Festbetragsgenehmigung trotz Antrag auf Gesamtkosten – Chancen bei Widerspruch?

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emilsborg
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Re: Festbetragsgenehmigung trotz Antrag auf Gesamtkosten – Chancen bei Widerspruch?

#26

Beitrag von emilsborg »

HolgerM hat geschrieben: 21. Jan 2026, 22:16 Aber ich merke schon, dass das, was ich hier zu tun versucht habe, nämlich andere Leute dazu zu animieren, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen, ist völlig sinnlos.
Auch wenn du wahrscheinlich nicht mehr antworten wirst oder es sogar nicht mehr lesen wirst:
U.a. Gereon und ich haben geklagt um eine vollständige Übernahme der Kosten vor Gericht zu erreichen und darüber hier geschrieben. Gereon war bereits einmal erfolgreich und auch das kannst du hier wie auch Verweise auf externes Informationsmaterial finden.
HolgerM hat geschrieben: 21. Jan 2026, 22:16 Lasst euch das Gehirn waschen vom Platzhirsch "Ohrenklempner". Dies war mein letzter Beitrag hier. Bye
Ohrenklempner ist weder Inhaber der Forumsleitung noch meines Wissens nach Moderator, wie in aller Welt er jetzt andere Teilnehmer zwingen soll seine Linie zu übernehmen ist mir daher schleierhaft. Und Gehirnwäsche sieht anders aus. Man mag vielleicht nicht immer alle Beiträge anderer Teilnehmer zu 100% unterstützen, aber dein Vorwurf der Gehirnwäsche ist vollkommen überzogen, vor allem bezüglich der Position der Rechte von Hörgeräteträgern gegenüber Akustikern und Leistungsträgern. Dort gibt er sehr wohl gute Tipps und ordnet Dinge ein.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
gereon
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Re: Festbetragsgenehmigung trotz Antrag auf Gesamtkosten – Chancen bei Widerspruch?

#27

Beitrag von gereon »

Ohrenklempner sowie Emilblog haben es ja in ihren Beiträgen super auf dem Punkt gebracht. Was ich sowohl hier als auch in dem Beitrag "Neues vom BSG" bzgl. des Users Holger M. nicht ganz so verstanden habe, ist folgendes. Er hat doch die vollständige Kostenübernahme seiner Geräte durch ein Anerkenntnis durchbekommen? Warum zieht er dann in einer sehr abfälligen Art und Weise über die Kostenträger her, greift Ohrenklempner dermaßen an oder unterstellt hier sogar Betrug? Ich verstehe es echt nicht.
Der User Gerhard Weber hatte gefragt wie lässt sich beweisen, dass teurere Geräte unter Alltagsbedingungen besser abschneiden als zuzahlungsfreie Geräte? Dies kann anhand von Hörtagebüchern oder auch anhand des AH... Bogen erfolgen. Es stellt sich dann natürlich die Frage, ob dies für die Krankenkassen ausreicht. Denn in der Regel geben sie ja die Unterlagen an den MdK weiter, der bisher den subjektiven Höreindruck nicht berücksichtigt hat und auch keine weiteren Test anordnet. Daher werden diese Dokumentationen eher in einem Gerichtsverfahren entscheidend sein. Es bleibt somit abzuwarten, ob sich durch die Urteile des BSG vom 12.06.2025 ähnlich wie nach den Urteile vom 17.12.2012 hier etwas entscheidendes ändern wird. Denn damals sind die Festbeträge deutlich erhöht worden und zwar von 320 € auf 680 €.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zeit Mai 2021 mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Gerhard Weber
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Re: Festbetragsgenehmigung trotz Antrag auf Gesamtkosten – Chancen bei Widerspruch?

#28

Beitrag von Gerhard Weber »

Vielleicht doch noch ein kleiner Nachklapp zu der ganzen Sache. Er schrieb: "die von mir im Freiburger-Test im Störgeräusch erzielten Werte von 75% mit dem aufzahlungpflichtigen Gerät gegenüber den 45% mit dem aufzahlungsfreien Gerät, mit denen ich vor Gericht gezogen bin"


Kommt mir irgendwie spanisch vor. Soweit ich weiss, sind moderne zuzahlfreie Geräte kein "alter Schrott" und durchaus in der Lage beim Freiburger ähnliche Ergebnisse zu erzielen, wie die zuzahlungspflichtigen Geräte. Eigentlich hätte sein Akustiker doch da stutzig werden müssen, dass eine Diskrepanz von 30% auffällig ist und die zuzahlfreien Geräte somit angleichen in der Anpassung, um ein ähnliches Ergebniss zu erreichen...
Ausserdem ist der Freiburger ja auch recht einfach aufgebaut. Ohne etwas unterstellen zu wollen, aber ich kann mir vorstellen, dass man da seltsamerweise mit dem unbeliebten "Kassengerät" immer etwas schlechter abschneidet, wenn man denn will....

Ist eigentlich geklärt, wer die Mehrkosten übernehmen müsste, falls ein Gericht im Sinne des Klägers entscheidet? Waren das bisher nicht die Akustiker, die den Mehrbetrag aus eigener Tasche zahlen müssten?
Ohrenklempner
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Re: Festbetragsgenehmigung trotz Antrag auf Gesamtkosten – Chancen bei Widerspruch?

#29

Beitrag von Ohrenklempner »

Du sprichst da sehr interessante Punkte an.

Der Freiburger an sich ist ein nettes Werkzeug, um den Erfolg einer Hörgeräteversorgung an einer Zahl festzumachen. Der Freiburger ist reproduzierbar und das Ergebnis ist valide im Sinne von "die Hörgeräte funktionieren": Erreicht jemand im Sprachaudiogramm 90% Verstehquote, dann weiß ich, dass die Hörgeräte schlecht eingestellt sind, wenn ich im Freifeld nur auf 50% komme.

Dennoch ist der Freiburger ein subjektiver Test, bei dem sowohl der Prüfer als auch der Proband die Ergebnisse verfälschen können. Hat der Proband keine Lust, dann versteht er Null. Außerdem sind Abweichungen von +/- 10 Prozentpunkten normal. Gut geraten? Heute ausgeschlafen, morgen verkatert? An einem Tag kerngesund, am anderen Tag 40° Fieber? Vor oder nach einem anstrengenden Arbeitstag? Man sieht's ja auch an den Audiogrammen, die ich vom HNO bekomme, und dann mit meiner Messung vergleiche. Die Sprachaudiogramme stimmen nie überein, wirklich niemals nie, und die werden in Ruhe gemessen und ohne Störgeräusch. Im Störgeräusch sind die Schwankungen noch größer, weil eine gewisse Anstrengung verlangt wird.

Darum sehe ich es kritisch, dem Freiburger eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung zuzuschreiben, ob der Kostenträger 1500 oder 3000 Euro erstatten soll.
Gerhard Weber hat geschrieben: 22. Jan 2026, 16:37 Ist eigentlich geklärt, wer die Mehrkosten übernehmen müsste, falls ein Gericht im Sinne des Klägers entscheidet? Waren das bisher nicht die Akustiker, die den Mehrbetrag aus eigener Tasche zahlen müssten?
Die Akustiker müssen die Geräte mit dem besseren Messergebnis aufzahlungsfrei abgeben. Das ist ja kein Gesetz, sondern "nur" ein Vertrag zwischen Krankenkassen und Akustikern, daher kann man da als Endverbraucher auch nicht gegen klagen. Wenn geklagt wird, dann von den Versicherten gegen ihre Krankenkassen.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Dani!
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Re: Festbetragsgenehmigung trotz Antrag auf Gesamtkosten – Chancen bei Widerspruch?

#30

Beitrag von Dani! »

Gerhard Weber hat geschrieben: 22. Jan 2026, 16:37 Vielleicht doch noch ein kleiner Nachklapp zu der ganzen Sache. Er schrieb: "die von mir im Freiburger-Test im Störgeräusch erzielten Werte von 75% mit dem aufzahlungpflichtigen Gerät gegenüber den 45% mit dem aufzahlungsfreien Gerät, mit denen ich vor Gericht gezogen bin"

Kommt mir irgendwie spanisch vor.
Die Differenz ist zwar recht ordentlich. Ausgeschlossen halte ich die beim Störgeräusch nicht. Mehr Kanäle und richt Mikrofone und die bessere Geräusch Unterdrückung teuerer Geräte helfen dabei. Vor allen da die Klage sich ja doch etwas hingezogen haben dürfte, waren die Geräte aus heutiger Sicht dann doch etwas älter.
Immer muss man alles selber machen lassen
Dominik
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