Pflegemittel von Steuer absetzen?

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Jonas_89
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Pflegemittel von Steuer absetzen?

#1

Beitrag von Jonas_89 »

Hallo zusammen,

meine Hörgeräte konnte ich als besondere medizinische Belastungen in der letzten Steuer geltend machen.

Geht das denn auch für die Pflegemittel?
emilsborg
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#2

Beitrag von emilsborg »

Jonas_89 hat geschrieben: 7. Dez 2024, 21:22 meine Hörgeräte konnte ich als besondere medizinische Belastungen in der letzten Steuer geltend machen.

Geht das denn auch für die Pflegemittel?
Hallo Jonas_89,
Meinst du außergewöhnliche Belastung wie hier beschrieben im deutschen Steuerrecht (https://www.finanztip.de/aussergewoehnl ... lastungen/)?
Zitat „Zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen zählen Krankheitskosten, Aufwendungen für Hilfsmittel wie Brillen und Zahnprothesen, Kosten für Bestattungen oder Kosten, die Dir nach einer Flutkatastrophe entstehen. Steuern sparst Du aber erst, wenn diese Kosten eine individuelle zumutbare Belastung übersteigen. Wie hoch diese Grenze ist, errechnet sich aus Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder.

Wie du lesen kannst, ist das nicht pauschal zu beantworten, da du entweder:
  • Alle Ausgaben eines Jahres sammelst und für das Finanzamt in akzeptabler Weise dokumentieren kannst, wobei dann aber die Summe von den dafür in Frage kommenden Ausgaben um deine individuelle (bzw. die deiner Familie/ Bedarfsgemeinschaft) zu tragende zumutbare Belastung gekürzt wird
  • Den dir nach festgestelltem GdB zustehenden Pauschbetrag nutzen kannst und damit direkt diesen vom Einkommen effektiv abziehst bevor dein zu versteuerndes Einkommen festgesetzt wird (vor allem sinnvoll, wenn das Einkommen zu hoch ist um mit den Ausgaben über die zumutbare Belastung zu kommen
Ich bin selbst nicht im Finanzwesen oder Steuerrecht zuhause, aber das ist soweit ich weiss was jedem in Deutschland an Optionen zur Verfügung steht. Für andere Länder gibt es vielleicht ähnliche Regelungen, deren Ausgestaltung kann ich dir aber nicht beantworten.
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Ohrenklempner
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Aufwendungen für Batterien und Reinigungs-/Pflegemittel würde ich immer mit einreichen.
Beim Eigenanteil, den man fürs Hörgerät selbst zusätzlich zur Kassenleistung gezahlt hat, ist es Glückssache. Das muss vom Finanzamt nicht anerkannt werden, weil die notwendige Leistung bereits von der Krankenversicherung gezahlt wurde. Bei meinen Kunden, die ihren Eigenanteil in der Steuer mit eingereicht haben, sind die Rückmeldungen 50/50. Es kommt wohl ganz drauf an, wer die Steuererklärung gerade bearbeitet. ;)
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
emilsborg
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#4

Beitrag von emilsborg »

Ohrenklempner hat geschrieben: 8. Dez 2024, 07:57 Aufwendungen für Batterien und Reinigungs-/Pflegemittel würde ich immer mit einreichen.
Die Summe daraus beträgt für alles aber kaum mehrere hundert Euro, außer man deckt sich für mehrere Jahre ein.
Ohrenklempner hat geschrieben: 8. Dez 2024, 07:57 Beim Eigenanteil, den man fürs Hörgerät selbst zusätzlich zur Kassenleistung gezahlt hat, ist es Glückssache. Das muss vom Finanzamt nicht anerkannt werden, weil die notwendige Leistung bereits von der Krankenversicherung gezahlt wurde.
Mit Glück hat das offiziell nichts zu tun, ist eigentlich klar geregelt (siehe meinen obigen Beitrag) und wenn nutzen einige Sachbearbeiter im Finanzamt ihren Ermessensspielraum aus. Was die Krankenkasse betrifft, das Finanzamt kann sich hier darauf berufen, dass die Krankenkasse bereits das medizinisch Notwendige finanziert hat, also das darüber liegende Luxus ist… (dem stimme ich zwar so pauschal nicht zu, aber es wäre zulässig seitens des Finanzamtes so zu argumentieren).
Ohrenklempner hat geschrieben: 8. Dez 2024, 07:57 Bei meinen Kunden, die ihren Eigenanteil in der Steuer mit eingereicht haben, sind die Rückmeldungen 50/50. Es kommt wohl ganz drauf an, wer die Steuererklärung gerade bearbeitet. ;)
Klingt nach einer typischen Ermessensentscheidung, wenn es wie von dir beschrieben etwa hälftig mal so und mal anders entschieden wird. Interessant wäre natürlich zu wissen ob bei den 50% wo es anerkannt wurde die individuelle zumutbare Belastung überschritten wurde und bei den anderen nicht (dann wäre es in der Tat keine Ermessensentscheidung).
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cherusker
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#5

Beitrag von cherusker »

Nach meinem Verständnis hat der GdB nichts mit Sonderausgaben zu tun. Der Steuerfreibetrag ab GdB30 ist ein Nachteilsausgleich. Hörgeräte, Batterien und Pflegemittel sind Sonderausgaben, die ab Überschreitung des Grenzbetrages steuerlich geltend gemacht werden können.

Bei mir wurde alles anerkannt: die private Zuzahlung, die Kosten für die Trockenbox und auch Batterien. Ich habe aber auch keine Belege eingereicht
Grüße vom cherusker :cheers:
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emilsborg
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#6

Beitrag von emilsborg »

cherusker hat geschrieben: 8. Dez 2024, 13:45 Nach meinem Verständnis hat der GdB nichts mit Sonderausgaben zu tun. Der Steuerfreibetrag ab GdB30 ist ein Nachteilsausgleich. Hörgeräte, Batterien und Pflegemittel sind Sonderausgaben, die ab Überschreitung des Grenzbetrages steuerlich geltend gemacht werden können.

Bei mir wurde alles anerkannt: die private Zuzahlung, die Kosten für die Trockenbox und auch Batterien. Ich habe aber auch keine Belege eingereicht
Bitte schaue unter dem Link oben in Abschnitt 4:

Wer behindert ist, darf wählen: Falls Du betroffen bist, kannst Du die mit der Behinderung zusammenhängenden Kosten einzeln nachweisen (mit Abzug der individuellen zumutbaren Belastung) oder einen Pauschbetrag (ohne Abzug der zumutbaren Belastung) in Anspruch nehmen. Denn der Behinderten-Pauschbetrag gehört zu den besonderen außergewöhnlichen Belastungen. Mit dem Pauschbetrag sind folgende typische Aufwendungen abgegolten:
  • Kosten für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens,
  • Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf und
  • die Pflegeaufwendungen.
Damit werden die alltäglichen Mehraufwendungen abgedeckt. Die atypischen behinderungsbedingten Aufwendungen kannst Du zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag als allgemeine außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für den behindertengerechten Umbau Deines Hauses, Operationskosten oder die Fahrtkosten bei Schwerbehinderung.

Ein Vorteil des Pauschbetrags ist, dass Du für die typischen Aufwendungen keine Nachweise brauchst.


Heisst zusammengefasst: entweder pauschal mit Pauschale gemäß Tabelle ohne Abzug oder aber tatsächliche Kosten und Nachweis dieser mit Abzug der zumutbaren Belastung. Alles andere ist Ermessensspielraum der zugunsten des jeweiligen Steuerpflichtigen ausgenutzt wird aber eben kein verbrieftes Recht.
Und ehrlich gesagt sind Batterien und Pflegemittel für Hörgeräte eben alles, aber bestimmt nicht atypische behinderungsbedingte Aufwendungen bei Schwerhörigen. Gleiches wäre bei der Zuzahlung anzunehmen bei Hörgeräten über dem Festbetrag.
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cherusker
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#7

Beitrag von cherusker »

Kosten für Hilfsmittel, wie z.B. ein Hörgerät, können zusätzlich zum Pauschbetrag im Falle einer Behinderung geltend gemacht werden. Wurde bei mir so akzeptiert und die Info dafür findet sich im Netz.

Beim TE wurden die Kosten für das Hörgerät akzeptiert, dann sind auch Pflegemittel und Batterien absetzbar.
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emilsborg
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#8

Beitrag von emilsborg »

cherusker hat geschrieben: 8. Dez 2024, 17:46 Kosten für Hilfsmittel, wie z.B. ein Hörgerät, können zusätzlich zum Pauschbetrag im Falle einer Behinderung geltend gemacht werden. Wurde bei mir so akzeptiert und die Info dafür findet sich im
Kannst du bitte die Quellen für diese Aussage benennen? Denn wie unter dem Link oben ausführlich geschrieben steht es im Steuerrecht eben nicht so wie von dir beschrieben.
cherusker hat geschrieben: 8. Dez 2024, 17:46
Wurde bei mir so akzeptiert und die Info dafür findet sich im Netz.
Unser Rechtssystem basiert nicht wie das angelsächsische Recht auf Präzedenzentscheidungen, sondern auf Gesetzen und Ausführungsbestimmungen.
cherusker hat geschrieben: 8. Dez 2024, 17:46
Beim TE wurden die Kosten für das Hörgerät akzeptiert, dann sind auch Pflegemittel und Batterien absetzbar.
Daher ist alleine die Tatsache, dass bei dir und dem TE so entschieden wurde nicht automatisch hilfreich für andere. Das können so immer noch für euch günstige Einzelfallentscheidungen im Rahmen des Ermessensspielraumes der Sachbearbeiter sein beim Finanzamt. Ich wäre daher dankbar für eine Quelle, denn die könnte ich dann zitieren bei einem Einspruch.
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cherusker
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#9

Beitrag von cherusker »

z.B. hier:

https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/behinderung/medizinische-hilfsmittel-von-der-steuer-absetzen.html

oder hier:

https://www.stb-aktuell.de/efvAufruf.php?Urlnam=KrankheitBehPausch.htm

Ob das bei der Berechnung aber getrennt bewertet wird oder der GDB dazu benutzt wird, die zumutbare Belastung auf 0€ zu senken, kann ich dir nicht sagen. Berechnet hat es die Software und das Finanzamt hat es für 2023 (das Jahr in dem ich meine Zuzahlung für die Hörgeräte geltend gemacht habe) bis auf den Cent genau akzeptiert.

Der Behindertenpauschbetrag soll alle regelmäßigen Kosten abdecken, vor allem Kosten des Alltags. Da zähle ich zwar Pflegemittel und Batterien auch zu, aber die machen sich steuerlich nicht sonderlich bemerkbar. Aufführen würde ich sie trotzdem. Alle 6-9 Jahre Hörgeräte zu kaufen fällt nach meiner Auffassung nicht zu regelmäßigen Aufwendungen. Alle damit verbundenen Ausgaben (Zuzahlungen, Fahrtkosten zum Akustiker, Ladegerät, etc.) betrachte ich als absetzbar und führe sie in der Steuererklärung auf.

Wie bereits geschrieben, sende ich dem Finanzamt keine Belege. Ich reiche die Steuererklärung immer in den letzten Tage vor Fristende ein, elektronisch und beleglos. Seit Jahren wurden von mir keine Belege nachgefordert.

Im deutschen Steuerrecht gibt es auch Präzedenzfälle. z.B. nach Urteilen des Bundesfinanzhofs. Aufgrund dort anhängiger Verfahren ergehen jahrelang Steuerbescheide unter Vorbehalt. Davon abgesehen ist das deutsche Steuerrecht alles andere als klar und eindeutig, da ist sehr viel Definitions-, Interpretations- und Ermessensspielraum.
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#10

Beitrag von Dani! »

Ich hatte das bei Hörgeräten (und ähnlich gelagerten Fällen) zwar auch so gemacht wie cherusker. Aber ich weiß auch zu genau, dass nicht alles nach Gesetz rechtens ist, nur weil der Sachbearbeiter beim Finanzamt es nicht beanstandet hat. "Es nicht beanstanden" ist etwas anderes als "akzeptieren". Letzteres würde bedeuten, dass der Sachbearbeiter weiß, was an dieser Stelle Sache ist, man Anspruch darauf hätte und in den Steuererklärungen der nächsten Jahre es genauso "akzeptiert" werden muss. Tatsächlich kann es in einem anderen Jahr ein penibler Sachbearbeiter in die Finger bekommen und derartige Aufwendungen ablehnen. Insbesondere an Finanzämtern/abteilungen, die ausbilden. Man kann es aber natürlich probieren. Im Fall einer Ablehnung muss man ein schlagkräftiges Argument in Form eines relevanten Paragraphen haben.
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emilsborg
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#11

Beitrag von emilsborg »

cherusker hat geschrieben: 9. Dez 2024, 10:01 z.B. hier:

https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/behinderung/medizinische-hilfsmittel-von-der-steuer-absetzen.html

oder hier:

https://www.stb-aktuell.de/efvAufruf.php?Urlnam=KrankheitBehPausch.htm

Ob das bei der Berechnung aber getrennt bewertet wird oder der GDB dazu benutzt wird, die zumutbare Belastung auf 0€ zu senken, kann ich dir nicht sagen. Berechnet hat es die Software und das Finanzamt hat es für 2023 (das Jahr in dem ich meine Zuzahlung für die Hörgeräte geltend gemacht habe) bis auf den Cent genau akzeptiert.

Der Behindertenpauschbetrag soll alle regelmäßigen Kosten abdecken, vor allem Kosten des Alltags. Da zähle ich zwar Pflegemittel und Batterien auch zu, aber die machen sich steuerlich nicht sonderlich bemerkbar. Aufführen würde ich sie trotzdem. Alle 6-9 Jahre Hörgeräte zu kaufen fällt nach meiner Auffassung nicht zu regelmäßigen Aufwendungen. Alle damit verbundenen Ausgaben (Zuzahlungen, Fahrtkosten zum Akustiker, Ladegerät, etc.) betrachte ich als absetzbar und führe sie in der Steuererklärung auf.

Wie bereits geschrieben, sende ich dem Finanzamt keine Belege. Ich reiche die Steuererklärung immer in den letzten Tage vor Fristende ein, elektronisch und beleglos. Seit Jahren wurden von mir keine Belege nachgefordert.

Im deutschen Steuerrecht gibt es auch Präzedenzfälle. z.B. nach Urteilen des Bundesfinanzhofs. Aufgrund dort anhängiger Verfahren ergehen jahrelang Steuerbescheide unter Vorbehalt. Davon abgesehen ist das deutsche Steuerrecht alles andere als klar und eindeutig, da ist sehr viel Definitions-, Interpretations- und Ermessensspielraum.
Vielen Dank, die Quellen werfen da tatsächlich noch Punkte auf die meine Referenz nicht beleuchtet und die deine Auffassung stärken! Etwas das bei mir sicherlich speziell ist, als Grenzgänger muss ich gewisse Belege zum Einkommen etc. sowieso einreichen, da kein Datenaustausch mit deutschen Behörden hierzu aus der Schweiz stattfindet. Für die letzte Hörgeräteversorgung ist der Zug definitiv abgefahren, aber das oben ist tatsächlich eine Argumentationsgrundlage für die Anerkennung der Zusatzkosten als Steuerlast senkende Ausgaben.
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Richy
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#12

Beitrag von Richy »

Ist ja alles interessant was ihr hier diskutiert, aber ich komme bei Pflegemitteln und Filtern nicht mal auf 50 € im Jahr , da kommt nicht viel raus bei der Steuer
mittelgradig schwerhörig, versorgt mit Signia Pure 5 AX beidseitig
svenyeng
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#13

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Pflegemittel brauche ich keine und Batterien kosten pro Jahr gut unter 30 Euro.
Also lohnt sich das nicht.

Gruß
sven
cherusker
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#14

Beitrag von cherusker »

Es geht hier nicht um die Frage, ob es sich lohnt, sondern darum ob es (steuerrechtlich) möglich ist.
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emilsborg
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#15

Beitrag von emilsborg »

Richy hat geschrieben: 9. Dez 2024, 20:09 Ist ja alles interessant was ihr hier diskutiert, aber ich komme bei Pflegemitteln und Filtern nicht mal auf 50 € im Jahr , da kommt nicht viel raus bei der Steuer
Daher auch mein Kommentar weiter oben, ob da der Bedarf für mehrere Jahre kumuliert eingekauft wird (was wiederum für jene bei denen keine Reserven bestehen schwierig ist, da lohnt dann aber die steuerliche Begünstigung nicht, da eben der individuelle Grenzsteuersatz für die betroffenen letzten Euros des zu versteuernden Einkommens den Prozentsatz definieren zu dem es einem bezogen auf den Gesamtbetrag an Ausgaben die Belastung in Form von Steuern reduziert). Ich gebe ehrlich zu dass andere Punkte als Pflegemittel für die Hörgeräte bei mir da interessant sind (zum Beispiel die Besteuerung von überobligatorischen Pensionskassenbeiträgen… (huhu liebe Schweizer, bei euch gibt es tatsächlich nur nachgelagerte Besteuerung dieser) da kommen jährlich nette Sümmchen zusammen…).

Da tun sich mir auch Fragen auf, zum Beispiel: Warum Beamten für die äquivalenten fiktiven Beiträge des Dienstherren nicht schon bei der fiktiven Einzahlung gleichwertig besteuert werden muss mir mal jemand plausibel erklären - bitte aber mit einem entspannenden Getränk und nicht zur Zeit der Fälligkeit der Einkommenssteuererklärung…?
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Chromobotia
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#16

Beitrag von Chromobotia »

emilsborg hat geschrieben: 9. Dez 2024, 22:40 Warum Beamten für die äquivalenten fiktiven Beiträge des Dienstherren nicht schon bei der fiktiven Einzahlung gleichwertig besteuert werden
Es gibt keine fiktive Einzahlung von Beiträgen des Dienstherrn.
Unabhängig davon werden Rentenbeiträge bei Angestellten auch nicht (mehr) besteuert (seit 1.1.2023 zu 100% steuerfrei); dafür zahlt man dann für die erhaltene Rente Steuer.
emilsborg
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#17

Beitrag von emilsborg »

Aha, fiskalisch korrekt müssten eigentlich Rückstellungen für Pensionen gebildet werden, das sind die fiktiven Einzahlungen die fällig wären um die Zahlungen in der Zukunft aus dem Haushalt von heute zu finanzieren (deswegen fiktiv).
Und die Pensionskassenbeiträge werden bei Grenzgängern deswegen bei Einzahlung (!) besteuert, weil über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestniveau, was alle fairen Arbeitgeber in der Schweiz eigentlich machen. Da eine Schweizer Pensionskasse keine Betriebserlaubnis in Deutschland hat (wofür auch) sind dann die überobligatorischen Beiträge aus Sicht des Finanzamtes hier vogelfrei und damit Einkommen (an das man nicht herankommt vor Pensionsalter). Erkläre mir doch bitte woher diese Ungleichbehandlung. Fiktiv wird deswegen angeblich nur der verbleibende Ertragsanteil im Alter besteuert…
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Re: Pflegemittel von Steuer absetzen?

#18

Beitrag von Chromobotia »

Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Das ist ein Äpfel/Birnen-Vergleich. Und driftet wohl auch vom ursprünglichen Thema ab.
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