Betreff: Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt
Liebe Manuela,
Manuela schrieb: „
Wenn die Beratungsstelle sich ihre Meinung unabhängig von ärztlichen Gutachten bildet, ist mir die Reaktion nun klarer. Trotzdem frage ich mich, welche Diagnose denn nun relevant ist.“
Nun für eine medizinische Diagnose in Bezug auf medizinische Therapie ist die Diagnose des Arztes relevant, um z.B. über die KK Therapien und/ oder Hilfsmittel zu bekommen. Der Arzt verordnet so was.
Für die Feststellung eines evtl. sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (z.B. im Bereich Hören) ist die Diagnose der zuständigen Förderschule bzw. der angeschlossenen Beratungsstelle ausschlaggebend.
Manuela schrieb: “
Als Eltern wissen wir jetzt nämlich auch nicht mehr als zuvor – zwei Ärzte sagen ja, eine Beratungsstelle sagt nein. Hat unser Sohn nun AVWS? Wer hat recht? Oder lässt sich AVWS gar nicht eindeutig diagnostizieren?“
So ist es: eine AVWS lässt sich nicht unbedingt eindeutig diagnostizieren.
Ich denke auf gewisse Weise Recht haben alle drei:
die Ärzte diagnostizieren eine AVWS nach ihren med. Kriterien. Nach denen leigt eine Störung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung vor.
Die Beratungsstelle streitet das ja, so wie ich es verstehe, auch nicht ab, aber die Kriterien für einen sonderpädag. Unterstützungsbedarf im bereich Hören sind andere. D.h. die AVWS muss eine gewisse Ausprägung (einen gewissen Schweregrad) haben, um daraus einen Unterstützungsbedarf abzuleiten. Dieser Schweregrad schient bei eurem Sohn nicht festgestellt worden zu sein.
Manuela schrieb: „
Zum Hintergrund: Bei unserem älteren Sohn wurde die periphere Hörstörung erst mit 5 Jahren an der Uniklinik diagnostiziert, nach zahlreichen Tests und Arztbesuchen. Bis dahin durften wir uns Kommentare wie „Ein Kind, das gut spricht, kann nicht schwerhörig sein“ oder „Der will beim Test nur nicht mitmachen, der hat keine Lust“ anhören. Deshalb sind wir bei unserem Kleinen nun sehr darauf bedacht, eine eindeutige Diagnose zu erhalten, auch, um ihm derartige Erfahrungen zu ersparen.“
Das kann ich sehr gut nachvollziehen und ich denke, dass sollte bei der Begutachtung und der Entscheidung, ob und wann Wiedervorstellungen geplant sind, berücksichtigt werden. Es leigt also eine familiäre Disposition für eine (periphere) Hörschädigung vor. Das muss aber auch allen bekannt sein. Ich würde das in der Beratungsstelle in jedem fall ansprechen, so dass man evtl. (engmaschigere) Kontrollen vereinbart.
Manuela schrieb: “
Wir werden nochmals das Gespräch mit der Beratungsstelle suchen, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Weiß denn jemand, ob diese Diagnose der Beratungsstelle nun für alle Zeiten feststeht oder ob die Tests in regelmäßigen Abständen wiederholt werden?“
Das Gespräch zu suchen, halte ich (wie bereits geschrieben) für eine sehr gute Idee.
Und wie Norbert schon schrieb: nein so eine Feststellung gitl nicht für alle Zeiten. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, sollte/ kann man jederzeit erneut einen Antrag auf Überprüfung stellen und es wird nochmal untersucht.
Fast Foot schrieb: „
…Die drei nachfolgend aufgeführten Kriterien erachte ich im Hinblick auf die Beurteilung, ob eine AVWS vorliegt, als einigermassen sinnvoll bzw. aussagekräftig (auch die Resultate): dichotischer Test stark auffällig, Sprachverständnis im Störschall leicht auffällig, Mottiertest mit stark reduzierter Hörmerkspanne….“
Das mag sein, aber was genau ist die Definition von „stark auffällig“ usw. und im Vergleich zu was. Meine Erfahrung ist, dass oft von ganz schlimmen Diagnosen geredet wird und nachher ist es im Vergleich doch nicht so schlimm. Als Beispiel mal: Viele Eltern erzählen mir, dass ihr Kind NICHTS hört. Fragt man genauer nach, hat das Kind Paukenergüsse und die Hörschwelle liegt bei 40 dB, also weit entfernt von nichts – und schwupps ist aus einer angenommenen Taubheit eine leichtgradige Hörschädigung geworden….
Nur anhand der Aussage „das Kind hört nichts“ hätte ich natürlich ganz andere Empfehlungen ausgesprochen, daher meine Empfehlung das Gespräch zu suchen, um Fakten zu bekommen und da durch mehr Klarheit.
(zugegeben "normale" HNOs oder Kinderärzte vermitteln den Eltern auch, dass es so schlimm ist, so dass ich jetzt keinem Elternteil unterstelle zu dramatisieren. Umso wichtiger die genaue Diagnose zu erfragen.)
Wir können mit den Angaben oben nur spekulieren…
Freundliche Grüße
Wiebke und Sohn (18 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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mal editiert, das letzte Mal am 01.05.2015, 09:45 von Momo.