich weiter oben versucht zu erklären... ich hoffe halbwegs verständlich.

Grüße,
Miriam
Zuletzt geändert von muggel am 28. Mär 2018, 18:36, insgesamt 3-mal geändert.
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muggel
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#20

Beitrag von muggel »

... doppelt....
Zuletzt geändert von muggel am 28. Mär 2018, 10:46, insgesamt 2-mal geändert.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Johann
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#21

Beitrag von Johann »

Hallo Miriam
Das ist wirklich sehr nett das du dir da soviel Zeit nimmst und mich aufklärst.
Ich glaube besser kann Mann das nicht erklären .
Wirklich toll 👍 .
Woher hast du dieses ganze Wissen ?

Viele Grüße
Johann
Ohrenklempner
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#22

Beitrag von Ohrenklempner »

Von mir auch Danke für die Aufklärung. :D
rabenschwinge
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#23

Beitrag von rabenschwinge »

Miriam steckt ganz tief in der Materie drin und ich bin froh, dass sie immer wieder so kompetent und ausschöpfend hilft.

Von mir auch ein dickes Dankeschön an dich, Miriam!
Johann
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#24

Beitrag von Johann »

Hallo zusammen
Ich habe heute den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen.
Das Ausmaß der Behinderung GDB beträgt nur 30.
Ich hatte erhofft das ich das Merkzeichen RF und mindestens GDB 50 bekomme.
Im Bescheid steht:

„ Bei der Beurteilung sind wir von folgenden Erwägungen ausgegangen :
Maßgebend für die Bewertung des GdB bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des
Sprachgehörs, deren Umfang durch audiometrische Prüfung ohne Hörhilfe zu bestimmen
ist.Der Beurteilung ist die von der deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
empfohlene Tabelle zugrundezulegen.”

Weiterhin steht das ich innerhalb eines Monats ein Widerspruchsrecht habe .

Könnt ihr mir bitte sagen wie ich am besten weitergehen soll.
Anwalt einschalten oder selber Widerspruch einlegen ? Oder eine andere Alternative ?
Ich denke das meine Schwerhörigkeit sehr schlecht (nur mit GdB 30) bewertet wurde.
Ich bitte euch um einen guten Rat .

Liebe Grüße an euch allen
Johann
rabenschwinge
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Re: Antrag auf SB , bitte um Information

#25

Beitrag von rabenschwinge »

Wie Miriam schon schrieb:Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ich persönlich würde einen Hilfsverband wie den Sozialverband hinzuziehen.
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