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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 14:05
von Faber
rabenschwinge hat geschrieben:Ups, "nette" Unterstellung im letzten Absatz und so schön pauschal.
moin, rabenschwinge,
was meinst du mit "Unterstellung"?
meinst du damit die "Verleitung" von der ich schrieb, bei der Hörbehindertenaussage: "für mein Gehör ist der Preis sekundär"?
was meinst du mit "pauschal"?
meinst du damit diejenigen
HA, die diese Verleitung verallgemeinern und sich auf die entsprechenden Hörgeräte-Industrieangebote bzgl. "Basisgeräte" rausreden?
oder - was genau - meinst du mit "pauschal unterstellt"?
LG
Gewichtl
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 14:17
von rabenschwinge
Gegenfrage: Wo lebst Du? Sozialer Brennpunkt oder nicht?
Was Du schreibst kann für Nobelhobelgegenden durchaus zutreffen, allerdings trifft es in Gegenden unterhalb des gehobenen Mittelstandes und weiter abwärts bis hin zu Hartz IV überhaupt nicht mehr zu.
Und je nachdem wo besagter Aku seinen Laden hat wird sein Angebot sein.
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 14:34
von svenyeng
Hallo!
@HH069:
"Was die Dinger kosten, interessiert mich erst, wenn ich damit vernünftig höre."
Genau so geht man an die Sache ran!
Und genau das heißt ja nicht das es am Ende Geräte mit Zuzahlung werden.
Wenn man viele Geräte testet und am Ende kommt dabei raus das man mit eine, Gerät ohne Zuzahlung sehr gut klar kommt und gut hört, ist alles bestens.
Nur vornerein Zuzahlung ausschließen ist der absolut falsche Weg.
Gruß
sven
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 15:45
von Faber
hallo @svenyeng,
warum geht "man" nicht an die Sache ran:
"erstmal bestmöglich hören und verstehen" - ist bereits bezahlt,
DANN kommt die Frage nach dem Komfort - der dazu bezahlt werden muss.
weil:
DAS führt den Akustiker nicht in Versuchung

LG
Gewichtl
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 15:52
von rabenschwinge
Weil das Blödsinn ist und nicht Sinn der Geschichte. Zudem würde mich Deine Antwort auf meine Frage interessieren.
Zumal Du subtil versuchst zu implizieren, dass der AKu nur am teuren Verkauf von HG´s interessiert ist und nicht an seinem Job: optimales Gespann Kunde und bestmögliches Hörgerät zu finden.
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 16:12
von Gerhard_R
Gewichtl hat geschrieben:
Aufzahlungsgründe können doch nur Komfort- und Designgründe sein.
wenn das deine Meinung ist, unterstreicht das nur deinen beschränkten Horizont.
Es gibt einen Unterschied User über neue Zahlungsfreie Geräte zu informieren, oder sich einzubilden man hätte alles verstanden und müsse die "Trottel" aufklären, die draufzahlen.
Sollte jeder wissen, wieviel du von Technik verstehst inzwischen....
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 16:17
von Gerhard_R
Gewichtl hat geschrieben:hallo @svenyeng,
warum geht "man" nicht an die Sache ran:
"erstmal bestmöglich hören und verstehen" - ist bereits bezahlt,
DANN kommt die Frage nach dem Komfort - der dazu bezahlt werden muss.
weil:
DAS führt den Akustiker nicht in Versuchung

LG
Gewichtl
du scheinst nicht verstanden zu haben, dass Schäden in der Cochlea bei starken Hörverlust das Sprachverstehen beeinträchtigen und man deutlich bessere Technik für Störgeräuschunterdrückung braucht, bevor man wieder so gut hört wie jemand mit einer leichten Schwerhörigkeit.
Desweiteren brauchen Steile Flanken im Hörverlust, mehr Kanäle.
Die Arroganz die hinter diesen Worten steckt, einfach zu sagen, dass 8 Kanale und ein wenig Technik Hören und Verstehen und allen Situationen abdecken, ist bodenlos.
Was du hier machst ist einfach nur dumm daher labern.
Kindisch.
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 16:31
von rabenschwinge
Das zum einem, Gerhard, und zum anderen stört mich gewaltig die Darstellung des Akus, der ja nur an dem VK der teuren Geräte interessiert sei.
Genau das habe ich grundsätzlich anders erlebt und erlebe es anders. Großartig zuzahlen ist bei mir aufgrund der finanziellen Lage nämlich nicht.
Wie übrigens bei dreiviertel der Bewohner meines Stadtteils nicht.
Mein Aku ist nicht bemüht das teuerste wohl aber für mich das beste Geräte zu finden. Wohlwissend, dass großartig Zuzahlung nicht drin ist.
Gleichzeitig arbeite ich mit ihm eng zusammen und lass einstellen und auf mich individualisieren, was da eben geht.
Schöffe im Gericht mit großem Saal und Mistakustik? Aku mach mal.
Schnupfen, Ohren dicht und trotzdem hören - > Aku mach mal.
Ich brauch mehr Sprachverständnis - > Aku.....
und das ohne dafür zu zahlen mal eben so.
Da passt das, was Gewichtl schreibt so gar nicht. Denn meinen Aku erlebe ich stets bemüht und eben nicht geldgierig.
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 16:43
von Treehugger
Ich habe länger wie mehr er will gar nicht Diskutieren.
Er will Provozieren!
Auf Argumente lässt er sich nicht ein,
Seine Meinung ist die richtige,
......
Die Hauptsache ist
- Zuzahlungsfrei
- Und kein Freiburger Einsilbentest
Der erst ist doch eh egal,
weil es zahlt die Gemeinschaft.
Treehugger
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 16:55
von HHO69
Mir geht es um hören und besser verstehen bei Meetings, die häufig in englisch abgehalten werden, da ist das mit dem "Zusammenreimen" doch deutlich schwieriger.
Ich brauche keinen Schnickschnack (BT, zig Programme, etc.). Das Problem scheint wohl bei den einfachen Geräten zu sein, dass man einen 25-30db Abfall in einem Frequenzfenster von nur 500Hz und das auch noch Frequenzgenau schlicht nicht einstellen kann.
Entweder ergibt sich ein Frequenzloch=schlecht verstehen oder eine Überlagerung=unangenehmes "Dröhnen" oder ich muss auf geschlossene Abstimmung und das Hören komplett der Elektronik überlassen = keine Delay Problematik, dafür andere....
Oder weiter nach DEM Gerät suchen, was sich am besten an mein Hördefizit angleichen lässt. Dies erscheint mir der sinnvollste Weg zu sein.
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 16:58
von Faber
Hallo @rabenschwinge:
WAS - konkret - ist "Blödsinn" und aus welcher Quelle speist sich Deine Behauptung?
MEINE Quelle ist die Hilfsmittelrichtlinie und der im Internet veröffentlichte Referenzvertrag zwischen Kasse und
HA-Vertretung

Hallo @Gerhard_R:
Bitte unterlasse deine pöbelhaften Entwertungsversuche meiner Person.
Um Aufklärung bzgl. dessen was die Beitragszahlergemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen INDIVIDUELL bezahlt - und was sie NICHT bezahlt - dafür bedarf es kein technisches Wissen. Es reicht, zu beschreiben WAS wirkt

LG
Gewichtl
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 17:17
von Faber
moin,
es offenbaren sich hier stets erneut - vorsätzliche??? - Missverständigungen,
weil:
es geht weder um die Anzahl von Kanälen, noch um ein konkretes Hörgerätemodell, noch um die Diskreditierung einer ganzen Hörakustikerzunft, noch um die Beratungsresistenz meiner Person, noch um den Freiburger Einsilber, noch "Bestes für lau" und was ich hier sonst noch so für Unsinn lesen muss.
Um NIX davon geht es!
Es geht schlicht um die Tatsache, dass die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung mit ihren Beiträgen bereits INDIVIDUELL bestmögliches Verstehen in ihren jeweiligen INDIVIDUELL bestehenden Hörsituationen bezahlt haben und dass dieses in den entsprechenden Verträgen zwischen den Krankenkassenvertretern und den Akustikervertretern verpflichtend so festgeschrieben wurde. Das kann im Einzelfall ein 4-Kanal-Gerät sein, ggf. aber auch mehr als 8 Kanäle

Dass das bereits seit 2013 so gilt, scheint den vielen Kritikern meiner immerwährenden Propaganda: "Leute, bestmögliches Verstehen bedarf keiner Zuzahlung" entweder nicht bekannt zu sein - oder böswillig bekämpft zu werden. DARUM - wegen dieser Bekämpfung - werbe ich unermüdlich dafür:
1. Bestes hören und verstehen zahlt die Kasse,
2. nur für Komfort und Design zahlt man selber oben drauf,
3. die Leistung eines Akustikers, dieses in Einklang zu bringen, die ist unbezahlbar.
DAS zu begreifen - das kann doch wirklich sooo schwer nicht sein

oder doch?
warum?
Das höchstrichterliche Urteil zu dieser Frage, die Hilfsmittelrichtlinie zu dieser Frage, sowie die aktuellen Referenzverträge zu dieser Frage UND die Durchsetzung dieser Frage - seit April diesen Jahres - sind doch alle im Netz zu finden und hier im Forum bereits beschrieben

Wo ist das Problem?
LG
Ge-Wichtl (gelle Gerhard_R?)
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 17:35
von Ohrenklempner
Ich schmeiß hier nochmal was rein, und zwar nüchterne Fakten:
Die Krankenkasse bezahlt:
1. Ausgleich des Funktionsdefizits. Bedeutet: Weitgehende Wiederherstellung der Funktionen des Hörorgans. Über diese kann man sich streiten, aber wir nehmen mal die klassischen sieben Funktionen. Merksatz: "OK WAISE": Orientierung, Kommunikation, Warnung/Alarmierung, Aufmerksamkeit, Information, soziale Interaktion, emotionale Wahrnehmung. Das geht sogar mit der billigsten Chinakrücke von Lidl mehr oder weniger gut.
2. Stand des medizinischen und technischen Fortschritts. Was genau dieser "aktuelle Stand" ist, definiert das Hilfsmittelverzeichnis. Alles mit den Hilfsmittel-Positionsnummern 13.20.10, 13.20.12, 13.20.14 und 13.20.22 ist de jure auf aktuellem technischen Stand.
3. Sprachverstehen a) auch im Störgeräusch und b) in größeren Personengruppen. a) wird bei der Hörgeräteanpassung mit dem genormten Freiburger Sprachtest im genormten Störgeräusch bei genormten Schallpegeln bestimmt und kann zusätzlich mit dem Göttinger oder Oldenburger Satztest gemessen werden. Dabei sind bestimmte Verstehverbesserungskriterien zu erfüllen.
Schön und gut. Das bezahlt die Kasse. Technisch ausreichend und zweckmäßig, aber wenn die Krücke klingt wie ein Blecheimer, hässlich ist wie ein
Pontiac Aztek, beim Tragen Dumboohren macht und dabei nicht einmal Smarthome-kompatibel ist oder wenn einem das Teil einfach nicht gefällt und man was besseres haben möchte -- dann muss zugezahlt werden.
So sieht's aus.
Wenn ich mir ein Auto zulegen will, dann lass ich mir auch nicht einreden, dass Omas 91er Ford Fiesta doch noch fährt und sogar TÜV hat, sondern ich will gefälligst ein Auto, was mir auch gefällt -- und dafür bezahle ich auch.

Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 17:50
von Faber
moin,
alles nicht wirklich falsch was du schreibst @ohrenklempner",
nur:
beschreibt das die Möglichkeiten BEISPIELSWEISE des aufpreisfreien Resound Enya 3 EY362-DRW?
wirklich?
LG
Gewichtl
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 17:56
von hengst041
Bin ich froh, dass ich kein Akkustiker bin.
Wenn ich mir vorstelle, mit welchen Kunden ich da arbeiten müsste.
Phuu, da wäre wohl schon in der Früh der erste Punsch angesagt

Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 18:43
von Faber
jep,
es wird immer schwierig in einem vorsätzlich intransparenten Quartett (hier: Hörgeräteindustrie als Anbieter, Hörgeräteakustiker als Vertrieb, Krankenkassen als Leistungsträger, und Hörbehinderter als letzter in der Kette, den die Hunde beissen) wenn eine(r) die ihm zugedachte Rolle nicht mehr so mitspielt.
DARAN mitzuwirken, dass das immer mehr werden, DAS ist mir eine narzisstische Ehre

LG
Ge-Wichtl
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 18:47
von rabenschwinge
*schmunzel* wenn Du zu den
HG´s denn den Kunden hast..... und der noch kooperativ ist.
Eben, Ohrenklempner, oder Du hast halt die Sisyphosaufgabe das bestmögliche aus einem
Kassengerät rauszuholen weil es anders aufgrund der finanziellen Lage Deines Kunden nicht geht.
Ansonsten ist das so, wie der Ohrenklempner sagt: Du kriegst genau das, was der Gesetzgeber im Versorgungskatalog festgelegt hat ohne Zuzahlung.
Willst Du mehr hast Du dieses Extra an Versorgung zu zahlen. Wie beim Auto eben auch das Tieferlegen und die Sonderausstattung mit Super-Stereoanlage, eingebauten kleinen DVD-Spieler und Autotelefon

+ Sportfelgen
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 19:10
von Faber
hallo @rabenschwinge:
weißt DU, WAS der Gesetzgeber konkret festgelegt hat - oder reicht dir, wenn ein HA behauptet, dass ER das wüsste?
Inwieweit deckt sich das BEISPIELSWEISE mit der Leistungsfähigkeit des im Threadtitel genannten Hörsystems?
UND:
der Hörakustiker kann erst DANN mit der Beitragszahlergemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, wenn der Hörbeeinträchtigte schriftlich bescheinigt, dass er so gut wie irgend möglich bzgl. hören und verstehen versorgt wurde und dass das NICHT der Aufzahlung zuzuschreiben ist.
Frage:
WARUM wohl?
LG
Gewichtl
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 19:31
von Gerhard_R
Gewichtl hat geschrieben:
Hallo @Gerhard_R:
Bitte unterlasse deine pöbelhaften Entwertungsversuche meiner Person.
Um Aufklärung bzgl. dessen was die Beitragszahlergemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen INDIVIDUELL bezahlt - und was sie NICHT bezahlt - dafür bedarf es kein technisches Wissen. Es reicht, zu beschreiben WAS wirkt

LG
Gewichtl
unterlasse deine desilusionierten Kommentare, und dein fantastisches Gewixe.
Den Scheiss den du hier reinschreibst, kann man nicht kommentarlos stehen lassen und du hast mich um nichts zu bitten, das entscheidet der Moderator. Ich bin dir nichts schuldig, auch wenn du dir das gerne so einbildest.
Was eine Person braucht hat sehr wohl mit Technik zu tun und den verschiedenen Arten von Hörkurven, da es gewisse Hörkurven aber nur bei einer extremen Minderheit gibt, wird oft über die Rentenversicherung abgewickelt.
Die blöden Paragraphen gelten nur für die Mehrheit und schließen ettliche Minderheiten aus, einfach weil z.B Idioten wie du denken, dass sie dafür die richtige Lösung hätten.
Die Tests die durchgeführt werden (Einsilbentest im Störgeräusch) sind so weit von der Realität entfernt, wie du.
Da werden einige Leute ganz klar beschissen. Du wirst nicht bestmöglich zuzhalungsfrei versorgt, weil die Tests einfach ungenügend sind. Und das wird so nicht zahlbar, wenns wirklich ehrlich zugehen würde.
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 19:33
von rabenschwinge
Du, dafür gibt es einen Katalog der Hilfsmittel wo all das drin steht und den HNO, der ebenfalls Auskunft gibt.
Wie bei Rollstühlen, Rollatoren aber auch Prothesen BH´s, Orthesen, Prothese etc.pp auch.
Und ich steck mit Verlaub in solchen Dingen aufgrund der Versorgung meiner schwerbehinderten und rolli-indizierten Tochten ein bissl mehr in der Materie als Du, Gewichtl.
Auch wenn Du jetzt aggressiv reagierst und polemisch wirst.
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 20:01
von Faber
moin,
es hilft ja nix, sich gegenseitig vorzuhalten wer wie (in)kompetent ist,
das einzige was helfen könnte, das wäre:
eigene Glaubenssätze hinterfragen.
und da frage ich mal:
wenn es stimmt, dass sich jeder Hörakustiker, der die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen an der Hörsystemversorgung seines zu versorgenden Hörbehinderten beteiligen will, von diesem eine schriftliche Bescheinigung erteilen lassen muss, dass ihm die in seiner individuellen Situation bestmögliche Verstehverbesserung aufzahlungsfrei angeböten wurde;
Wenn DAS so stimmt, dann entsteht die einfache Frage:
WAS passiert, wenn zunehmend Hörbehinderte dieses genau NICHT bestätigen, solange sie die bestmögliche aufzahlungsfreie Versorgung nicht als gegeben ansehen?
DAS ist DIE Kundenmacht, für deren Anwendung ich hier unermüdlich werbe.
Welcher redlich arbeitende Hörakustiker sollte etwas dagegen haben?
Welcher Kunde könnte etwas dagegen haben?
Welche Krankenkasse könnte etwas dagegen haben?
Anders gefragt:
WER kann überhaupt etwas dagegen haben?
LG
Gewichtl
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 20:04
von rabenschwinge
*hust* was ändert das an den Vorgaben des Gesetzgebers und dessen Einstellung dazu, was zur Inklusion und zur Teilhabe notwendig ist und was nicht? Und was an der Einstellung der KK, was sie zahlt und was nicht.
Wenn ich gut bin und vorallem einen guten HNO ( der keine Not damit hat sich mit der KK in den Engtanz zu begeben und führen zu wollen) habe, dann lege ich Widerspruch gegen den Leistungsbescheid der KK ein und lass es darauf ankommen.
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 20:14
von Gerhard_R
Du willst einige Sachen einfach nicht verstehen, oder ignorieren.
Es wird nach Hörtest gemessen. Der Test hat nur Störgeräusch. keinen Schall. Und das Geräusch ist statisch. Was bedeutet, dass einfachste Algorithmen die Statik wegbekommen. Jetzt kommt im Test das teure Gerät nur mit 10% besserem Sprachverständniss als Ergebniss raus, das könnte dann mit Tagesform abgewürgt werden.
Die Hörsituationen draussen sind deutlich schwieriger. Und werden dann ggf. von der Rentenversicherung abgedeckt, aber nur falls diese im Beruf auftreten.
Aber der Störschall Test ist ein Witz! Und kann niemals ein Gespäch mit 5+ Leuten korrekt wiedergeben. Und hier liegen Welten zwischen den Geräten, je nach Hörverlust, wird aber nie korrekt getestet.
Allein dieses Bsp. zeigt schon, dass die Routine bei der Anpassung mit Tests von vor 30 Jahren einfach nicht auf heutige Situationen korrekt und ehrlich angewendet werden können, der Maßstab des guten Hörens wird sehr schlampig gewählt, um die Masse abzufertigen. Und diesen Unterschied kannst du nur beurteilen, wenn dein Gehör wirklich schlecht ist. Ansosnten würde es nicht soviele Leute mit Problemen geben.
Und da fehlen dir eben die Erfahrungswerte. und ich weiss auch nicht, was du uns zu belehren hast, oder aufzuklären hast. Wir haben unsere eigenen Erfahrung.
Und deine Arroganz ist mit absoluter Aggressivtät zu bekämpfen.
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 20:30
von Faber
Es ist schwer, wenn man so derartig aneinander vorbei argumentiert
HIER geht es ausschließlich um die Feststellung dessen, was ein Hörbehinderter aufzahlungsfrei erwarten darf und WIE er das durchsetzen kann.
1.
erwarten kann er die ausreichend zweckmäßige individuell bestmögliche Wiederherstellung seiner Hör- und Verstehfähigkeit mit den hierfür erforderlichen Hörsystemen. DAS zahlt die Beitragszahlergemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen.
2.
durchsetzen kann er das, indem er die vorgeschriebene Zufriedenheitsbescheinigung tatsächlich auch erst bei Zufriedenheit erteilt. DAS ist Kundenmacht.
3.
Neu - seit 11.April 2017 - ist, dass er nunmehr auch unredliche
HA´s seiner Krankenkasse melden und diese hierfür ausdrücklich ein Beschwerdemanagement bereithalten und Beschwerden nachgehen müssen. DAS ist Versichertenmacht.
Die Herausforderung - WER weiß das schon?
Aber:
ich arbeite daran

LG
Gewichtl
Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...
Verfasst: 1. Dez 2017, 20:43
von rabenschwinge
Gewichtl hat geschrieben:Es ist schwer, wenn man so derartig aneinander vorbei argumentiert
HIER geht es ausschließlich um die Feststellung dessen, was ein Hörbehinderter aufzahlungsfrei erwarten darf und WIE er das durchsetzen kann.
1.
erwarten kann er die ausreichend zweckmäßige individuell bestmögliche Wiederherstellung seiner Hör- und Verstehfähigkeit mit den hierfür erforderlichen Hörsystemen. DAS zahlt die Beitragszahlergemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen.
2.
durchsetzen kann er das, indem er die vorgeschriebene Zufriedenheitsbescheinigung tatsächlich auch erst bei Zufriedenheit erteilt. DAS ist Kundenmacht.
3.
Neu - seit 11.April 2017 - ist, dass er nunmehr auch unredliche HA´s seiner Krankenkasse melden und diese hierfür ausdrücklich ein Beschwerdemanagement bereithalten und Beschwerden nachgehen müssen. DAS ist Versichertenmacht.
Die Herausforderung - WER weiß das schon?
Aber:
ich arbeite daran

LG
Gewichtl
Du begreifst es nicht, oder?
Der Gesetzgeber und auch die
KK geben Dir genau soviel an die Hand, dass Du am Leben teilhaben, arbeiten und Dich verständigen kannst. Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Und zwar im gesamten Versorgungsmittelbereich und nicht nur bei den Hörgeräten.
Von bestmöglich und individuell ist da überhaupt nicht die Rede.