Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

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svenyeng
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Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#1

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

In der letzten Markschecksendung ging es unter anderem um medizinische Hilfsmittel und Kostenübernahme.
U.a. gabs auch einen Fall wo es um HGs ging.
Und zwar brauche ein Koch gut Hörgeräte. Mit den zuzahlungsfreien konnte er seinen Beruf nicht ausüben. Er benötigte nach langem und umfangreichen Test HGs mit 2.000 Euro Zuzahlung.
Die KK lehnte die Kostenübernahme ab und verwies an die RV.
Auch die RV lehnte ab. Der Koch zog vor das Sozialgericht und reichte Klage gegen die RV ein. Die Richter gaben ihm recht, die RV musste die 2.000 Euro zahlen. Ein Gutachter hat klar gesagt, das die zuzahlungsfreien HGs für den Koch nicht ausreichen. Die RV. musste die 2.000 Euro zahlen.

Hier der Link zum dem Beitrag: https://www.youtube.com/watch?v=iGUiWVBpa9o

Traurig, das man dafür erst vor Gericht ziehen muss.
Wer macht das denn normalerweise und vor allem, wer kann sich das leisten, wenn man nicht grade eine Rechtsschutzversicherung hat.

Vielleicht sollte man das wirklich mal bei den nächsten HGs machen.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich sogar. Die könnte ich dann mal nutzen.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#2

Beitrag von Ohrenklempner »

Find ich gut!
Wenn beruflich bedingt die Hörgeräte benötigt werden, ist auch die RV für die Kostenübernahme zuständig. Klar, dass die sich erst einmal querstellen.

Wer sich keinen Rechtsbeistand leisten kann, bekommt Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe bewilligt. Habe ich auch mal bekommen, ich war damals Student und hatte Streit mit meinem Vermieter. ;)
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz! :wave: – fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
svenyeng
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#3

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

ich würde mal sagen, das es mit der Klage nur sinnvoll ist, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat.
Wenn man den Anwalt selber bezahlen muss legt man am Ende vermutlich drauf.
Denn der Anwalt + Gericht, ... wird mehr als 2.000 Euro schlucken.
Hat man eine Rechtsschutz, zahlt diese die Kosten.

Gruß
sven
akopti
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#4

Beitrag von akopti »

Auch eine Mitgliedschaft im Sozialverband VDK kann helfen. Die stellen ihren Mitgliedern spezialisierte Anwälte für Sozialrecht.

Gruß
Dirk
Randolf
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#5

Beitrag von Randolf »

Als Koch ist man auf gutes Verstehen angewiesen.
In der Regel bekommen viele Berufe die HG unproblematisch für 20,--, auch höherwertige.
Ohne her- und hin und Begründung und _Anwalt und VdK und Ablehnung und Gericht und Urteil und ähnlichen Unfällen.
schmetterling
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#6

Beitrag von schmetterling »

Für die Krankenschwester gibts auch nix. Auch wenn sie die Klingel nicht mehr hören kann.
Ohrenklempner
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#7

Beitrag von Ohrenklempner »

schmetterling hat geschrieben:Für die Krankenschwester gibts auch nix. Auch wenn sie die Klingel nicht mehr hören kann.
Mit nem Hörgerät (bezahlt die Krankenkasse) kann man die Klingel wieder hören. :D
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz! :wave: – fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
schmetterling
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#8

Beitrag von schmetterling »

Klar. War Spaß mit der Klingel. Es ging eher um die Antwort, dass in der Regel viele Berufe die HG unproblematisch für 20- und höherwertige bekommen. Das trifft leider nicht immer zu.
Randolf
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#9

Beitrag von Randolf »

Hallo,

ganz ohne Spaß: Wenn die Voraussetzungen vorliegen, zahlen die zuständigen Stellen die kpl. Summe ohne jedes Murren. Auch die Abstimmung erfolgt hinter unsichtbaren Vorhängen ohne jedes Murren, so dass für den Nutzer eben man 20,-- über bleiben. Dazu bedarf es nicht einmal eines förmlichen Antrages.

Im Umkehrschluss muss man annehmen, dass die erforderlichen Voraussetzungen bei vielen "Antragstellern" überhaupt nicht vorliegen, demzufolge abgelehnt werden.

LG Randolf
urlaubsreif
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#10

Beitrag von urlaubsreif »

Traurig, das man dafür erst vor Gericht ziehen muss.
Mein Reden!
Noch trauriger, dass man auch für normale Alltagsanforderungen vor Gericht ziehen muss.
Wer macht das denn normalerweise und vor allem, wer kann sich das leisten, wenn man nicht grade eine Rechtsschutzversicherung hat.
Das machen leider viel zu wenige.
Es kostet echt Nerven.

Wer das Geld nicht hat, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Die wird genehmigt, sobald die Klage Aussicht hat auf Erfolg.
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urlaubsreif
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#11

Beitrag von urlaubsreif »

Hier noch der Link zur Urteilsbegründung

https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Gi ... s17044.htm

Rentenversicherung hält Festbetragsgerät für ausreichend

Die Rentenversicherung lehnte seinen Antrag, die Mehrkosten für das teurere Hörgerät zu übernehmen, ab. Sie begründete dies damit, dass ein spezieller berufsbedingter Mehrbedarf nicht bestehe und der Kläger auch mit einem Festbetragsgerät in der Lage sei, an seinem Arbeitsplatz zu kommunizieren und die angegebenen zahlreichen Töne der Geräte zu hören.
Kläger ist im besonderen Maße auf ein gutes Hörvermögen mit Richtungshören und Hören im Störfeld angewiesen

Dies sah das Sozialgericht Gießen nach Einholung eines Gutachtens bei einem HNO-Arzt anders und gab dem Kläger recht. Der Sachverständige hatte in diesem Gutachten festgestellt, dass das Festbetragsgerät keinen ausreichenden Behinderungsausgleich erbringe. Der Kläger sei in seinem beruflichen Umfeld im besonderen Maße auf ein gutes Hörvermögen mit Richtungshören und Hören im Störfeld angewiesen, dies könne nur das teurere Hörgerät leisten.

Nach Auffassung des Gerichts kommt es alleine darauf an, dass der Kläger in seiner beruflichen Tätigkeit als Küchenleiter Situationen ausgesetzt ist, denen er ohne Verwendung von adäquaten Hörhilfen nicht mehr gewachsen ist. Ein höherwertiges Hörgerät sei immer dann notwendig, wenn - wie hier - ein Versicherter in seinem Beruf auf eine besonders gute Hörfähigkeit angewiesen sei. Dass das Gerät gleichzeitig auch verbessertes Hören im privaten Bereich ermögliche, sei daneben nicht von Bedeutung.
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Randolf
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#12

Beitrag von Randolf »

Hallo,

nochmal: Ich habe keine Gerichte angerufen, sondern ich habe mich geduldig untersuchen lassen. Danach lief alles wie geschmiert, alle haben zusammengearbeitet. Dr.-KK-DRV.
Wer was und wie viel läßt sich nicht mehr feststellen. Eigenanteil 20,--. Service 0,--.

LG Randolf
urlaubsreif
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#13

Beitrag von urlaubsreif »

In der Regel bekommen viele Berufe die HG unproblematisch für 20,--, auch höherwertige.
Ohne her- und hin und Begründung und _Anwalt und VdK und Ablehnung und Gericht und Urteil und ähnlichen Unfällen.
Beim Koch hat es ja schon einmal nicht geklappt.
Beim Baustellenleiter nicht und bei mir auch nicht.

Problem ist, dass der erstangegangene Träger 2 Wochen Zeit hat, die anderen möglicherweise zuständigen Träger einzuschalten und eine Teilhabekonferenz einzuberufen. Unterlässt er das, ist er allein zuständiger Leistungsträger.

Hast du belastbare Zahlen über die "nicht bestehende Problematik"?
Und sag doch, wie bist du vorgegangen?
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svenyeng
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#14

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Also ich hatte beim letzten HG auch einen Antrag an die RV gestellt.
Ohne Diskussion bekam ich von der RV einen Zuschuss. Komplette Kostenübernahme war nicht.
Dem Antrag hatte ich ein Attest vom HNO beigelegt. Dieser hatte nach ausführlich Untersuchung, Hörtest etc. ganz klar im Attest geschrieben das HGs mit BT usw. für mich bei meiner starken Schwerhörigkeit m Beruf unumgänglich sind.

Gruß
sven
urlaubsreif
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#15

Beitrag von urlaubsreif »

Also hast du zwei Anträge gestellt, svenyeng?
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Randolf
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#16

Beitrag von Randolf »

Hallo,

vielleicht sollte ich noch ergänzen:
Mein HNO hat mir eine Überweisung in die Hand gedrückt: Uni- Klinik, CI?
Ab dort lief alles wie berichtet. Ich weiß nicht, wie die das gemacht haben.

LG Randolf
svenyeng
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#17

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@urlaubsreif:
Neu, 1 Antrag an die RV.
Die haben dann zu den HGs einen Zuschuss gezahlt und zum Multimic gabs auch etwas dazu.
Aber nichts desto trotz blieb noch reichlich an mir hängen.
Bei den nächsten HGs werde ich dann auch mal über den Gerichtsweg nachdenken.

Gruß
sven
urlaubsreif
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#18

Beitrag von urlaubsreif »

Neu, 1 Antrag an die RV.
Aaah, ok.
Das heißt, sie haben den berufsbedingten Anteil teilweise anerkannt und für den Rest die KK belangt.

Ich habe bei der KK einen Antrag auf Übernahme der Mehrkosten gestellt, den ich u.a. berufbezogen begründet hatte. Daraufhin hätte die KK die RV einschalten müssen. Was sie jedoch nicht getan haben.

Nachdem das Kind schon längst in diesen Brunnen gefallen war, haben sie mir angetragen, für den berufsbedingten Mehrbedarf die RV einzuschalten. Das ist aber schon gar nicht mehr mein Job und die RV hätte auch nur gesagt "Tja, liebe KK, zu spät. Das bezahlt Ihr mal schön. Ihr habt Euch ja durch dieses Versäumnis als allein zuständig erklärt."
Bei den nächsten HGs werde ich dann auch mal über den Gerichtsweg nachdenken.
Unbedingt.
Denn ich könnte wetten, auch die RV hat dich mit viel zu wenig abgespeist.
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urlaubsreif
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#19

Beitrag von urlaubsreif »

Mein HNO hat mir eine Überweisung in die Hand gedrückt: Uni- Klinik, CI?
Ab dort lief alles wie berichtet. Ich weiß nicht, wie die das gemacht haben.
:)

Klingt, als hätten die einen guten Sozialdienst mit weitreichenden Kontakten.
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Randolf
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#20

Beitrag von Randolf »

Hallo Urlaubsreif,

ich habe den deutlichen Eindruck, wenn es nicht problemlos klappt, kommst du um eine Klage nicht herum. Beantrage eine Kur, erhole dich und klage. Mit einer anderen Lösung bist du nicht zufrieden.

LG Randolf
urlaubsreif
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#21

Beitrag von urlaubsreif »

Lieber Randolf,

ich befinde mich schon seit dem Frühjahr im Klageverfahren.
Immerhin gab es letzte Woche ein erstes Lebenszeichen vom Gericht.

LG
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xtal1
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#22

Beitrag von xtal1 »

Zitat urlaubsreif:
ich befinde mich schon seit dem Frühjahr im Klageverfahren.

Ich ab Herbst auch!
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urlaubsreif
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#23

Beitrag von urlaubsreif »

Ich ab Herbst auch
Prima! Ich drücke dir die Daumen :)
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Wallaby
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#24

Beitrag von Wallaby »

Randolf hat geschrieben:...vielleicht sollte ich noch ergänzen:
Mein HNO hat mir eine Überweisung in die Hand gedrückt: Uni- Klinik, CI?
Ab dort lief alles wie berichtet. Ich weiß nicht, wie die das gemacht haben...
@Randolf: Sprichst Du von Deinem Fall von HG oder CI? Hoffe Du weiss, dass dies 2 Paar Schuhe sind!

Gruß
Wallaby
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Re: Kostenübernahme durch RV - TV Beitrag in Marktcheck

#25

Beitrag von Randolf »

Hi, Wallaby,

ich hoffe, du weißt, dass vor einer CI - OP eine gründliche VU erforderlich ist!

LG Randolf
Zuletzt geändert von Randolf am 23. Nov 2019, 15:19, insgesamt 1-mal geändert.
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