Was unten ankommt ist egal, wichtig ist, wie Laut es bei dir ist. Bei dir ist es im Nebenzimmer nicht zuhoeren, also entspricht es Zimmerlautstaerke.
Ein Geraet mit einer Grundlautstaerke von 40-70 Dezibel wuerde ich dennoch nicht innerhalb der Ruhezeit nutzen.
@ohrenklempner
Altbau hat idR Strohdecken. Nichts mit massiv Stahl.
Guido53 hat geschrieben:Vielen Dank erstmal für Eure Antworten... ja die Nachbarin kann ich nicht fragen.. aus diesen Gründen
weil die Nachbarin unter mir schon Stress gemacht … wegen meine Digitalpiano .. wenn ich es mit Kopfhörer gespielt habe nur wegen dem Tastenanschlag .. ist ein ein Kawai und eigentlich gar nicht so doll.…. ich hab dann die Füsse mit den Dämpferpads von Thomann doppelt unterlegt.... dann hat sie sich darüber beschwert , dass ich beim Spielen mit Kopfhörer angeblich eine Stereoanlage laut nebenbei haben laufen lassen... dann hat sie sich beschwert, dass ich meine Schwebentürenschrank am Abend noch geöffnet habe und gemeint …. dass ich wie sie auch meine Kleider einmal am Tag richten soll … dann brauch ich die Schranktüren nicht am Abend nochmals öffnen.... und dann hat sie sich wieder beim Vermieter beschwert... und gesagt ich würde nachts wie wild auf den Fussboden einschlagen..... nun weisst Du was ich meine... und warum ich diese Frau nicht nochmals Frage ob sie etwas stört...… achso und lange Lüften und die Fenster öffnen soll ich auch nicht , weil es ansonsten bei Ihr in den Türrahmen heftig und eiskalt zieht und Leute die bei ihr zu Besuch sind... würden sich vor Kälte beschweren und rote Nasen bekommen.... .. ich denke jetzt weisst Du warum ich hier frage....
ich will für mich Sicherheit haben , dass es unter den oben geschilderten Bedingungen nicht lauter als max. 20 bis 40 db unten ankommen kann.. uind das wären dann ja in etwa die Bedingungen für Zimmerlautstärke, denk ich mal....
Also... deine Sorge sollte nicht besagte Nachbarin sein. Reagieren wuerde ich erst, wenn dich der Vermieter tadelt, nicht sie. Lueften musst du regelmaessig, das ist im Interesse des Vermieters, wenn sie damit ein Problem hat soll sie auf ein Eigenheim sparen.
Du darfst in deinen Raeumlichkeiten machen was du willst, so lange es Zimmerlautstaerke ist (nicht im Treppenhaus hoerbar/nicht ueber 2 Raeume hinaus). Und leben (Tueren schliessen usw.) erst recht. Bzgl musizieren guck mal in den Vertrag, in vielen Mietshaeusern ist klar geregelt das man am Tag z.B. Nur 2 Stunden musizieren darf, diese ausserhalb der Ruhezeiten liegen muessen. Dann duerftest du auch „laut“ spielen, auch wenn deine hellhoerige Nachbarin das Pedal stoert.
Wenn sie sich beschweren sollte wuerde uch ihr innAussicht stellen das sie froh sein soll das dort keine Familie mit Kind wohnt. Die sausen mit Bobbycar durch die Wohnung schreien wie sie wollen und duerfen das auch, weil Kinder nun mal Kinder sind und sich nur bedingt in der Lautstaerke regulieren lassen.
Ansonsten bitte doch deinen Vermieter mal sich das anzugucken, ist ja auch nicht in seinem Interesse das die Dame seine Mieter weg ekelt. Ansonsten wuerde ich von ihr direkt keine Beschwerden mehr annehmen, sondern darauf verweisen das sie die Polizei rufen soll. Die werden ihr schon erzaehlen, das sie nicht staendig dort anrufen kann.
Du richtest dein halbes Leben nach deiner Nachbarin aus (Bodenbelag usw), du gehst sehr viele Kompromisse ein, das macht nicht jeder. Evtl. Warst/bist du auch einfach zu nett.
Quelle: Selber Mieter einer 100+Jahre Altbauwohnung mit 2,70 bis 3,30 Deckenhoehe und ehem. sehr hellhoerigen/beschwerde freudigen Nachbarn.