Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

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Elkelein
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Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#1

Beitrag von Elkelein »

Hallihallo,

kann mir jemand von euch vielleicht bei der Einschätzung oder Bewertung der angehängten Hörtests helfen bezüglich Höhe des Hörverlustes und des eventuellen Grades der Behinderung?

Liebe Grüße
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emilsborg
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#2

Beitrag von emilsborg »

Bitte nochmals in besserer Qualität hochladen (ohne Namen und andere identifizierbare persönliche Daten).
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Elkelein
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#3

Beitrag von Elkelein »

Danke für die Nachricht. Due Qualität ist so schlecht, weil ich die Datei verkleinert habe. Konnte das Foto nicht hochladen, weil die Datei wohl zu groß war. Muss mich mal schlau machen, wie ich das besser machen kann.
Elkelein
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#4

Beitrag von Elkelein »

Ost es besser so?
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Elkelein
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#5

Beitrag von Elkelein »

Und der Sprachtest
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emilsborg
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#6

Beitrag von emilsborg »

Hallo Elkelein,

Ich lese aus dem Tonaudiogramm rechts / links
Hz dB
500 30 / 30
1000 55 / 50
2000 75 / 80
4000 75 / 75
Damit kommst du laut Tabelle B in der Versorgungsmedizinverordnung auf 72/70% Hörverlust

Mit Sprachaudiogramm und Tabelle A
Bei 60/80/100 dB und Zahlen
R 10/35/40 (bei 95dB) und 25 dB-> 70%
L 10/35/40 (bei 95 dB) und 25 dB-> 70%

Somit sind Ton- und Sprachaudiometrieergebnisse quasi deckungsgleich und würden einen GdB für sich von 50 bedingen (Tabelle D). Auffällig ist für mich der Unterschied zwischen Knochenleitung (gestrichelte obere Kurve) und Luftleitung (untere Kurve) im Tonaudiogramm. Da sollte eigentlich versucht werden etwas zu machen denn offenbar ist nicht alleine das Innenohr Ursache des vollständigen Hörverlustes…
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Elkelein
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#7

Beitrag von Elkelein »

Hallo Emilsborg,
ganz lieben Dank für die ausführliche Einschätzung.
Von dem Unterschied zwischen Knochenleitung und Luftleitung hat mir noch nie jemand was gesagt.
Ich hatte als 13 Jährige Gehirnhautentzündung und seit dem eine Schwerhörigkeit.
Kann es damit vielleicht zusammen hängen?
Ich habe zur Zeit einen Grad der Behinderung für das Gehör von 40. Dann habe ich ja vielleicht jetzt die Chance auf 50 zu kommen......
Ohrenklempner
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#8

Beitrag von Ohrenklempner »

Die obere gestrichelte Linie ist keine Knochenleitungsmessung. Kein Knochenleitungshörer misst von 125 bis 12 kHz, auf beiden Seiten exakt gleich und dazu noch auf 1 Dezibel genau.

Kann sein, dass das eine Kurve ist, die den durchschnittlichen Hörverlust in dieser Altersgruppe anzeigt. Der hohe Diskriminationsverlust im Sprachaudiogramm ist ein weiteres Indiz dafür, dass es sich stark überwiegend um eine Schallempfindungsschwerhörigkeit handelt.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#9

Beitrag von Elkelein »

Vielen Dank. Handelt es sich denn um eine mittelgradige oder hochgradige Schwerhörigkeit?
Ohrenklempner
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#10

Beitrag von Ohrenklempner »

Hm... für das Tonaudiogramm würde ich vom Gefühl her mittel- bis hochgradig sagen, aber mit Tendenz zu hochgradig, weil die fürs Sprachverstehen wichtigen hohen Töne schwerer betroffen sind. Das Sprachaudiogramm ist wegen des Diskriminationsverlusts von über 50% schon sehr hochgradig. Wenn du allerdings den PTA (Pure Tone Average; Durchschnittswert der vier Frequenzen 500, 1k, 2k und 4kHz) nimmst, dann ist der rechts unter 60 dB (=mittelgradig) und links genau bei 60 dB (Schwelle von mittel- zu hochgradig).
Ich finde diese Schweregrad-Einteilung aber nicht sonderlich hilfreich und durch den schrägen Kurvenverlauf lässt sich das auch nicht einfach beurteilen. Es gibt Leute, die hören schlechter und verstehen Sprache besser, oder andersherum.
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#11

Beitrag von Elkelein »

Vielen Dank für die Erklärung. Ist denn dann ein Gdb von 50 gerechtfertigt?
Ohrenklempner
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#12

Beitrag von Ohrenklempner »

Das hat doch emilsborg schon ausgerechnet. Wichtig wäre, dass die Einsilber bei 60, 80 und 100 dB gemessen werden und nicht wie auf deinem Audiogramm bei 65, 80 und 95 dB. Es sollte aber auf das Gleiche hinauslaufen.
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#13

Beitrag von Elkelein »

Hallo Ohrenklempner,
Das stimmt, emilsborg hat das freundlicherweise schon ausgerechnet.
Ich habe inzwischen die HNO ärztliche Bescheinigung erhalten und das Wort mittelgradig hat mich so verunsichert. Emilsborg hatte etwa 70 Prozent Hörverlust laut Tonaudiogramm errechnet und vei 70 Prozent spricht man doch von einer hochgradigen Schwerhörigkeit, oder?
Vielleicht verstehe ich es nur nicht richtig.
In der HNO ärztlichen Bescheinigung steht folgendes
Diagnose: mittel- bis hochgradige Innenohrschwerhörigkeit beidseits

Tonaudiogramm: mittelgradige bis hochgradige Innenohrschwerhörigkeit beidseits
Sprachaudiometrie:
Prozentualer Hörverlust rechts 80 Prozent
links 80 Prozent.
Passt das zu eurer Auswertung?
Liebe Grüße
emilsborg
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#14

Beitrag von emilsborg »

Hallo Elkelein,

Die von dir geteilten Sprachaudiogramme sprechen für 70% Hörverlust und laut Tabelle D in der Versorgungsmedizinverordnung sind 60-80% als hochgradige Schwerhörigkeit eingestuft. 80-95% als an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und darüber als taub.
@Ohrenklempner: danke für den Hinweis bezüglich der gestrichelten Linien im Tonaudiogramm.
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Ohrenklempner
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#15

Beitrag von Ohrenklempner »

Elkelein hat geschrieben: 13. Jan 2026, 18:57 Ich habe inzwischen die HNO ärztliche Bescheinigung erhalten und das Wort mittelgradig hat mich so verunsichert. Emilsborg hatte etwa 70 Prozent Hörverlust laut Tonaudiogramm errechnet und vei 70 Prozent spricht man doch von einer hochgradigen Schwerhörigkeit, oder?
Vielleicht verstehe ich es nur nicht richtig.
In der HNO ärztlichen Bescheinigung steht folgendes
Diagnose: mittel- bis hochgradige Innenohrschwerhörigkeit beidseits
Ja, nach der PTA-Berechnung bist du rechts mittelgradig und links mittel- bis hochgradig. Nach der Versorgungsmedizinverordnung ist es hochgradig. Aber leg mal auf die Wortspielereien nicht so viel Wert. Es ist egal, ob jemand es als hochgradig oder mittel- bis hochgradig bezeichnet. Für den einen ist es türkis, für den anderen aquamarin. Beides ist blaugrün. ;)
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Re: Einschätzung des prozentualen Hörverlustes

#16

Beitrag von Elkelein »

Ich danke uch euch. Dann hoffe ich für mich, dass das Versorgungsamt es auch richtig bewertet.....
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