Betreff: Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo Stiletto,
Zitat von Stiletto:Hallo Kaja,erstmal Entschuldigung das ich dich oben Katja genannt habe.
Kein Problem - es gibt Schlimmeres.
Ich glaube, der VDK setzt in seiner Einschätzung der Sach- und Rechtslage eine Stufe zu spät an. Für mich stellt sich der Sachverhalt so dar - korrigiere mich bitte, wenn ich etwas nicht richtig verstanden habe:
Auf Anraten des Betriebsarztes hast du dir eine Hörgeräteverordnung besorgt, bist damit zum Akustiker und hast dir ein passendes Hörgerät ausgesucht. Der Akustiker hat eine Versorgungsanzeige an die KK geschickt, diese hat dem Akustiker den Festbetrag und du deinen Eigenanteil gezahlt. Dann hast du der DRV die Rechnung mit Bitte um Bezahlung geschickt.
Wenn das so war, dann war die Versorgungsanzeige des Akustikers an die KK der Antrag auf Versorgung mit einem Hörgeräte. Dieser war nach dem Meistbegünstigungsprinzip so auszulegen, dass eine zuzahlungsfreie Versorgung gewünscht war:
https://www.gesetze-im-internet.de/...1/__2.html
Zitat:Die nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten; dabei ist sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.
Die KK hätte also den (Teil-) Antrag (Versorgung zur Teilhabe am Arbeitsleben), wenn sie ihn schon nicht selbst bescheidet, nach § 16 SGB I an die DRV weitergeben müssen.
https://www.gesetze-im-internet.de/.../__16.html
Zitat:Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde ...gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist
Die Versorgungsanzeige ist der Antrag, der erforderlich ist. Er gilt zu dem Zeitpunkt als gestellt, zu dem er bei der KK eingegangen ist. Da die KK den Antrag nicht weiter geleitet hat, hast du das für sie übernommen (Einreichung der Rechnung bei der DRV).
Um dir wirksam raten zu können, brauche ich noch folgende Informationen (auch per PN):
- Wann war die Versorgungsanzeige bei der KK?
- Wann hast du deinen Eigenanteil bezahlt?
- Wann war der Antrag bei der DRV?
- Gab es schon einen Widerspruchsbescheid (wenn ja , wann?) oder war das nur eine Anhörung mit der Bitte, den Widerspruch zurückzunehmen?
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)