Ist dieser gesamt GdB korrekt errechnet?

Antworten
Reini9
Beiträge: 19
Registriert: 20. Okt 2015, 20:55
9

Ist dieser gesamt GdB korrekt errechnet?

#1

Beitrag von Reini9 »

Hallo zusammen,

mein GdB für meine Schwerhörigkeit beträgt seit 2009 GdB 30 und für meinen
Tinnitus GdB 20, das Versorgungsamt hat dafür einen gesamt GdB von 40 errechnet.

Anfang diesen Jahres war ich bei einem Gutachter (HNO). Da wurde ich vom Sozialgericht
hingeschickt, da ich mit der Bewertung meines Verschlimmerungsantrags von 2024 nicht einverstanden war.

Der Gutachter kommt nun bei der Schwerhörigkeit auf GdB 50 und Tinnitus weiterhin auf einen GdB von 20.
Er errechnet nun einen gesamt GdB von 50.
Somit wird der Tinnitus nun gar nicht mehr bewertet, denn ich hätte ja schon alleine nur
anhand meiner Schwerhörigkeit einen gesamt GdB von 50.
Ich weiß dass die einzelnen GdB nicht addiert werden, aber in diesem Fall fällt doch der Tinnitus komplett raus,
obwohl er 2009 noch berücksichtigt wurde.

Sehe ich das so richtig?

Ist die Rechnung des Gutachters bezüglich des gesamt GdB von 50 so korrekt?

Der Tinnitus hat natürlich noch weitere negative Begleiterscheinungen wie erhebliche Einschlaf und
Durchschlafstörungen die dann zu Mattigkeit und Konzentrationsstörungen führen.

Die Schwerhörigkeit hat ebenfalls deutliche negative Begleiterscheinungen wie Reduzierung der sozialen Kontakte usw..
Diese Begleiterscheinungen sind im Gutachten aufgeführt, werden jedoch "nicht" für den GdB herangezogen.
Somit wird der GdB 50 für die Schwerhörigkeit auch nur über das Sprach und Tonaudiogramm ermittelt und
der Tinnitus ist anscheinend für den gesamt GdB nicht mehr relevant.

Der ein oder andere mag nun sagen, sei doch froh, du hast nun den GdB 50 erreicht, gib Ruhe.
Es geht mir hier nicht um den GdB 50, den habe ich wegen anderer Leiden bereits seit 2009.
Es geht mir um die Berechnung des aktuellen HNO Gutachten in dem der Tinnitus anscheinend überhaupt nicht mehr
berücksichtigt wird.

Für konstruktive Antworten bedanke ich mich schon mal.
emilsborg
Beiträge: 476
Registriert: 20. Dez 2023, 07:59
1
Wohnort: Süden

Re: Ist dieser gesamt GdB korrekt errechnet?

#2

Beitrag von emilsborg »

Hallo Reini9

Wie in einem anderen Thread geschrieben ist das so eine Sache mit der Addition der einzelnen GdB. Grundsätzlich werden diese nie addiert, sondern es kommt je nach Situation und Schilderungen der jeweiligen Einschränkungen zu einem Zuschlag zum höchsten Einzel GdB, der die Wechselwirkung und damit erhöhte Belastung/Einschränkung mit berücksichtigt.
ABER, zum Beispiel ein GdB von 20 wegen Lähmungserscheinungen im Bein und ein GdB von 40 wegen Schwerhörigkeit führen höchstwahrscheinlich nicht zu einem GdB von 50-60! Denn die Schwerhörigkeit hat keine direkten Auswirkungen auf die Lähmungserscheinungen im Bein und umgekehrt, also Wechselwirkung angenommen Null.
In deinem (nicht mal ungewöhnlichen) Fall kann es sein dass wegen des bereits erreichten GdB von 50 und der dritten nicht benannten Erkrankung mit Einschränkungen in der Gesamtschau keine weitere Einschränkung angenommen wird.
Jetzt wäre es an dir dieses ungünstige Zusammenspiel der jeweiligen Erkrankungen plausibel darzulegen, damit dies bei der Bewertung berücksichtigt werden kann. Von alleine wird darauf von sich aus kein Sachbearbeiter hin ermitteln, außer er kennt dich und will dies explizit.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
muggel
Beiträge: 1659
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
12

Re: Ist dieser gesamt GdB korrekt errechnet?

#3

Beitrag von muggel »

Hast du ein psychologisches Gutachten / Attest, was die Folgen des Tinnitus bestätigt?
Wenn nicht: Tinnitus gehört mit zur Schwerhörigkeit und ist eine Begleiterscheinung, die viele haben.
Daher wird dafür ein GdB anerkannt, so wie bei dir auch.

In den Gesamt-GdB fließen aber nur Einschränkungen ein, die „ungefähr gleichgravierend“ sind oder wenn es sich um verstärkende Faktoren handelt.
Bei einem GdB von 50 oder mehr wird meist nur der höchste Einzel-GdB genommen.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Reini9
Beiträge: 19
Registriert: 20. Okt 2015, 20:55
9

Re: Ist dieser gesamt GdB korrekt errechnet?

#4

Beitrag von Reini9 »

Nach Sozialgericht sollte "nur" der Tinnitus bezüglich möglicher psychischer Begleiterscheinungen bewertet werden und
dies nur vom HNO Gutachter.

Verstehe ich auch nicht so ganz, denn die größte psychische Belastung ist der Hörverlust.

Den Tinnitus bewertet der Gutachter mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen.

Das Leid bezüglich meines Hörverlusts habe ich dem Gutachter ebenfalls geschildert. Ihm, dem Sozialgericht und auch dem Versorgungsamt habe ich gewisse Hörsituationen bis ins Detail geschildert.

Die Kurzzusammenfassung:

Ich sitze mit Sportkollege auf der Terrasse unterhalte mich und hoffe vorab schon, dass sich nicht noch weitere Personen dazu gesellen.
Dann setzen sich anderer Personen an den Tisch, ein sehr beklemmendes Gefühl, den jetzt wird es extrem anstrengend.
Innerlich bereite ich den Rückzug vor, den ich dann auch kurze Zeit später mit einem unschönen Gefühl antrete,
aber der Rückzug ist in dieser Situation einfach besser für mich, denn das Gehirn wird jetzt kreuz und quer durchgeschüttelt,
das restliche Konzentrationsvermögen baut dann rapide ab, man fühlt sich wie erschlagen.
Und wir reden hier von draußen wo der Störschall schnell verschwindet.
So einen Situation im Clubhaus und dann noch mit wenigen schallabsorbierenden Gegenständen für mich undenkbar,
da setze ich mich erst gar nicht hin und trete gleich die Flucht an.
muggel
Beiträge: 1659
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
12

Re: Ist dieser gesamt GdB korrekt errechnet?

#5

Beitrag von muggel »

Das heisst aber, dass es absolut korrekt ist, denn die Schwerhörigkeit ist das, was dich einschränkt.
Die exemplarisch von dir geschilderte Situation ist „typisch hörgeschädigt“ ab einem gewissen Hörverlust.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Antworten