Neuling

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Rantanplan
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Neuling

#1

Beitrag von Rantanplan »

Hallo zusammen,
ich bekomme ein Höhrgerät Phonak Audeo I30 und bin total unsicher. Mann will mir eine Versicherung verkaufen, das aber nur den Verlust versichert.
Was meint Ihr dazu?
Ich wünsche euch einen guten Rutsch ins neue Jahr.
LG
svenyeng
Beiträge: 4316
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Re: Neuling

#2

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Bitte den Akustiker wechseln.
Der soll HGs verkaufen und anpassen, oder ist der nebenbei noch Versicherungsvertreter?
Ein Versicherung lohnt sich meiner Meinung nach nicht.

Hast Du schon' mehrere HG von mehreren Herstellern getestet?

Gruß
sven
gereon
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Re: Neuling

#3

Beitrag von gereon »

[quote=svenyeng post_id=173974 time=1735242261
Ein Versicherung lohnt sich meiner Meinung nach nicht.
[/quote]

Dies sehe ich genauso wie mein Vorredner. Denn die Krankenkassen zahlen auch bei Verlust. Natürlich sollte man jetzt seine Geräte nicht zu oft verlieren. Denn irgendwann erlischt auch bei der kulantesten Kasse der Anspruch auf Verlust.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Rantanplan
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Re: Neuling

#4

Beitrag von Rantanplan »

Hallo, ja ich war zuerst bei einem Akustiker vor Ort, der war ja noch unverschämter. Der wollte mir gleich 2 HG verkaufen, obwohl ich nur auf einem Ohr etwas schlechter höre. Mir ist es nicht mal aufgefallen, daß ich ein HG brauche.
Dann würde mir Geers empfohlen, der hat mir das HG angeboten, das passt.
Wie schon geschrieben, ich solle die Versicherung machen, da ist nicht nur die Versicherung gegen Verlust, sondern auch gegen Verschleiß, Reparaturen usw. für 5 Jahre gesichert. Habe mir mal die Unterlagen gegen lassen, da ist nur der Verlust abgesicherte.
Wie ist das im allgemeinen beim Reparaturen, ich habe doch 2Jahre Garantie.
Danke LG
svenyeng
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Re: Neuling

#5

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Einheitlich sollte es so sein, das der Akustiker das was er selber reparieren kann auch als guten Kundenservice macht.
Garantien kann man übrigens i.d.R. gegen kleinen Aufpreis verlängern.

Wenn ein HG ausserhalb der Garantie zum Hersteller geschickt werden muss, ist das nicht kostenlos.
Verlust muss man nicht absichern, das die KK im Verlustfall sofort ihren Zuschuss für neue HGs zahlt.
Man steht also im Verlustfall nicht ohne HGs da.
Ich trage seit über 30 Jahren HGs und habe bisher keines verlosen.
Letztendlich muss es jeder selbst entscheiden.

In vielen Fällen machen 2 HGs übrigens Sinn. So mit ist das nicht abwägig das der eine Akustiker Die 2 HGs angeboten hat.

PS:
Geert ist der teuerste Akustiker.

Gruß
sven
Rancher
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1

Re: Neuling

#6

Beitrag von Rancher »

Wenn Du hier querliest, wirst Du feststellen, dass Geers einer der teuersten Anbieter ist. Sie haben nur Geräte der Sonova-Gruppe, zu denen Phonak gehört, im Sortiment. Die Versicherung (und weiteres, was bei anderen z.T. schon im Preis inbegriffen ist) aufzudrücken, gehört bei Geers zum Konzept.
Ich selbst war als Neuling als Erstes bei Geers. Die Beratung war nicht schlecht, sie waren technisch gut ausgestattet, aber letztendlich habe ich die gleichen Geräte wesentlich günstiger woanders (nicht übers Internet) bekommen.
Du musst die Versicherung nicht nehmen, aber sei bei Geers gewiss, dass man Dir später Leistungen gut (für Geers) abrechnen wird.
Wenn Du noch Lust und Kraft hast, würde ich Dir empfehlen, Dich anderweitig noch zu informieren.
125-250-500-1k-1,5k-2k-3k-4k-6k-8k-10k
R 50- 50- 50- 45- 45-40-45-55-60-60-60
L 70- 70- 70- 65- 65-65-65-65-60-60-60
Beidseitig Phonak Audéo Lumity 90-R
Rantanplan
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Re: Neuling

#7

Beitrag von Rantanplan »

Vielen Dank für die Info.
Nur leider wurde der Antrag bei der Krankenkasse
schon eingereicht
svenyeng
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Re: Neuling

#8

Beitrag von svenyeng »

HallO!

Das ist egal das schon eingereicht ist.
Das sollte man zurückziehen können.
So lange Du nichts bezahlt hast etc.

Aber dazu können die Akustiker hier im Forum sicherlich etwas genaues sagen.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: Neuling

#9

Beitrag von Ohrenklempner »

Nur, wenn es schon verkauft ist, ist es zu spät.

Der Antrag bei der Krankenkasse, vermutlich ist der Kostenvoranschlag (früher "Versorgungsanzeige") gemeint, ist nichts Verbindliches. Den kann ein anderer Akustiker jederzeit erneut einreichen.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz! :wave: – fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
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