Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

gereon
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Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#26

Beitrag von gereon »

Naja es gibt immer noch Fälle, bei denen auch die 4 Frequenzmethode nach Rößler angewendet wird. Dies betraf war nicht die Ermittlung/ Feststellung des GdB sondern im Rahmen eines Gutachtens die Ermittlung wie groß meine Hörschädigung ist und mit welcher Hörgeräteversorgung diese am besten auszugleichen ist. Soviel zu diesem Thema, da es sonst zu Offtopic wird.
Bei Kindern, die sich noch nicht bzw. aufgrund von anderen Beeinträchtigungen sprachlich nicht entsprechend äußern können, wird ja das Tonaudiogramm als Grundlage zur Ermittlung des GdB verwendet. Ebenso bei Erwachsenen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die deutsche Sprache nicht oder noch nicht ausreichend beherrschen. In solchen Fällen ist wie Katja es schon geschrieben hat, der GdB Rechner ein guter Anhaltspunkt.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zeit Mai 2021 mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Schubisu
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Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#27

Beitrag von Schubisu »

So finde ich das auch richtig.
Ich habe gestern übrigens bei meinem Akustiker die fehlenden Werte im Sprachaudiogramm ergänzen lassen.
Jetzt müsste alles vollständig sein.
Da ich aber die Auswertung immer noch nicht verstehe, brauche ich nochmal Hilfe.
Wie rechne ich jetzt die Werte zusammen? In welcher Tabelle gebe ich die Werte ein und auf welchen GdB komme ich vermutlich ???
Vielen Dank nochmal!!!!
Dateianhänge
Sprachaudiogramm komplett.jpeg
emilsborg
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Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#28

Beitrag von emilsborg »

Es ändert sich nichts da die Gesamtverstehensquote bei 60/80/100 dB unverändert bleibt (0% zu den bestehenden Werten von 80/100 dB bleibt folglich bei 130%/145% für Einsilber und die 50% Verstehschwelle für Mehrsilber (Zahlen) bleibt ebenfalls bei 40/30 dB.
Schau mal selbst in Abschnitt 5 Tabelle A &D

https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=4
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
muggel
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Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt

#29

Beitrag von muggel »

Aus den Erklärungen würde ich auch nicht schlau werden.
Also: Du verstehst bei den Einsilbern bei
- 60 dB 0% rechts, 0% links
- 80 dB 65% rechts, 50% links
- 100 dB 80% rechts und 80% links, wobei die 80% links geschätzt sind, da bei 100 dB (zumindest im letzten Diagramm) nicht gemessen wurde.
Das macht ein Gesamtwortverstehen von:
rechts 0+65+80 =145 und links 0+50+80=130.
Der Hörverlust für Zahlen ist rechts bei ca 27, links bei ca 40.
Nach Tabelle A also rechts (ab 25 dB Hörverlust für Zahlen, ab 125 Gesamtwortverstehen) ein Hörverlust von 50%, links (ab 40 dB Höverlust für Zahlen, ab 125 Gesamtwortverstehen) ebenfalls ein Hörverlust von 50%.
Nach Tabelle D entspricht 50% Hörverlust einer mittelgradigen Schwerhörigkeit. Bei einer beidseitigen mittelgradigen Schwerhörigkeit steht einem ein GdB von 30 zu.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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