Betreff: Schwerbehinderung und Mehrbedarf
Hallo an alle,
ich bin neu hier und habe auch gleich mal eine Frage.
Und zwar möchte ich gerne wissen, ob durch den Schwerbehindertenstatus dem Jobcenter gegenüber ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht.
Ich habe seit wenigen Wochen einen Schwerbehindertenausweis (GdB 70 aufgrund beidseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit). Leider bin ich vom Jobcenter abhängig („Hartz4“); nebenher führe ich schon seit Jahren einen kleinen Laden, der jedoch neben der - sehr günstigen - Ladenmiete kaum etwas einbringt. Das wurde vom Jobcenter bisher so geduldet, da ich als schwer vermittelbar gelte.
Meine Frage nach einem Mehrbedarf begründet sich darauf, da man ja z.B. ständig Hörgeräte-Batterien benötigt. Außerdem sehe ich das als „Nachteilsausgleich“. Durch den Schwerbehindertenausweis hatte ich bisher noch keinerlei Vorteile, mal abgesehen von der Rundfunkgebührenbefreiung, die mir durch „Hartz4“ allerdings auch schon vorher zustand.
Wer kann mir dazu etwas sagen?
Herzlichen Dank!