Tipps zum Umgang mit Begutachtungen durch MdK oder Gutachter

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gereon
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Tipps zum Umgang mit Begutachtungen durch MdK oder Gutachter

#1

Beitrag von gereon »

Ich habe gerade folgenden interessanten Artikel gelesen, der gute Tipps bzgl. dere Begutachtung durch den MdK oder einen Sachverständigen zum Beispiel bei der Feststellung einer Behinderung gibt. Zum Artikel gelangt man unter folgendem Link:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/so-ve ... 52874.html
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zeit Mai 2021 mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Dani!
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Re: Tipps zum Umgang mit Begutachtungen durch MdK oder Gutachter

#2

Beitrag von Dani! »

Vorweg: Kein Theater, keine Show
Zunächst eine wichtige Grundregel:
Ziel der Begutachtung ist ein realistisches Bild Ihrer gesundheitlichen Situation – nicht Ihre schauspielerische Überzeugungskraft.
Ach.

Arbeitest du bei der Bild-Zeitung, die reisserische Überschriften generieren, bei denen dann nichts außergewöhnliches dahinter steckt?
Immer muss man alles selber machen lassen
Dominik
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L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
gereon
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Re: Tipps zum Umgang mit Begutachtungen durch MdK oder Gutachter

#3

Beitrag von gereon »

Dani! hat geschrieben: 13. Jan 2026, 14:54
Arbeitest du bei der Bild-Zeitung, die reisserische Überschriften generieren, bei denen dann nichts außergewöhnliches dahinter steckt?
Nee hatte ich mal :sm(4):
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zeit Mai 2021 mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
emilsborg
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Re: Tipps zum Umgang mit Begutachtungen durch MdK oder Gutachter

#4

Beitrag von emilsborg »

gereon hat geschrieben: 13. Jan 2026, 09:14 Ich habe gerade folgenden interessanten Artikel gelesen, der gute Tipps bzgl. dere Begutachtung durch den MdK oder einen Sachverständigen zum Beispiel bei der Feststellung einer Behinderung gibt. Zum Artikel gelangt man unter folgendem Link:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/so-ve ... 52874.html
So speziell finde ich die echt nicht. Zum Teil gesunder Menschenverstand und zum Teil einfach selbstverständlich. Klar zum Beispiel dass jemand deine Aussagen zu Einschränkungen mit der Wahrnehmung von dir abgleicht und das gewisse Hobbys sich schlecht vertragen mit, ich bin da ach so eingeschränkt…
Aktuelle Befunde etc. mitzubringen ist gesunder Menschenverstand, da der Gutachter (außer bei Gedankenübertragung und kompletten Vertrauen in einen) ja irgendwie an seine unterstützenden Belege für die Feststellungen kommen muss.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
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