Betreff: Re: Fristen der Krankenkasse im Widerspruchsverfahren
Hallo,
dann ist es noch die Frage, wie die FM „begründet“ wurde. Gemäß Hilfsmittelrichtlinie sind FM Anlagen nur dann zu übernehmen, wenn sie zur Befriedigung eines Grundbedürfnisses dienen.
Hierzu genügt es oft nicht, wenn man nachweist, dass man mit der FM besser hört, sondern muss auch darlegen, wann (in welchen Situationen) dieses wichtig ist.
So zählt zB der Schulbesuch dazu (Stichwort adäquate Bildung).
Auch ist die Frage, wie gut du ohne FM im Störlärm hörst. Verstehst du zB 80% der Einsilber, mit FM jedoch 100, so ist die Aussage „Hörgeräte genügen“ tatsächlich richtig.
Ich weiss, dass die Argumentation „FM Anlagen bekommen nur Kinder“ falsch ist. Hierzu gibt es ein Urteil aus dem Saarland; musst mal danach googlen. Schau da mal rein und prüfe, ob die Argumente auch bei dir passen - wenn ja, dann teile das genau der Kasse mit.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Grüße,
Miriam
(PS: Aus reiner Neugier: um welche Kasse geht es?)