Ich habe gestern die Rechnung über die Otoplasten meines Sohnes von der DKV zurückgeschickt bekommen mit dem Hinweis, dass sie die Kosten nicht übernehmen, da Otoplasten nicht im Vertrag unter den genannten Hilfsmitteln aufgeführt seien. Im Vertrag steht, dass Hörgeräte finanziert werden, von Otoplasten steht dort tatsächlich nichts drin, woraus ich dann die Schlussfolgerung ziehe, dass ich alle halbe Jahre neue Hörgeräte bestellen muss, um an passende Otoplasten zu kommen :upsidown:
Ist es also richtig, dass Krankenkassen nicht für die Kosten zuständig sind oder ist es üblich, dass sie diese Kosten zurückerstatten?
Lieben Gruß und gute Nacht
Ulli

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