Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket

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34werdas
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Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket

#1

Beitrag von 34werdas »

Hallo,

ich bekomme nächste Woche mein erstes Arbeitsvertragsangebot. Und möchte darauf achten das alle zusätzlichen Rechte für Schwerbehinderte auch aufgeführt sind. Dabei habe ich mich an diese Übersicht orientiert (https://www.betanet.de/files/pdf/nachte ... he-gdb.pdf).
Soweit ich das bisher sehe sind nur die fünf zusätzlichen Urlaubstage für den Vertrag relevant. Denn sowas wie passende Arbeitsmittel ist individuell und meines Erachtens kein Gegenstand des Arbeitsvertrages.

Gibt es sonst etwas worauf ich beim Vertrag achten sollte bzgl. Schwerbehinderung?

Und sehe ich das richtig das, dass es beim Deutschlandticket/Jobticket keinen Ausgleich gibt? Nur für Schüler, Azubis und Studenten?

mfg 34werdas
muggel
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Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket

#2

Beitrag von muggel »

Hallo,

du bekommst eine Woche Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung, dh bei einer 4 Tage Woche nur 4 Zusatztage, bei einer 6-Tage-Woche 6 Tage.
Dieses muss aber nicht im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Und warum sollte man Ermäßigung beim Deutschlandticket bekommen, nur weil man schwerbehindert ist? Wenn die Behinderung so stark ist, dann bekommt man als Nachteilsausgleich die Möglichkeit ein ÖPNV Ticket für momentan 92€/Jahr zu erwerben.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Pfadi_
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Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket

#3

Beitrag von Pfadi_ »

Hallo 34werdas,

die Schwerbehinderung hat im Arbeitsvertrag nicht zu suchen. Nachteilsausgleiche bekommst du Kraft Gesetzes.

Grüße

Pfadi
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Randolf
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Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket

#4

Beitrag von Randolf »

Hauptsache,das Gehalt und die Arbeitszeit stehen im Vertrag.
fras12
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Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket

#5

Beitrag von fras12 »

Es gibt einen Steuerfreibetrag für schwerbehinderte Menschen, dein Netto wird dadurch höher.

Das gehört aber nicht in den Arbeitsvertrag, nur der Personaler muss es wissen und den Feststellungsbescheid solltest du vorlegen.
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Randolf
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Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket

#6

Beitrag von Randolf »

Dann kann es am Do losgehen, wohl die 1. Stelle.
Da ist das Einkommen noch moderat.
Das D - Ticket kann man aber selber zahlen.
cherusker
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Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket

#7

Beitrag von cherusker »

fras12 hat geschrieben: 28. Aug 2023, 22:07 Es gibt einen Steuerfreibetrag für schwerbehinderte Menschen, dein Netto wird dadurch höher.

Das gehört aber nicht in den Arbeitsvertrag, nur der Personaler muss es wissen und den Feststellungsbescheid solltest du vorlegen.
Der Personaler berücksichtigt den Pauschbetrag erst dann, wenn der GDB und damit der Freibetrag in den ELStAM (Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen) eingetragen ist. Das erfolgt auf Antrag beim Finanzamt. Andernfalls erfolgt der Antrag über die Einkommenssteuererklärung und es gibt eine entsprechende Erstattung.
Grüße vom cherusker :cheers:
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fras12
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Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket

#8

Beitrag von fras12 »

cherusker hat geschrieben: 30. Aug 2023, 06:27
fras12 hat geschrieben: 28. Aug 2023, 22:07 Es gibt einen Steuerfreibetrag für schwerbehinderte Menschen, dein Netto wird dadurch höher.

Das gehört aber nicht in den Arbeitsvertrag, nur der Personaler muss es wissen und den Feststellungsbescheid solltest du vorlegen.
Der Personaler berücksichtigt den Pauschbetrag erst dann, wenn der GDB und damit der Freibetrag in den ELStAM (Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen) eingetragen ist. Das erfolgt auf Antrag beim Finanzamt. Andernfalls erfolgt der Antrag über die Einkommenssteuererklärung und es gibt eine entsprechende Erstattung.
Danke Cherusker für deine Erklärung.

So genau konnte ich das nicht mehr schreiben, ist bei mir schon 4 Jahre her...

Gruß, fras12
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