Du sprichst da sehr interessante Punkte an.
Der Freiburger an sich ist ein nettes Werkzeug, um den Erfolg einer Hörgeräteversorgung an einer Zahl festzumachen. Der Freiburger ist reproduzierbar und das Ergebnis ist valide im Sinne von "die Hörgeräte funktionieren": Erreicht jemand im Sprachaudiogramm 90% Verstehquote, dann weiß ich, dass die Hörgeräte schlecht eingestellt sind, wenn ich im Freifeld nur auf 50% komme.
Dennoch ist der Freiburger ein subjektiver Test, bei dem sowohl der Prüfer als auch der Proband die Ergebnisse verfälschen können. Hat der Proband keine Lust, dann versteht er Null. Außerdem sind Abweichungen von +/- 10 Prozentpunkten normal. Gut geraten? Heute ausgeschlafen, morgen verkatert? An einem Tag kerngesund, am anderen Tag 40° Fieber? Vor oder nach einem anstrengenden Arbeitstag? Man sieht's ja auch an den Audiogrammen, die ich vom HNO bekomme, und dann mit meiner Messung vergleiche. Die Sprachaudiogramme stimmen
nie überein, wirklich niemals nie, und die werden in Ruhe gemessen und ohne Störgeräusch. Im Störgeräusch sind die Schwankungen noch größer, weil eine gewisse Anstrengung verlangt wird.
Darum sehe ich es kritisch, dem Freiburger eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung zuzuschreiben, ob der Kostenträger 1500 oder 3000 Euro erstatten soll.
Gerhard Weber hat geschrieben: ↑22. Jan 2026, 16:37
Ist eigentlich geklärt, wer die Mehrkosten übernehmen müsste, falls ein Gericht im Sinne des Klägers entscheidet? Waren das bisher nicht die Akustiker, die den Mehrbetrag aus eigener Tasche zahlen müssten?
Die Akustiker müssen die Geräte mit dem besseren Messergebnis aufzahlungsfrei abgeben. Das ist ja kein Gesetz, sondern "nur" ein Vertrag zwischen Krankenkassen und Akustikern, daher kann man da als Endverbraucher auch nicht gegen klagen. Wenn geklagt wird, dann von den Versicherten gegen ihre Krankenkassen.