Anlagen in der Wohnung mit Normalhörigen
Anlagen in der Wohnung mit Normalhörigen
Welche Anlagen müssen schwerhörige Personen anschaffen, um wichtige Signale wie Feueralarm, Türklingel und Telefon auch im Schlaf zu hören? Meine Eltern meinen, dass ich diese Geräte nicht brauche, weil sie da sind, aber ich möchte möglicherweise alleine wohnen. Welche Lösungen sind hilfreich und stören normalhörige Personen nicht stören? Mein Vater möchte z.B. an der Haustür kein Gerät anbringen, dass ich eigentlich brauche. Wie löst man solche Problem, wenn man mit Normalhörigen zusammen wohnt?
Re: Anlagen in der Wohnung mit Normalhörigen
Hallo Taubem,
Da gibt es zum Beispiel von humantechnik (als Beispiel) das signolux und das lisa System https://www.humantechnik.com/produkte/
Ein gutes System sollte Rauchmelder, andere akustische Alarme, Telefon und Türklingel visuell oder mit Vibration zum Beispiel dem Schwerhörigen/Tauben wahrnehmbar machen.
Schaue dich mal dort um und suche auch mal im Internet nach anderen Anbietern. Wichtig für eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse ist das Vorhandensein einer Hilfsmittelnummer für die Komponenten. Nur solche können verschrieben werden und werden dann abzüglich eines entsprechenden Betrages für Lichtwecker und die auch bei Hörgeräten üblichen 10€ erstattet. Das gilt streng genommen nur für an Taubheit grenzende Personen und taube Personen. Ebenfalls eine Chance auf eine Beteiligung haben Personen mit mindestens 60 dB Verlust bei 3000 Hz (gilt alles zuerst mal nur für gesetzlich Krankenversicherte). Details siehe auch hier Abschnitt 2.3.7 in https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/ ... 201210.pdf
Da gibt es zum Beispiel von humantechnik (als Beispiel) das signolux und das lisa System https://www.humantechnik.com/produkte/
Ein gutes System sollte Rauchmelder, andere akustische Alarme, Telefon und Türklingel visuell oder mit Vibration zum Beispiel dem Schwerhörigen/Tauben wahrnehmbar machen.
Schaue dich mal dort um und suche auch mal im Internet nach anderen Anbietern. Wichtig für eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse ist das Vorhandensein einer Hilfsmittelnummer für die Komponenten. Nur solche können verschrieben werden und werden dann abzüglich eines entsprechenden Betrages für Lichtwecker und die auch bei Hörgeräten üblichen 10€ erstattet. Das gilt streng genommen nur für an Taubheit grenzende Personen und taube Personen. Ebenfalls eine Chance auf eine Beteiligung haben Personen mit mindestens 60 dB Verlust bei 3000 Hz (gilt alles zuerst mal nur für gesetzlich Krankenversicherte). Details siehe auch hier Abschnitt 2.3.7 in https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/ ... 201210.pdf
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)