Betreff: Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren
Zitat von svenyeng:Hallo!
Also definitiv gibt es alle 6 Jahre von er KK den Zuschuss für neue Hörgeräte.
Auch ist eine Verordnung vom HNO meines Wissen nur bei Neuversorgung nötig.
Wer einmal ein HG hat, braucht das bei den nächsten gar nicht mehr.
Gruß
sven
Hallo Sven,
ich habe im Dezember 2018 andere Erfahrung gemacht. Mein Antrag auf Kostenübernahme oberhalb der Festbeträge bei WHO 4 wurde von der GKV abgelehnt mit der Begründung des MDK-Gutachtens: Keine signifikante Verschlechterung, bitte gehen Sie zum Akustiker, die vorhandene Versorgung ist ausreichend und kann eingestellt werden.
Dass die HG nicht mehr ordnungsgemäß funktionierten hatte der HNO nicht dokumentiert und ich habe das nicht für wichtig erachtet, da ich dachte, alle 6 Jahre gibt es den Zuschuss.
Bei WHO4 (an taubheit grenzende SH) ist eine Folgeversorgung durch den HNO mittels HG-Verordnung notwendig. Ist man leicht- mittel- oder hochgradig SH reicht der Gang zum Akustiker aus.
Im Widerspruchsverfahren habe ich dann Anfang 2019 die volle Kostenübernahme erhalten. Der Akustiker erhält sein Geld von der GKV (über 5.600,00 EUR), ich zahle die 10,00 EUR pro HG Eigenanteil.
2012 hatte ich die volle Kostenübernahme für Naida S IX UP bekommen. Damals war es einfacher und auch jetzt ist es ohne Klage möglich.
Ich möchte damit dem einen oder anderen Mut machen. Sicher hatte ich Glück, dennoch: Wenn ich das schaffen kann, können es andere auch!
LG Riesin
SH und Tinnitus seit Kindheit, mittlerweile an Taubheit grenzende SH, beids. Naida B 90 UP versorgt (Compilot, TV-Link, Select, Table Mic II)
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mal editiert, das letzte Mal am 14.04.2019, 11:07 von Riesin.