Erstattung durch BfA
Verfasst: 11. Nov 2005, 18:19
1.Habe 70GdB und brauche nach 8 Jahren neue Hörgeräte, wobei mir das Integrationsamt/Versorgungsamt empfohlen hatte, mich an die BfA zu wenden(Voraussetzungen erfüllt), da mir dann nur ein Rest von 10% der Kosten bliebe.
2. Kostenvoranschlag des Akustikers und Notwendigkeit des HNO und Antrag an BfA in Berlin geschickt
3. Ablehnung mit Begründung, dass nur wenn dieses Hilfsmittel bei anderweitiger beruflicher Tätigkeit NICHT benötigt wird, dann sei die BFA zuständig und wurde auf Krankenkasse verwiesen, die aber nur geringen Teil bezahlen.
Wer kann argumentativ helfen, gibts Urteile??
Danke, Ilse
2. Kostenvoranschlag des Akustikers und Notwendigkeit des HNO und Antrag an BfA in Berlin geschickt
3. Ablehnung mit Begründung, dass nur wenn dieses Hilfsmittel bei anderweitiger beruflicher Tätigkeit NICHT benötigt wird, dann sei die BFA zuständig und wurde auf Krankenkasse verwiesen, die aber nur geringen Teil bezahlen.
Wer kann argumentativ helfen, gibts Urteile??
Danke, Ilse