Hallo an alle Experten,
mir liegt ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis (ausgestellt 2016) mit einem GdB von 50% vor. Nach Rücksprache mit dem behandelndem Arzt und unter Berücksichtigung der aktuellen Audiomessung wurden mir 70% zustehen.
Frage: ist es sinnvoll einen Verschlechterungsantrag zu stellen?
Ich habe die Befürchtung, dass dieser evtl. genehmigt, jedoch als befristeter ausgestellt werden könnte.
Sind meine bedenken berechtigt?
Gruß, Jack
Verschlechterungsantrag sinnvoll oder doch risikoreich?
Re: Verschlechterungsantrag sinnvoll oder doch risikoreich?
Hallo Jack,
bis 2014 hatte ich auch GdB 50 und mein Ausweis war auch unbefristet. Da sich aber mein Hörvermögen verschlechtert hatte, hatte ich einen Änderungsantrag gestellt und bekam dann GdB 70 genehmigt. Der Ausweis war dann auch unbefristet.
Leg auf jeden Fall das aktuelle Audiogramm und ggfs. auch den Rehabericht aus Bad Nauheim dabei. Vielleicht kann Dir auch der Sozialdienst behilflich sein.
bis 2014 hatte ich auch GdB 50 und mein Ausweis war auch unbefristet. Da sich aber mein Hörvermögen verschlechtert hatte, hatte ich einen Änderungsantrag gestellt und bekam dann GdB 70 genehmigt. Der Ausweis war dann auch unbefristet.
Leg auf jeden Fall das aktuelle Audiogramm und ggfs. auch den Rehabericht aus Bad Nauheim dabei. Vielleicht kann Dir auch der Sozialdienst behilflich sein.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zeit Mai 2021 mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Re: Verschlechterungsantrag sinnvoll oder doch risikoreich?
Moin
Wenn sich alles verschlechtert hat, kannst du das versuchen.
Es bringt ja nur was für die Einkommenssteuer, sonst hast du ja keine Vorteile bei der Erhöhung.
Du hast ja schon unbefristet einen GdB von 50.
Wenn sich alles verschlechtert hat, kannst du das versuchen.
Es bringt ja nur was für die Einkommenssteuer, sonst hast du ja keine Vorteile bei der Erhöhung.
Du hast ja schon unbefristet einen GdB von 50.
Re: Verschlechterungsantrag sinnvoll oder doch risikoreich?
Formal scheint ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis übrigens die Ausnahme zu sein. Es gab anscheinend einige Prozesse bei denen klargestellt wurde dass selbst eine permanente Einschränkung die keine Besserungsperspektive aufweist nicht zwingend einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis bedeutet…
Aber es stimmt schon, dass man in der Regel schwerhörigen Menschen einen unbefristeten GdB zubilligt. Alle Bescheide waren bei mir immer unbefristet in der Vergangenheit. Ob das sich ändert wäre mit Hinblick auf die Rechtssprechung in letzter Zeit interessant zu wissen… das Risiko einer Herabstufung ist aber durchaus real, Bestandsschutz gibt es nicht die Regeln können sich ändern.
Eine gute Seite für Informationen ist zum Beispiel
https://www.betanet.de/schwerbehindertenausweis.html
Aber es stimmt schon, dass man in der Regel schwerhörigen Menschen einen unbefristeten GdB zubilligt. Alle Bescheide waren bei mir immer unbefristet in der Vergangenheit. Ob das sich ändert wäre mit Hinblick auf die Rechtssprechung in letzter Zeit interessant zu wissen… das Risiko einer Herabstufung ist aber durchaus real, Bestandsschutz gibt es nicht die Regeln können sich ändern.
Eine gute Seite für Informationen ist zum Beispiel
https://www.betanet.de/schwerbehindertenausweis.html
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Verschlechterungsantrag sinnvoll oder doch risikoreich?
Ja, es würde ca. 190,- Euro (netto) ausmachen.
Eigentlich nicht die Welt, sollte man den Betrag dennoch verschenken?
Re: Verschlechterungsantrag sinnvoll oder doch risikoreich?
Verschenken nicht gerade aber dir muss ja bewusst sein, das man dich ja auch runter Stufen kann.
Aber wenn es schlechter geworden ist, kannst du es natürlich versuchen.
Alles nicht so einfach. Bist du im Sozialverband oder VDK ?? Dann lass die das machen.
Aber wenn es schlechter geworden ist, kannst du es natürlich versuchen.
Alles nicht so einfach. Bist du im Sozialverband oder VDK ?? Dann lass die das machen.
Re: Verschlechterungsantrag sinnvoll oder doch risikoreich?
Beim VdK muss man bedenken, dass die oft im Bereich Hörschädigung nicht gut aufgestellt sind und da einem nicht weiterhelfen können. Zumindest in der Stadt Aachen und im Kreis Aachen sowie in Baden Württemberg ist dies so.
Ob es woanders besser ist?
Das ist jetzt ein wenig Offtopic. Auch bei einem Klageverfahren bzgl. höherwertige Hörgeräte würde ich mich nicht vom VdK sondern von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht vertreten lassen sofern man eine Rechtsschutzversicherung hat.
Ob es woanders besser ist?
Das ist jetzt ein wenig Offtopic. Auch bei einem Klageverfahren bzgl. höherwertige Hörgeräte würde ich mich nicht vom VdK sondern von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht vertreten lassen sofern man eine Rechtsschutzversicherung hat.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zeit Mai 2021 mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Re: Verschlechterungsantrag sinnvoll oder doch risikoreich?
Die Frage ist: sind die 70 GdB nach Ton- oder nach Sprachaufiogramm ermittelt worden? Oder wurde das „pi mal Daumen“ erraten?
Beim GdB zählt im Wesentlichen das Sprachaudiogramm.
Ich habe jedoch noch keinen praktizierenden HNO kennengelernt, der mit Hilfe des Sprachaudiogramms den GdB ermitteln konnte. Daher traue ich den Aussagen so erst mal nicht.
Beim GdB zählt im Wesentlichen das Sprachaudiogramm.
Ich habe jedoch noch keinen praktizierenden HNO kennengelernt, der mit Hilfe des Sprachaudiogramms den GdB ermitteln konnte. Daher traue ich den Aussagen so erst mal nicht.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
