Betreff: Re: Grad der Behinderung
Hallo Momo und Ralph,
Zitat von altini:Unser Tochter trägt seid Dez.04 Hörgeräte. Die erste Diagnose mit BERA war hochgradig schwerhörig/angrenzende Taubheit. Dies Diagnose hat sich zum glück nicht bestätigt. Es ist eine Schwere bis Mittelschwere Schwerhörigkeit.
Steht dann Nicoles Tochter auch "das volle Programm" zu?
Hallo Nicole,
Zitat von altini:
Alexa ist stark Entwicklungsverzögert, und bekommt Frühförderung.
schon allein wegen der Entwicklungsverzögerung könnte sich nach den "Anhaltspunkten der ärztlichen Gutachtertätigkeit 2005 ein GbB bis zu 100 % ergeben:
"Umschriebene Entwicklungsstörungen in den Bereichen Motorik, Sprache oder Wahrnehmung und Aufmerksamkeit
leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung
0 - 10
sonst - bis zum Ausgleich - je nach Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung
20 - 40
bei besonders schwerer Ausprägung (selten)
50
Globale Entwicklungsstörungen (Einschränkungen in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Wahrnehmung und Spielverhalten, Motorik, Selbständigkeit, soziale Integration)
je nach Ausmaß der sozialen Einordnungsstörung und der Verhaltensstörung (z.B. Hyperaktivität, Aggressivität)
geringe Auswirkungen
30 - 40
starke Auswirkungen (z.B. EQ von 70 bis über 50)
50 - 70
schwere Auswirkungen (z.B. EQ 50 und weniger)
80 - 100"
Durch die daneben noch bestehende Schwerhörigkeit müsste eigentlich ein GbB von 70 % deutlich zu wenig sein.
Zitat von altini:Ich werde die Frühförderung mal ansprechen, die setzt mir bestimmt ein notwendiges Schreiben auf in dem sie bestätigt das Alexa auch die anderen Buchstaben in ihrem Ausweis braucht!!
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Versorgungsämter Therapeutenberichten wenig Bedeutung zumessen. Vielleicht hat dein Antrag mehr Aussicht auf Erfolg, wenn du die Aussagen der Frühförderung in einen Arztbericht mit aufnehmen lässt?
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)