Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Zwar kann ich deinem Gedankengang in gewisser Weise folgen, habe aber nur einen Anruf entgegennehmen wollen. Eine Situation, die vermutlich schon viele Menschen erlebt haben: Man geht ran, hört nichts, ist unsicher, ob aufgelegt wurde oder der Anruf unterbrochen wurde und dann klingelt es noch einmal. In meinem Fall mit dem gravierenden Unterschied, dass dieses Gerät nur einen Lautsprecherausgang hat, der neben dem Anruferton auch den Klingelton sendet und das mit einem gehörschädigenden Schalldruckpegel von ca.130db bei einer eingestellten Lautstärke von ca. 85%. Ich vermute, dass dieses Gerät nicht auf dem Markt sein dürfte. Jedes Smartphone und auch ein Festnetztelefon hat unterschiedliche Lautsprecherausgänge und der fürs Klingeln ist nicht da, wo man das Gerät ans Ohr hält, aus gutem Grund.
Ich bin der Meinung, dass ein Multikonzern mit Milliardenumsätzen, der ein billiges Gerät auf den Markt bringt, das auf diese Weise, das Gehör eines Menschen derart schädigen kann, finanziell dazu beisteuern kann, dass dieser Mensch Erleichterungen in seinem dadurch belasteten Leben erfährt.
In meinem Beitrag hatte ich ursprünglich nach Klinikerfahrungen gefragt, später danach, ob jemand eine Idee hat, welchen Anwalt ich ggf. konsultieren könnte aber nicht um eine persönliche Meinung oder einen ungebetenen Ratschlag. Leider driften an dieser Stelle viele Onlinediskussionen dann irgendwo anders hin, weil weitere Personen sich aufgerufen fühlen, auch etwas dazu zu sagen. Das ist für mich als betroffene Person allerdings wenig hilfreich und geht am Thema vorbei.
Ich bin der Meinung, dass ein Multikonzern mit Milliardenumsätzen, der ein billiges Gerät auf den Markt bringt, das auf diese Weise, das Gehör eines Menschen derart schädigen kann, finanziell dazu beisteuern kann, dass dieser Mensch Erleichterungen in seinem dadurch belasteten Leben erfährt.
In meinem Beitrag hatte ich ursprünglich nach Klinikerfahrungen gefragt, später danach, ob jemand eine Idee hat, welchen Anwalt ich ggf. konsultieren könnte aber nicht um eine persönliche Meinung oder einen ungebetenen Ratschlag. Leider driften an dieser Stelle viele Onlinediskussionen dann irgendwo anders hin, weil weitere Personen sich aufgerufen fühlen, auch etwas dazu zu sagen. Das ist für mich als betroffene Person allerdings wenig hilfreich und geht am Thema vorbei.
Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Wie kommst Du auf 130 db? Stand das irgendwo auf Verpackung o.ä. oder ist das deine Vermutung?
Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Könnte...Ohrenklempner hat geschrieben: ↑17. Mär 2025, 21:01 Wobei ein stinknormales Smartphone so programmiert werden könnte, dass bei Bewegung, Annäherung und "ausschlagen" der kapazitiven Displaysensorik bitte kein lauter Klingelton wiedergegeben werden soll.
Ich weiß nicht wie es bei anderen ist. Wenn ich am iPhone einen Telefon Anruf erhalte, drücke ich auf abheben und halte es direkt ans Ohr. Selten, aber manchmal halt doch, ist der Anruf ein Video-Anruf (meist dann WhatsApp) mit Freisprechen. Weil das so selten ist, realisiere ich es nicht, dass Freisprechen eingeschaltet wurde und damit beamt mir der Anrufer die Ohren weg, sobald er auch nur einen Mucks macht.
Will sagen: Das ist kein Fehlverhalten des Smartphones trotz des Vorhandenseins eines Annäherungs Sensors. Telefonieren tu ich sonst auf niedrigster Stufe an Lautstärke.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
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Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Äh, das hier ist nicht die Auskunft, sondern ein Forum, an dem sich die Mitglieder ehrenamtlich beteiligen. Diese wollen selbstverständlich unterhalten und unterhalten werden. Wenn dir das nicht gefällt, musst du wohl die 11880 wählen, da werden Sie geholfen.
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Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Keine Vermutung, keine Angabe sondern Ergebnis einer Messung.
Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
OhjeDani! hat geschrieben: ↑18. Mär 2025, 23:01Äh, das hier ist nicht die Auskunft, sondern ein Forum, an dem sich die Mitglieder ehrenamtlich beteiligen. Diese wollen selbstverständlich unterhalten und unterhalten werden. Wenn dir das nicht gefällt, musst du wohl die 11880 wählen, da werden Sie geholfen.
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Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Naja, es ist nunmal ein öffentliches Forum, und da ist es ganz normal (und häufig auch gewollt), dass man von mehreren Standpunkten aus Rückmeldungen erhält.
Wie wurde denn der Pegel gemessen?
Wie wurde denn der Pegel gemessen?
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
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Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Naja, es heißt doch immer: Wer misst misst Mist. Altes Sprichwort unter Physikern.
Ich will dir da nichts unterstellen. Wenn es tatsächlich professionell gemacht wurde, wäre eine Meldung an das BSI dringend angeraten. Nicht auszudenken, wenn es noch eine zweite Person gibt, der dieses Schicksal widerfährt. Die vom BSI sind sehr daran interessiert, wie ein derartiger Schalldruck auf so kleiner Fläche physikalisch überhaupt möglich sein soll. Nicht dass der Mossad dahinter steckt und sich nur das falsche Opfer ausgesucht hat.
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Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
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Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Die Messung wurde mit einem geeichten Messgerät direkt vor dem Lautsprecher gemacht und ergab 129 dba, soweit ich mich erinnere. Schon recht professionell aber nicht mit einem Kunstohr, denn so ein Gutachten kostet richtig viel Geld.
Wer ist denn das BSI?
Wer ist denn das BSI?
Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
https://www.bsi.bund.de/DE/Home/home_node.html
Das ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Aber ich bin mir nicht sicher, ob eine Schalldruckmessung direkt am Lautsprecher den Normen entspricht. Ich könnte mir vorstellen, dass die Norm nen gewissen Abstand verlangt (z.B. wird die Lautstärke eines Motorrades in einem Meter Entfernung vom Auspuff gemessen). Ich könnte mir vorstellen, dass der Hersteller allen Normen zufolge korrekt gearbeitet hat und du leider gearscht bist. Andererseits hat man ein Handy halt nun mal bei regelhafter Benutzung auch am Ohr, schwierige Frage.
Das ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Aber ich bin mir nicht sicher, ob eine Schalldruckmessung direkt am Lautsprecher den Normen entspricht. Ich könnte mir vorstellen, dass die Norm nen gewissen Abstand verlangt (z.B. wird die Lautstärke eines Motorrades in einem Meter Entfernung vom Auspuff gemessen). Ich könnte mir vorstellen, dass der Hersteller allen Normen zufolge korrekt gearbeitet hat und du leider gearscht bist. Andererseits hat man ein Handy halt nun mal bei regelhafter Benutzung auch am Ohr, schwierige Frage.
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1983 Micro-Technic ?
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Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Demnach dürfte dein Handy nicht innerhalb der EU vertrieben werden, für Handys gilt da 85 dB Grenze.
130 DB entspräche einem startenden Düsenjet, das kommt nicht aus einem Handylautsprecher.
Beidseits mittlerweile hochgradig bis an Taubheit-grenzend SH
(Progredient, "Badewannen"kurve)
Versorgt mit (re) Marvel CI von AB 03/23 und (li) Phonak Naida Link M
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Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Magst du mir sagen, wo ich das nachlesen kann? Das wäre hilfreich.
Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Ich hab das mal für dich gegoogelt, der Suchbegriff lautete "maximallautstärke handy":
https://www.vde-verlag.de/normen/080101 ... 25-01.html
Kostet natürlich n bisschen Geld, in die Norm reinzuschauen, deswegen habe ich die Norm selbst nicht gefunden...
https://www.vde-verlag.de/normen/080101 ... 25-01.html
Kostet natürlich n bisschen Geld, in die Norm reinzuschauen, deswegen habe ich die Norm selbst nicht gefunden...
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Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Ich glaube, damit ist die Lautstärke gemeint die aus der Sprachausgabe kommt, bzw. das, was bei Hören von Musik maximal rauskommen sollte, bezieht sich aber nicht auf Klingeltöne.
Re: Klinikaufenthalt nach akustischem Trauma
Für die Erstberatung gibt es doch keinen festen Satz. Das habe ich dazu gefunden:gereon hat geschrieben: ↑17. Mär 2025, 12:56Das ist der Satz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ich weiß jetzt nicht, ob Du eine Rechtsschutzversicherung hast und falls ja, ob diese auch in Deinem Fall tätig wird. Denn in der Regel deckt eine Rechtschutzversicherung nur Arbeit, Miete, Soziales und Verkehr ab. Ach ja und Fahrtkosten des Anwalts zum Gerichtstermin deckt die Rechtsschutzversicherung auch nicht. Bei Verfahren vor dem Sozialgericht muss der Verlierer auch die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen.
Über die Erstberatungsgebühr kann der Anwalt grundsätzlich frei entscheiden. Für Verbraucher gilt jedoch eine gesetzliche Obergrenze von 226,10 €.
Unter:
https://www.advocado.de/ratgeber/vertra ... n-sinnvoll