heute stelle ich mal eine Frage.

Es kommt nachher eine ältere Dame zu mir, die vom Versorgungsamt das Einverständnis hat, dass sie sich von mir ein aktuelles Audiogramm für den GdB-Antrag anfertigen lassen darf. Nun wäre es peinlich, wenn ich nicht die richtigen Messungen durchführe und das Audiogramm letztlich nicht anerkannt wird.
Was soll ich beim Sprachaudiogramm messen? In der Hörakustik ist der HV für Zahlwörter interessant und die Verstehensquote von Einsilbern bei 65, 80 und 95 dB. Wie sieht das bei der Ermittlung des GdB aus?
Danke schonmal im Voraus für die Auskunft!
