Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

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Schubisu
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Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#1

Beitrag von Schubisu »

Hi zusammen,
Ich bin im laufenden Verfahren mit dem Versorgungsamt, um eine Schwerbehinderung von 50% zu erreichen. Mein Widerspruch wurde abgelehnt und ich habe mich entschlossen mit dem SOVD dagegen zu klagen.
Mein Tonaudiogramm kann ich selbst auswerten. Hier komme ich bei beiden Ohren auf eine hochgradige Schwerhörigkeit mit einem GdB von 55%. Das sagt auch der GdB-Rechner hier auf der Seite.
Allerdings las ich hier im Forum, dass die Röser-Tabelle (4-Frequenztabelle Tabelle B) nicht mehr aktuell genutzt wird.
Wird sie vom Versorgungsamt gar nicht mehr zur Bestimmung des GdB genutzt oder noch mitgenutzt ???

Ich habe jetzt versucht, die Sprachkurve mit der Tabelle A auszuwerten, komme da aber nicht weiter.
Ich habe unten im Anhang meine Sprachkurve kann mir da jemand bei helfen ??? Das wäre eine große Hilfe.

Außerdem suche ich Studien und objektive Aussagen, was das eingeschränkte Hörvermögen für soziale, berufliche und körperliche (u.a. Energieverlust) Einschränkungen mit sich bringt.
Meine Hörschädigung ist übrigens bereits im Kindesalter diagnostiziert worden. Allerdings gibt es dazu keine medizinische Unterlagen. Meine Schwester hat eine ähnliche Hörkurve, daher ist eine genetische Ursache möglich. Kann ich das in irgendeiner Form nutzen, wenn ja wie?
Aber vielleicht habt ihr noch ganz andere Tipps, Themen und Anregungen für mich?

Ich freue mich von Euch zu hören.
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emilsborg
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Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#2

Beitrag von emilsborg »

Guten Abend Schubisu,

Leider fehlen bei den Einsilbern die Werte bei 60 dB und somit kann Tabelle A in der Versorgungsmedizinverordnung nicht mit allen benötigten Angaben ausgewertet werden.
Mit 30 dB für Zahlen und 145% bereits bei 80 dB und 100 dB bis du bei maximal 40% Hörverlust (rote Kreise, rechts) und mit 40 dB für Zahlen und 130% bereits bei 80 dB und 100 dB bis du bei maximal 50% Hörverlust (blaue Kreuze, links).
Das ergibt nach Tabelle D einen GdB 30 am Kreuzungspunkt (GdB 40 sehe ich nicht ansatzweise mit den zur Verfügung gestellten Daten).

Viele Grüße

Christian
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Lomax
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Registriert: 13. Aug 2025, 11:36

Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#3

Beitrag von Lomax »

Hallo Schubisu,

ich habe auch gerade Einspruch eingelegt, weil mir wegen meiner leichten Schwerhörigkeit kein GdB zuerkannt wurde. Es würde nicht reichen, um das Minimum von 10 zu erreichen, hieß es.
Nach den Tabellen hier aus dem Forum komme ich für Links u. Rechts auf 22 bzw. 27 Wertungspunkte, die dann in der GdB-Tabelle einen GdB von 15 ergeben. Das habe ich beim Versorgungsamt so angeführt und bin gespannt, was sie mir antworten werden.
Bei mir kommen von 4 andere Wehwehchen in Frage, so dass es bei mir auf die Summe ankommt. Ich "hoffe" auch min. die 50 zu erreichen.
[Hz] 125|250|500|750| 1k|1.5k| 2k | 3k| 4k| 6k| 8k|
_________________________________________________
[dB] -05| -10|-15|-15| -15| -20|-25|-45|-55|-60|-65| <- Links
[dB] -20| -20|-25|-20| -20| -25|-25|-45|-60|-65|-70| <- Rechts
deaf_tom
Beiträge: 560
Registriert: 6. Apr 2025, 15:23

Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#4

Beitrag von deaf_tom »

@Lomax Es gibt keine Addition der GDB Werte.
Der GDB deines "Wehwehchens" mit dem höchsten Wert ist die Grundlage für deine Gesamtbewertung. Die anderen werden in den meisten Fällen nicht weiter berücksichtigt.
Signia Pure Charge&Go BCT 7 IX
Maju
Beiträge: 34
Registriert: 23. Jul 2025, 20:17

Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#5

Beitrag von Maju »

Das stimmt nicht. Jedes Wehwehchen bekommt einen eigenen GdB. Die Summe macht's.
KatjaR
Beiträge: 1821
Registriert: 27. Aug 2012, 20:45
13

Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#6

Beitrag von KatjaR »

Nein, Maju
3. Gesamt-GdS 3
a) Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS
anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeein-
trächtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch
andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet.
Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen
in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen
zueinander. https://www.bmas.de/DE/Service/Publikat ... gkeit.html
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Maju
Beiträge: 34
Registriert: 23. Jul 2025, 20:17

Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#7

Beitrag von Maju »

Ja, das stimmt. So steht es geschrieben. Aber bei mir sind tatsächlich alle Beeinträchtigungen addiert worden, und ich habe das ebenfalls auch von anderen gehört. Allerdings musste ich vor jeder neuen Entscheidung in den Widerspruch gehen.
EliA_coustics
Beiträge: 9
Registriert: 21. Okt 2025, 13:30

Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#8

Beitrag von EliA_coustics »

Bitte sonst gerne deine/n Aku/in um einek Bericht und ggf. auch deinen HNO und Hausarzt.
Werden die Befunde und die Beeinträchtigungen glaubhaft bestätigt und belegt, geht die Rentenversicherung i.d.R. eher von einem tatsächlichen Anliegen und einer Belastung aus.
Leider wir in den meisten Fällen erst einmal pauschal abgelehnt.
Elia
seit 2023 Azubi für Hörakustik
links taub, rechts normalhörend
-------------------------------------------------
2018 Oticon Sensei (Opn)
2022 Oticon Play PX 2 (More)
2023 Resound Nexia CROS
2024 Resound Vivia CROS
2024 Med El Sonnet 2
Wallaby
Beiträge: 521
Registriert: 23. Jun 2015, 18:17
10

Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#9

Beitrag von Wallaby »

Bedenke es wird immer je nach Beeinträchtigung bewertet..... und einen GdB liegt niemals über GdB 100 von daher kann bei mehrere Beeinträchtigung der Wert als Gesamtzustand welches immer zwischen GdB 0 bis 100 liegt (immer 5er Schritte soweit ich mich entsinne)
Dani!
Beiträge: 4318
Registriert: 9. Mär 2012, 14:22
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Wohnort: Landkreis München

Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#10

Beitrag von Dani! »

Eine Addition findet grundsätzlich erst mal nicht statt (bis auf sehr wenige Ausnahmen). Ein Sachbearbeiter kann aber auch mal Fehler machen und einen zu hohen Wert zuschreiben.

Die Rentenversicherung hat damit aber in keinem Fall etwas zu tun.
B:in allgeme:in ke:in kle:in Kev:in se:in Adm:in
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
JulianTho
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2

Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#11

Beitrag von JulianTho »

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keinesfalls despektierlich wirken, doch müsste man rein theoretisch nicht eher Gott (oder wem auch immer) danken, wenn man gesund und munter ist und 0% GDB hat - anstatt sich einen höheren Grad zu wünschen bzw. diesen einzuklagen?

Ja, mir ist bewusst, dass gerade ab 50% der ein oder andere Vorteil - oder Nachteilsausgleich - mit der Sache einhergeht. Das Relevanteste ist vermutlich der etwas frühere Renteneintritt ohne Abzüge - doch alles andere sind eher Tropfen auf dem heißen Stein und können die gesundheitliche Einschränkung und die damit verbundenen Herausforderungen bei weitem nicht kompensieren.

Ich würde gerne einfach verstehen, was ist so wichtig an dieser Prozentzahl?
rabenschwinge
Beiträge: 2764
Registriert: 22. Nov 2017, 19:47
7

Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#12

Beitrag von rabenschwinge »

Es geht nicht um kompensieren sondern um Schutz. Du hast mit den 50% einen besonderen Kündigungsschutz, Steuervorteile, mehr Urlaubsanspruch, Anspruch auf einen angepassten Arbeitsplatz.
Lomax
Beiträge: 41
Registriert: 13. Aug 2025, 11:36

Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#13

Beitrag von Lomax »

JulianTho hat geschrieben: 3. Nov 2025, 11:48 Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keinesfalls despektierlich wirken, doch müsste man rein theoretisch nicht eher Gott (oder wem auch immer) danken, wenn man gesund und munter ist und 0% GDB hat - anstatt sich einen höheren Grad zu wünschen bzw. diesen einzuklagen?

Ja, mir ist bewusst, dass gerade ab 50% der ein oder andere Vorteil - oder Nachteilsausgleich - mit der Sache einhergeht. Das Relevanteste ist vermutlich der etwas frühere Renteneintritt ohne Abzüge - doch alles andere sind eher Tropfen auf dem heißen Stein und können die gesundheitliche Einschränkung und die damit verbundenen Herausforderungen bei weitem nicht kompensieren.

Ich würde gerne einfach verstehen, was ist so wichtig an dieser Prozentzahl?
Niemand wünscht sich, dass er möglichst einen GdB von 50 hat. Wenn man aber unausweichlich einige Wehwehchen hat, dann kann man dies nicht ändern, aber dann ist es ein kleiner Trost, wenn man vom Staat gewisse Vorzüge als Ausgleich erhalten kann.
[Hz] 125|250|500|750| 1k|1.5k| 2k | 3k| 4k| 6k| 8k|
_________________________________________________
[dB] -05| -10|-15|-15| -15| -20|-25|-45|-55|-60|-65| <- Links
[dB] -20| -20|-25|-20| -20| -25|-25|-45|-60|-65|-70| <- Rechts
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