Ich habe im Netz gelesen, daß Leisterungsträger mit 80 GdB und Mz GL die alterntive Kommuniktion finanzieren. Folglich hab ich mit der
Antrag für mich und meine Frau zum erlernen der Gebärdensprache.
04.03.2019 Antrag an
27.03.2019 Antrag erhalten ( Post war sehr langsam)
05.04.2019
30.04.2019 Amt für Soziales (anderer Lk) wir sind nicht zuständig, eigentlich richtig, Weiterleitung an den richtigen LK
02.07.2019 Nachfrage Sachstand beim "richtigen / zuständigen " LK
17.07.2019 Antwort " Wir sind nicht zuständig" und Weiterleitung an den 1. falschen LK, weil er war der 2 angegangen Leistungsträger § 14 SGB IX
Planung für nächste Woche Untätigkeitsklage und Mitteilung an den anderen LK, wer denn die Rechnung möchte
Hat jemand soetwas auch schon mal erlebt?
Grüße aus dem Land der Nichtzuständigkeit