gibt es eigentlich Faustregeln zur Aufzahlung?
Mich interessiert zB das Moxi B 1 312 und ich glaube hier im Forum gelesen zu haben, "aufzahlungsfrei". Die Nachfrage bei einem
An was kann man sich da orientieren?
vG
Als Kunde bis du ja generell der Beratung "ausgeliefert" und kannst mit der Produktbezeichnung gar nichts anfangen. Du weißt bestenfalls den Hersteller, kennst dich aber mit den Leistungsklassen nicht aus und weißt auch nicht, ob ein Gerät der neuste Schrei ist oder eine verstaubte Krücke aus der untersten Schublade. Darum kann man auch die Preise nicht beurteilen, es sei denn, man fragt bei anderen Geschäften nach oder eben hier im Forum. Online kann man auch schauen, aber die Onlinepreise sind selten vergleichbar mit den Ladenpreisen.
Das kann tatsächlich verschiedene Gründe haben:
Ok, den Grund habe ich oben tatsächlich nicht genannt auch wenn er in der Tat als höfliche Form des: „will ich nicht“ genannt wird. Denn über den Preis kann man schon gut die Nachfrage steuern. Ich habe schon in Diskussionen geschäftlich von Lieferanten gehört: das bieten wir zu dem Preis XXX an, der einfach deutlich jenseits von gut und böse lag. Auf Nachfrage, warum es so teuer angeboten wurde, kam dann: ist nicht passend zu unserem Produktportfolio und insgeheim hoffen wir ihren Arbeitgeber damit woanders hin zu lenken (von uns weg).Ohrenklempner hat geschrieben: ↑3. Mai 2025, 07:37 … kann auch sein, dass er Unitron überhaupt nicht führt oder nicht verkaufen will.
KEIN
Bei Fielmann kannst du alles probieren, ich habe 7 probiert (Phonak Naida L90, Signia Pure C&G 7IX, Resound Nexia 9RIC, Bernafon Alpha XT, Starkey Genesis 24, Oticon (Intent 1 und 2), Phonak Infinio Sphere)
Nein, den höheren Zuschuss gibt es nicht wegen der Gerätebezeichnung, sondern wenn man eine WHO4-Schwerhörigkeit hat.