Du schreibst dass es eine private Krankenversicherung ist, da kann durchaus einiges anderes geregelt sein wie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Für diese ist die Hilfsmittelrichtlinie verbindlich:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-24 ... -04-01.pdf
Dort ist unter § 25 Übertragungsanlagen folgendes zu finden:
(1)
Übertragungsanlagen sind (altersunabhängig) zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zusätzlich zu einer erfolgten Hörhilfenversorgung oder Cl-Versorgung verordnungsfähig, zum Beispiel
- für die Sprachentwicklung oder Sprachförderung oder soweit dies für das Sprachverstehen in Kindergarten oder Schule bis zum Abschluss der schulischen Ausbildung erforderlich ist,
- zur Verbesserung des Sprachverstehens in jedem Alter, wenn trotz bestmöglicher Hörgeräteanpassung im gesamten täglichen Leben kein ausreichendes Sprachverstehen erreicht wird.
Ob diese Punkte zutreffend sind musst du mit dem Arzt besprechen, der die FM-Anlage hoffentlich verordnet hat. Denn vor fast 35 Jahren hat die private Krankenversicherung meiner Eltern sich zumindest an der FM-Anlage damals beteiligt oder sogar vollständig übernommen. Selbstläufer waren diese Dinge aber nicht und gute Argumente sowie eine Verordnung sind hilfreich bei der Durchsetzung.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)