Eigenanteil Rauchwarnmelder

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Woase
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Eigenanteil Rauchwarnmelder

#1

Beitrag von Woase »

Hallo,

ich habe heute die Nachricht von meinem Akku bekommen, Lisa ist genehmigt.

Aber nur 1 Empfänger Blitzlampe, betragt waren 3 Blitzlampe, Pager und Wecker.

Wecker war nicht verordnet, gibt es halt nach Weihnachten ein Rezept.

Pager Ablehnung, keine Ahnung.

Wichtiger 8 Rauchwarnmelder beantragt und 7 genehmigt (selbstbewohntes Eigentum) dafür hatte ich einen Besuch der KK.

Auf die Landesbauordnung hingewiesen bzw. ich habe eine Brandschutztechnische Begehung durch die Feuerwehr machenlassen und die waren sogar für 14 (altes Hause mit viele kleinen Zimmer).

Jetzt die Frage: Ist ein Eigenanteil für die Rauchwarnmelder gerechtfertigt oder steht er im Gegensatz zum BSG-Urteil B 3 KR 8/13 R.

MfG

Uwe
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Randolf
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#2

Beitrag von Randolf »

ja, denn normale Melder kosten auch Geld.
Tuchel48.1.1
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#3

Beitrag von Tuchel48.1.1 »

Hallo, Uwe, 10 € sind Eigenanteil seit mehreren Jahren. das wird auch so bleiben, solange die Politiker nichts dran rütteln.
Nur für die Zimmer, die du vermutlich oft betrittst, gibt es einen Empfänger und Sender, für andere nicht. Für Räume, die du nur gelegentlich betrittst, gibt es keine. Das wäre ja auch Quatsch.

Was ist denn ein Pager?
Randolf
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#4

Beitrag von Randolf »

Hallo, nur Schlafräume und Fluchtweg werden mit Rauchmeldern ausgestattet.
Wie kommt es denn zu 7 (8) Meldern für ein EFH??
Dani!
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#5

Beitrag von Dani! »

4 Schlafräume und 3x Flur. Zumindest bei uns. Da Küche brandgefährdet ist, ist dort der 8. Melder (Hitzemelder)
Allerdings habe ich eine nicht-bezuschussfähige normale Anlage mit einem für mich gut hörbaren Tieftonalarm.
Zuletzt geändert von Dani! am 18. Dez 2018, 08:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Dominik
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Woase
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#6

Beitrag von Woase »

Hallo,

1 Schlafraum der Rest ist als Fluchtweg bezeichnet.
Ist halt ein altes Haue und das Schlafzimmer in der 1.Etaage ganz hinten.
Die KK will 210€ Eigenanteil für die 7 Melder.
Der Rest der Anlage 2 x 10€ Zuzahlung.

MfG

Uwe
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Randolf
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#7

Beitrag von Randolf »

Das ist überspannt, kein Mensch braucht 4 Schlafzimmer.
Und die Melder sind sooo laut ...
muggel
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#8

Beitrag von muggel »

Randolf hat geschrieben:Das ist überspannt, kein Mensch braucht 4 Schlafzimmer.
Und die Melder sind sooo laut ...
Ich bin irritiert. Also darf man nach der Aussage maximal 2 Kinder haben und die Eltern müssen auf jeden Fall in einem Zimmer schlafen.
Für jemanden, der taub ist, sind die Rauchmelder nicht zu hören. Und ja, als zB ertaubte Mutter oder als ertaubter Vater möchte man doch gerne mitbekommen, wenn es im Kinderzimmer brennt - sowas geht nur mit entsprechenden Rauchmeldern.

Aber gut, dass du auch ohne HG Rauchmelder hörst und keine 3 Kinder hast!!
Grüße,
Miriam
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Randolf
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#9

Beitrag von Randolf »

Alles klar: 3 KinderZ, getrennte SZ = 5 Leute, alle taub, überlanger Flur = 7 Melder.
Uwe hat selbst geschrieben, dass nur 1 Zimmer SZ ist.
muggel
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#10

Beitrag von muggel »

Es genügt doch nicht nur in dem Zimmer, wo jemand mit schlechten Ohren schläft einen Rauchmelder zu installieren, der mit der Lisa gekoppelt ist.
Wenn irgendwo im Haus ein Brand ist, dann muss auch der eine Hörgescjädigte geweckt werden - und nicht erst dann, wenn die Flammen in seinem Schlafzimmer sind!!!

Denk doch einfach mal nach und gehe nicht nur von dir und deiner Situation aus!!
Und ja, je nach Haus gibt es auch mehrere Räume, die dann als Fluchtweg gelten. Früher hat man gerne schlauchförmig gebaut. Ist das letzte Zimmer dann das Schlafzimmer, so zählen alle Zimmer, die man durchgehen muss, um dahin zu kommen, als Fluchtweg!!
Zuletzt geändert von muggel am 19. Dez 2018, 07:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#11

Beitrag von Randolf »

Liebe Miriam,

bitte keine Panik, auch nicht bei einem Feuer in der Wohnung.
Wenn ein Feuer in einem weiter entfernten Gebäudeteil ausbricht, besteht noch keine Gefahr, sondern erst wenn Rauch in den Schlafraum und damit in unmitelbarer Nähe eindringt.
Deshalb braucht niemand Sorge zu haben, wenn er den weiter entfernten Rauchmelder nicht hört. Nur der Melder im Schlafraum sollte wahrgenommen werden.
Sonst müßten in einem großen Mietwohnhaus alle Melder vernetzt und auf deine Lisa geschaltet werden.
Die Melder im Treppenhaus und Fluchtweg weisen darauf hin, das dieser Weg verqualmt ist.

LG Randolf
Dani!
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#12

Beitrag von Dani! »

Randolf,
ich glaube, du hast das System "Fluchtweg" nicht begriffen. Selbstverständlich muss jeder einzelne Abschnitt mit einem Rauchmelder ausgestattet werden, der vom Hörgeschädigten im Schlaf wahrzunehmen ist. Andernfalls erstickst du halt (verbrennen tun ja die Wenigsten), weil du den einzigen Fluchtweg nicht antreten kannst, weil du die Warnung des Beginns einer Rauchentwicklung nicht mitbekommst und somit der Fluchtweg durch und durch verqualmt ist. Bei nur leichter Rauchentwicklung ist der Fluchtweg noch ein gangbarer Weg.
Im übrigen schwingt in deinen Beiträgen häufig mit, dass du kein Verständnist für Leute hast, denen es finanziell besser geht als dir. Das mag womöglich so sein, aber lass deine Luft nicht hier im Forum raus, das nervt.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
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muggel
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#13

Beitrag von muggel »

Sorry, Randolf,

ich als Mutter habe eine gewisse Aufsichtspflicht den Kindern gegenüber. Daher will und muss ich wissen, ob bei denen im Zimmer entsprechend Rauch ist. Auch einen verqualmten Fluchtweg sollte man meiden.
So... nun habe ich folgende Situation: nachts geht mein Rauchmelder bei mir im Schlafzimmer los. Den höre ich nicht, weil taub. Daher habe ich da einen von der Lisa. Toll.... dann muss ich feststellen, dass der Rauch schon im Schlafzimmer ist. Kann ich dann noch ungehindert den Fluchtweg nehmen? Was ist mit meinen Kindern?
Oder ist das egal, weil ich eh taub bin?

Daher sollten grundsätzlich die Räume mit Rauchmeldern ausgestattet werden, die in der Familie zum Schlafen und als Fluchtweg dienen. Die Anzahl der Rauchmelder ist dann von der Größe der Wohnung und der Lage abhängig. Da kann es schon mal vorkommen, dass 7 oder 8 benötigt werden. Dann zu sagen "liebe taube Mutter.... es sollte dir doch egal sein, ob da andere Rauchmelder in deiner Wohnung / deinem Haus hochgehen, solange du den mitbekommst, der in deinem Schlafraum hängt" ist fern der Realität!

Wenn du bei einem Brand den Rauchmelder hörst, auch im Schlaf... dann brauchst du keine Lisa-Rauchmelder. Ich brauche den, denn wenn ein Feuer ausbricht, werde ich mich und meine Familie retten und nicht noch Sekunden oder Minuten damit verbringen, das CI / Hörgerät aus der Trockenbox zu kramen, Batterien einzusetzen und dann zu hören, ob noch andere Rauchmelder an sind etc.

Wenn du das anders siehst: deine Sache. Dann kannst du ja dein Haus so mit Rauchmeldern ausstatten, wie du es möchtest (oder halt nicht). Andere sehen es vielleicht so wie ich und benötigen daher die Rauchmelder für Hörgeschädigte -- auch in der entsprechenden Anzahl. Dann sollte zumindest der behinderungsbedingte Mehrbedarf von den Kosten her übernommen werden, denn die Hörschädigung hat sich wohl keiner ausgesucht.

Grüße,
Miriam
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Randolf
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#14

Beitrag von Randolf »

Hallo Miriam,

wenn du durch den RWM in deinem SZ wach geworden bist, kannst du auch Brandgeruch wahrnehmen. Das kann der Mensch im Schlaf nicht.
Wenn RWM auf dem Fluchtweg heulen und blinken, dann ist Brandrauch in der Luft.
Es ist nicht sinnvoll, durch ein verqualmtes Treppenhaus zu flüchen.
Und: Nein, den RWM von Nebenräumen, Nachbarn und im Treppenhaus muss niemend im Schlaf hören.

LG Randolf
Dani!
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#15

Beitrag von Dani! »

Randolf hat geschrieben:Und: Nein, den RWM von Nebenräumen, Nachbarn und im Treppenhaus muss niemend im Schlaf hören.
??? Selbstverständlich muss man auch den aus dem Treppenhaus im Schlaf hören oder irgendwie anderweitig wahrnehmen. Wozu dient denn sonst die Auflage, dass auch Fluchtwege mit RWM auszustatten sind? Wenn es dir nur darum geht, dass du hörst dass der Fluchtweg versperrt ist, dann reicht es vollkommen aus, dass du es riechst. Da braucht kein Mensch einen körperfremden Sensor. Auch nicht die, die hochgradig erkältet sind und damit mit ihrer verstopften Nase nichts wahrnehmen...
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Randolf
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#16

Beitrag von Randolf »

Hallo,

das stimmt definitiv nicht.
Die RWM - Pflicht gilt NUR für Wohnungen, unter die fallen auch EFH, nicht jedoch für Treppenhäuser von MFH. Die meisten Wohnungen befinden sich in MFH.
Von Bauvorschriften hast du keine Ahnung.
Dani!
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Re: Eigenanteil Rauchwarnmelder

#17

Beitrag von Dani! »

Dafür hast du keine Ahnung von Netiquette.

Im ursprünglich bemängelten Beitrag GING es um EFH. Du hast dich darüber aufgeregt, dass jemand 7 RWM benötigt. Und da zählen nunmal die Flure (bei mehreren Stockwerken) eines EFH dazu!
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
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Dominik
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