Genehmigung FM-Anlage

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TWD12
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Genehmigung FM-Anlage

#1

Beitrag von TWD12 »

Hallo an Alle,

wer kann mir Tipps geben, wenn man eine FM-Anlage für den privaten Gebrauch(auch Logopädie)von der Krankenkasse bezahlt haben möchte, aber das Kind in eine Schwerhörigen-Schule geht, in der eine FM-Anlage für den Unterricht gestellt wird.

Bei meinem Sohn liegt aber eine hochgradige Schwerhörigkeit vor, die nur mit Powerhörgeräten versorgt werden kann. Wenn wir aber Einkaufen, Radfahren, Zoo besuchen etc. versteht er uns nicht wenn der Umgebungslärm zu groß ist oder er weiter weg ist. Ich muß dann immer sehr laut schreien und ernte dann entsprechende Blicke. Manchmal hört er mich aber trotzdem nicht. So eine FM-Anlage wäre da super.

Kennt jemand Tipps, bzw. Gerichtsurteile bzgl. dieses Problems, damit wir es bei der Kasse richtig begründen können.

Viele Grüße Maria
mosert
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Re: Genehmigung FM-Anlage

#2

Beitrag von mosert »

Hallo,
hier sollte Dir dein Akustiker helfen können.
Die Begründung hast du ja auch schon im Schreiben genannt, Radfahren, Fernsehen etc. Ihr braucht das Teil halt auch Privat. Wie sieht es mit Vereinen aus? Auch hier könnte eine FM Anlage hilfreich sein.
Der Akustiker hat das bestimmt auch schon mehrfach gemacht. (Begründungen)

Gruß
Thomas
Petra
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Re: Genehmigung FM-Anlage

#3

Beitrag von Petra »

Hallo,

also die "Rechtslage" ist wohl so, dass die Fm nur für Regelschüler bezahlt wird. Verstanden hab ich das "warum" aber eigentlich noch nie!? Enden die Schwierigkeiten und Einschränkungen die mit der Sh einhergehen mit dem Schlußgong der Schulglocke????? Also ich finde deine Argumente schon ganz gut... im Bedarfsfall kannst du eine Einzelfallentscheidung bei der KK erreichen. Nimm dein Kind + eine Fm zur Demo doch mit zum Sachbearbeiter der KK- manches klärt sich vorort besser:D !

Lg,Petra
Uli R.
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Re: Genehmigung FM-Anlage

#4

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
als Argument sind natürlich auch die Hausaufgaben nicht zu vergessen.
Besonders aber die Sicherheit hervorheben.
Uli
Kaja
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Re: Genehmigung FM-Anlage

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo Maria,

ein Gerichtsurteil, das einen Anspruch auf eine FM-Anlage für den privaten Bereich begründet, habe ich so schnell leider nicht gefunden, aber vielleicht helfen dir die Ausführungen des Bundessozialgerichtes, das darüber zu entscheiden hatte, ob ein Kind einen Anspruch auf eine speziell ausgestattete Schreibmaschine hat:

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 22.7.2004, B 3 KR 13/03 R

„Nach § 33 Abs 1 Satz 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Seh- und Hörhilfen ... und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern (1. Variante), einer drohenden Behinderung vorzubeugen (2. Variante, die erst zum 1. Juli 2001 in das SGB V eingefügt worden ist) oder eine Behinderung auszugleichen (3. Variante), soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs 4 SGB V ausgeschlossen sind.“

„... diente die Hilfsmittelversorgung ... der Erfüllung eines allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens, einer ungeschriebenen Einschränkung der Leistungspflicht nach § 33 SGB V... Zu den Grundbedürfnissen jedes Menschen gehören die körperlichen Grundfunktionen ... und die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, der z. B. die Bewegung im Nahbereich der Wohnung sowie die Aufnahme von Informationen und die Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung umfasst. Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe der von der KK gelieferten Hilfsmittel wieder aufschließen soll.“

Hier solltest du dich insbesondere auf die Ausführung: „Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung“ stützen und deine genannten Beispiele anführen.

Viele Grüße

Kaja

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[Editiert von Kaja am: Dienstag, Mai. 15, 2007 @ 21:18][/size]
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
TWD12
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Re: Genehmigung FM-Anlage

#6

Beitrag von TWD12 »

Danke erst mal für die Antworten. Der Tipp mit Verein bzw. Hausaufgaben ist gut.

Zum Thema Akkustiker, da habe ich nur den Tipp bekommen, selbst beim Sachbearbeiter der Krankenkasse vorzusprechen, so hätte ich vielleicht eine Chance.

Das mit dem Schreibmaschinenurteil ist auch ein guter Vorschlag. Da kann man sich ein paar Begründungen rausholen.

Wenn ich aber vor Gericht müßte, zwecks Kostenübernahme, was passiert dann in der Zwischenzeit? Kann ich die FM-Anlage behalten oder muß ich die Vorfinanzieren?

Gruß Maria
Andrea Heiker
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Re: Genehmigung FM-Anlage

#7

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo maria,

Du müsstest vorfinanzieren, weil Gerichtsverfahren elendig lang dauern. Achtung Du darfst erst nach Ablehnung des Widerspruches selbst vorfinanzieren: Wenn Du vorfinanzierst, dann verlang Zinsen.

Gruß
andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Birgit
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Re: Genehmigung FM-Anlage

#8

Beitrag von Birgit »

Satt Vorfinanzierung gibt es auch die Variante über Eingliederungshilfe (die ist einkommensunabhängig) beim Sozialamt: Dann muss sich eben das Sozialamt das Geld von der KK zurückholen.
tschüss
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Kaja
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Re: Genehmigung FM-Anlage

#9

Beitrag von Kaja »

Hallo Maria,

Leistungen zur Eingliederungshilfe nach § 54 Absatz 1 SGB XII erhalten Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt ... sind (§ 53 Absatz 1 SGB XII). Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht aber nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII nur für Leistungen, die zur Erfüllung der Schulpflicht dienen. Dafür kann ja dein Kind die FM-Anlage der Schule benutzen. Es könnte also sein, dass das Sozialamt aus diesen Gründen eine Vorfinanzierung ablehnt.

Nach § 55 SGB IX haben Menschen, die i. S. § 2 SGB IX behindert sind, Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Dazu zählen insbesondere die Versorgung mit weiteren Hilfsmitteln (§ 54 Absatz 2 Nr. 1 SGB IX), Hilfen zur Verständigung mit der Umwelt (§§ 54 Absatz 2 Nr. 4, 57 SGB IX) und Hilfen, die zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen (§ 58 Nr. 2 SGB IX). Zuständig dafür ist nach § 6 Absatz 1 Nr. 7 i.V.m. § 5 Nr. 4 SGB IX ebenfalls das Sozialamt.

Diese Anspruchsgrundlage hat für dich den Vorteil, dass nach § 14 Absatz 1 SGB IX das Sozialamt innerhalb von zwei Wochen entscheiden muss. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, kannst du dem Sozialamt eine angemessene Frist setzen und nach Ablauf dieser nach § 15 Absatz 1 Satz 2 SGB IX die FM –Anlage selbst beschaffen. Dann ist das Sozialamt gemäß § 15 Absatz 1 Satz 3 SGB IX unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Erstattung der Aufwendungen verpflichtet.

So ist zumindest die gesetzliche Lage. Wie gut das in der Praxis funktioniert, habe ich noch nicht ausprobiert.

Wenn du den Weg über die Krankenkasse gehen möchtest, kannst du nach Eingang des Widerspruchsbescheides gemäß § 86 b Absatz 2 SGG beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Wenn du dem Gericht deutlich machst, dass wegen der großen Verständigungsprobleme auch in der Freizeit eine hohe Eilbedürftigkeit besteht und es dir dadurch unzumutbar ist, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten.

Der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Vorfinanzierung resultiert aus § 13 Absatz 3 Satz 1 / 2. Alternative SGB V (Ablehnung der Leistung zu Unrecht). Dann bekommst du aber deine Kosten erst dann wieder, wenn feststeht, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgte.

Im Übrigen kann man ja überlegen, ob man gemeinsam mit Akustiker und Krankenkasse sich darauf einigen kann, dass man einen Weg findet, bei dem nach II.9 der Hilfsmittelrichtlinie die FM-Anlage vorerst leihweise überlassen wird. Wenn die Krankenkasse oft Kinder mit einer FM-Anlage zu versorgen hat, ist es für sie manchmal preiswerter, die Anlage selbst zu erwerben und dann den Versicherten nacheinander leihweise für eine Übergangszeit zu überlassen. Kann dann ein Fachmann bestätigen, dass die FM-Anlage verordnet werden muss, weil die Voraussetzungen von § 33 SGB V vorliegen (Notwendigkeit für einen Ausgleich der Behinderung), ist die Krankenkasse vielleicht eher zu einer Kostenübernahme bereit. Diese Verfahrensweise hat bei uns mit einem anderen Hilfsmittel gut geklappt.

Viele Grüße

Kaja

Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
TWD12
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Re: Genehmigung FM-Anlage

#10

Beitrag von TWD12 »

Nochmal Danke für die Antworten. War leider eine zeitlang nicht im Netz. Wir haben nächste Woche einen Kontrolltermin beim HNO-Arzt, dort werde ich gleich das Thema mal ansprechen.

Ich finde es toll das im Forum immer so viele Antworten kommen.

Liebe Grüße nochmal an Alle
Maria

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