danke für die Aufnahme!
Ich hoffe das ich von euren Erfahrungsschatz profitieren kann - ich stehe nämlich derzeit ein wenig auf dem Schlauch.
Nach Jahren habe ich mich entschieden, beim Versorgungsamt einen Antrag auf GdB-Feststellung/Schwerbehindertenausweis zu stellen - Nachteile sind bei mir vorhanden, warum also keine offizielle Feststellung.
Die Hörschädigung selbst habe ich wohl schon seit Geburt an.
Der Bescheid kam nun nach geschmeidigen 5 Monaten endlich an - GdB von 40.
Nach meinen eigenen (bestimmt laienhaften) Berechnungen bin ich auf 50 gekommen - und stehe daher nun vor der Frage, ob ich einen begründeten Widerspruch einreichen soll oder eben nicht.
Im Anhang mal 2 Audiometrien, ein aktuelles welches in den Antrag mit einfloss und ein älteres von vor 4 Jahren, wie ich neue Hörgeräte bekommen habe.
Das ältere füge ich deshalb mit bei, weil wohl nur hier prozentuale Hörverlust für Zahlen vorhanden ist (oder sehe ich den auf der neuen Audiometrie nicht?).
Frage:
Wie ist eure Einschätzung, welcher GdB stünde mir zu - ist die Berechnung vom Versorgungsamt korrekt?
Sollte man einen begründeten Widerspruch einlegen, macht dies Sinn?
Vielen Dank schon mal!!

Gruß
Nils
Oberes Diagramm: NEU
Unteres Diagramm: ALT