ich habe da mal eine Frage:
gehört "bestmögliches hören" - also wiederherstellen größtmöglicher "Hörfläche",
über "bestmögliches verstehen" - also nur betonen der Frequenzen der "Sprachbanane" hinaus,
zur zuzahlungsfreien Kassenleistung?
Herzlichen Dank für Aufklärung.
nixverstahn
moin,
vielleicht genügt es für den eiligen Leser, in diesem Strang das Posting #48 zu lesen und den Rest durch selberdenken zu vervollständigen
