Versorgungsamt will B und G mit 16 aberkennen
Versorgungsamt will B und G mit 16 aberkennen
Hallo in die Runde,
unsere Tochter ist 16, von Geburt an Taubheit grenzend, bislang GdB 100 mit Merkzeichen G, B, GL, H, und RF. Jetzt hat sich das Versorgungsamt gemeldet und will G und B aberkennen, weil sie mit 16 jetzt nach Erwachsenenkriterien beurteilt werde. H bleibt wohl bis Ende der Ausbildung. Den Wegfall von G kann ich noch nachvollziehen, aber B, also Begleitperson, müsste doch genau wie H bis zum Ausbildungsende bestehen bleiben, oder? Ich würde mich freuen, wenn jemand von Euch Erfahrungen damit oder Richtlinien, bzw Gerichtsurteile kennt.
LG Mike
unsere Tochter ist 16, von Geburt an Taubheit grenzend, bislang GdB 100 mit Merkzeichen G, B, GL, H, und RF. Jetzt hat sich das Versorgungsamt gemeldet und will G und B aberkennen, weil sie mit 16 jetzt nach Erwachsenenkriterien beurteilt werde. H bleibt wohl bis Ende der Ausbildung. Den Wegfall von G kann ich noch nachvollziehen, aber B, also Begleitperson, müsste doch genau wie H bis zum Ausbildungsende bestehen bleiben, oder? Ich würde mich freuen, wenn jemand von Euch Erfahrungen damit oder Richtlinien, bzw Gerichtsurteile kennt.
LG Mike
Re: Versorgungsamt will B und G mit 16 aberkennen
B ist an G gekoppelt in dem Fall. Steht hier drin:http://issuu.com/support.bmaspublicispi ... 4/56269705 S. 144 /145 :-(
Die Berechtigung für eine ständige Begleitung ist anzunehmen bei Hörbehinderten, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigun der Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr (Das bezieht sich auf Merkzeichen G) gegeben ist.
G wird ohne Zusatzbeeinträchtigungen nur bis 16 vergeben und daran gekoppelt ist B bei Hörschädigung, so dass dann beide wegfallen.
Liebe Grüße
Katja
Die Berechtigung für eine ständige Begleitung ist anzunehmen bei Hörbehinderten, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigun der Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr (Das bezieht sich auf Merkzeichen G) gegeben ist.
G wird ohne Zusatzbeeinträchtigungen nur bis 16 vergeben und daran gekoppelt ist B bei Hörschädigung, so dass dann beide wegfallen.
Liebe Grüße
Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
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Re: Versorgungsamt will B und G mit 16 aberkennen
Hallo Mike,
https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html
Argumente könntet ihr z. B. aus diesem Urteil entnehmen
https://www.anhaltspunkte.de/rspr/urtei ... 268.10.htm
Neben dem "G" kann das "B" auch weiter gewährt werden, wenn das Merkzeichen "H" bzw. "Gl" vorliegt.
Viele Grüße
die entsprechende Richtlinie findest du hier:külpi hat geschrieben:unsere Tochter ist 16, von Geburt an Taubheit grenzend, bislang GdB 100 mit Merkzeichen G, B, GL, H, und RF. Jetzt hat sich das Versorgungsamt gemeldet und will G und B aberkennen, weil sie mit 16 jetzt nach Erwachsenenkriterien beurteilt werde. H bleibt wohl bis Ende der Ausbildung. Den Wegfall von G kann ich noch nachvollziehen, aber B, also Begleitperson, müsste doch genau wie H bis zum Ausbildungsende bestehen bleiben, oder? Ich würde mich freuen, wenn jemand von Euch Erfahrungen damit oder Richtlinien, bzw Gerichtsurteile kennt.
https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html
wichtig ist, dass in der Regel ein Entzug des Merkzeichens "G" mit dem 16. Geburtstag erfolgt. Wenn ihr darlegt, dass bei euch gerade nicht der Regelfall vorliegt, müssen die Merkzeichen auch nach dem 16. Geburtstag weiter gewährt werden.Störungen der Orientierungsfähigkeit, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit führen ... Bei Hörbehinderungen ist die Annahme solcher Störungen nur bei Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit im Kindesalter (in der Regel bis zum 16. Lebensjahr) oder im Erwachsenenalter bei diesen Hörstörungen in Kombination mit erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion (z. B. Sehbehinderung, geistige Behinderung) gerechtfertigt...
Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen „G", „Gl" oder „H" vorliegen) gegeben, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dementsprechend ist zu beachten, ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z. B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung erforderlich sind ...
Die Berechtigung für eine ständige Begleitung ist anzunehmen bei ... Blinden und Sehbehinderten, Hörbehinderten, geistig behinderten Menschen und Anfallskranken, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist.
Argumente könntet ihr z. B. aus diesem Urteil entnehmen
https://www.anhaltspunkte.de/rspr/urtei ... 268.10.htm
LSG BB - Urteil vom 28.11.2014 - L 13 SB 268/10Mit der vorliegend vorgenommenen Differenzierung der Zuerkennung des Merkzeichens "G" bei Gehörlosen im Kindes- und Erwachsenalter soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass auf die Gehfähigkeit auswirkende Orientierungsstörungen im Regelfall nur bei Gehörlosen im Kindesalter auftreten. Denn bei diesen bestehen typischerweise tiefgreifende Kommunikationsstörungen, die sich insbesondere in der Ausbildung auswirken, weil Wahrnehmung, Erkenntnis und Lernen durch Sprache vermittelt wird. Anders ist dies indes bei Gehörlosen im Erwachsenalter zu beurteilen. Denn ein des Lesens und Schreibens kundiger Gehörloser ist im Regelfall nicht auf eine Kommunikation mit Mitmenschen zum Zweck der Orientierung angewiesen. Dies gilt nicht für gewöhnliche und eingeübte Wege, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung die Mehrzahl der zurückgelegten Wegstrecken ausmachen, sondern auch für unbekannte Wege, die erstmals zurückgelegt werden. Denn insoweit kann der Gehörlose Stadtpläne und schriftliche Wegbeschreibungen zu Rate ziehen und ggf. Passanten schriftlich um Auskunft bitten (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteile vom 12. Dezember 1996 - 9 RVs 5/95 - und vom 10. Dezember 2003 - B 9 SB 4/02 R -). Darüber hinaus kann ein weitreichendes Spektrum an modernen Kommunikationsmitteln, wie z.B. Mobilfunktelefon mit GPS-Navigation oder Internetfunktion (z.B. DB-Navigator) eingesetzt werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2013 - L 6 SB 5788/11 - und LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Februar 2014 - L 7 SB 72/12 -). Etwas Anderes gilt bei gehörlosen Erwachsenen nur dann, wenn andere Störungen zu erheblichen, sich auf die Gehfähigkeit auswirkenden Orientierungsstörungen führen.
Neben dem "G" kann das "B" auch weiter gewährt werden, wenn das Merkzeichen "H" bzw. "Gl" vorliegt.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Versorgungsamt will B und G mit 16 aberkennen
Hallo Katja und Kaja,
vielen Dank für Eure sehr nützlichen Hinweise. Sieht so aus, als ob das Versorgungsamt diesmal richtig liegt.
Viele Grüße
Mike
vielen Dank für Eure sehr nützlichen Hinweise. Sieht so aus, als ob das Versorgungsamt diesmal richtig liegt.
Viele Grüße
Mike
Re: Versorgungsamt will B und G mit 16 aberkennen
Hallo,
seltsam, mir wurde allein wegen meiner Hörbehinderung u. a. das Mz "G" erteilt, und zwar nach kpl. Abschluss meiner Berufsausbeildung. Es wurde nicht gelöscht.
Dennoch können die Angaben von Katja zutreffend sein.
LG Randolf
seltsam, mir wurde allein wegen meiner Hörbehinderung u. a. das Mz "G" erteilt, und zwar nach kpl. Abschluss meiner Berufsausbeildung. Es wurde nicht gelöscht.
Dennoch können die Angaben von Katja zutreffend sein.
LG Randolf
Re: Versorgungsamt will B und G mit 16 aberkennen
Nur aufgrund der Hörbehinderung wird es bei Erwachsenen nach den Leitlinien eben nicht vergeben, sondern nur, wenn zusätzliche Störungen der Ausgleichsfunktion vorhanden sind. Wenn dies ohne diese Störungen mal vergeben wurde, war das Glück für den Betroffenen, aber nichts, worauf sich jemand anders berufen könnte.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
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Re: Versorgungsamt will B und G mit 16 aberkennen
... und man darf die Vergangenheit nicht mit dem Status Quo vergleichen. Noch vor wenigen Jahren gab es das Merkzeichen GL nicht, da bekamen Hörgeschädigte stattdessen das G.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Re: Versorgungsamt will B und G mit 16 aberkennen
Hallo Muggel,
genau so ist es. Mein "G" gilt inzwischen "unbefristet".
Das hat es tatsächlich so gegeben. Es ist kein Irrtum der Behörde.
LG Randolf
genau so ist es. Mein "G" gilt inzwischen "unbefristet".
Das hat es tatsächlich so gegeben. Es ist kein Irrtum der Behörde.
LG Randolf
Re: Versorgungsamt will B und G mit 16 aberkennen
Das hat es gegeben, ist aber nicht derzeit gültige Praxis und daher ohne weitere Angaben eher irreführend. Hier geht es ja um die Merkzeichen zusätzlich zum Gl und nicht anstatt und diese sind eben ohne weitere Probleme altersbefristet.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
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