Behindertenausweis - 50% RF

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amandine
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Behindertenausweis - 50% RF

#1

Beitrag von amandine »

Hallo,

Unsere Tochter (3 Jahre) ist erst vor ca. 3 Monaten mit einer beidseitigen Schwerhörigkeit diagnostiziert worden. Voran ging eine fast 1 jährige Odyssee von Kinderarzt über HNO-Arzt, Klinik bis hin zu einem HNO-Arzt in GE. Dieser diagnostizierte dann endlich (!!!?????) die beidseitige Schwerhörigkeit (ab 60/70dB). Einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis gab er uns gleich mit. Die Antwort erhielten wir vor wenigen Tagen - 50% & RF. Begründung: Schwerhörigkeit von Geburt ist nicht nachgewiesen und die Rückständigkeit gegenüber anderen beträgt laut Arztberichten nicht mehr als 6 Monaten, obwohl sie mit ihrer Sprachentwicklung und Motorik anderen gleichaltrigen Kindern weit hinterherhinkt.

Wir müssen nun noch einen Bluttest bzgl. Niere und Schilddrüse machen lassen, damit ausgeschlossen werden kann, daß eine Erkrankung dieser Organe für die Schwerhörigkeit verantwortlich ist.

Ist denn Schwerhörigkeit ab Geburt durch irgendeine Untersuchung nachweisbar? Ist das eurer Meinung nach o.k. mit der Antwort vom Versorgungsamt? Könnt ihr uns Beispiele geben? Haben alle Kinder mit 60/70dB - 50%?

Über zahlreiche Antworten und Beiträge würden wir uns freuen!

Alles Gute
amandine
-NRW
-Tochter (4 Jahre) ist mit einer beidseitigen Schwerhörigkeit (ab 60/70dB) diagnostiziert worden.
Andrea Heiker
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Re: Behindertenausweis - 50% RF

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Amandine,

wenn der Hörverlust auf beiden Ohren 60 dB beträgt, dann sind 50% okay, wenn es jedoch 70 dB wären, wären 70% angezeigt. Es kommt also genau darauf an, Ihre genauen Hörkurve in den Frequenzen 0,5 Hz, 1 Hz, 2 Hz, 4 Hz auf beiden Ohren zu wissen.

Außerdem würde ich schon versuchen die Hörbehdienrung rückwirkend anerkennen zu lassen. Wenn Eure Tochter keine Meningitis hatte, kann man davon ausgehen, dass Eure Tochter sehr wohl eine angeborene Hörschädigung besitzt!

Zuviel hat man Euch nicht zugebilligt!

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Momo
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Re: Behindertenausweis - 50% RF

#3

Beitrag von Momo »

Hallo Amandine
und vielleicht versucht ihr auch ein H zu bekommen, denn sie ist sicher in der Sprache reichlich verzögert und auf Hilfe angewiesen! Das H bringt finanziell gesehen am meisten Entlastung. Und das alles auch rückwirkend. Eigentlich gibt es da normalerweise keine Probleme- es sei denn sie hatte eine Meningitis oder ähnliches...
Du kannst erstmal Widerspruch einlegen und sagen die genaue Begründung reichst du nach (dann kannst du das nochmal mit dem Arzt oder ggf. mit einer Beratungsstelle besprechen).
Gruss
Momo
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
beeny
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Re: Behindertenausweis - 50% RF

#4

Beitrag von beeny »

Hallo
unsere Tochter (4 1/2) hat eine Schwerhörigkeit von 80 und 90 db und bekam vom Amt auch nur 50 auf ihren BBegindertenausweis
ausgeweisen. Ich denke es ist Willkür, ich kenne Leute die weniger schwerhörig sind und trotzdem einen höheren Behindertengrad
bekamen. Aber nach einigen Einssprüchem habe ich es aufgegeben. Außerdem hab ich gemerkt dass dieser Ausweis nur ein Wisch
Papier ist, der einem nichts nützt. Ich wa zum Beispiel mit meiner Tochter im Zoo und legte den Ausweis vor, zwecks Ermäßigung. Die
Antwort der Kassiererin: "Der gilt hier nur für Blinde!" Ist das nicht der Hammer. Oder in einem Freizeitpark war ausgeschrieben
Kinder 13,50 Euro, Erwachsene 15,00 und Schwerbehinderte 13,50 Euro. Auf meine Frage nach einer Ermäßigung für behinderte
Kinder war das Kommentar: "Na Kinder sind doch schon ermäßigt" Also sei nicht traurig.

Liebe Grüße
Isabella Marie, 24.03.2001, bds. hochgradig schwerhörig, Pendred-Syndrom mit LAV
Lene Fiora, 18.12.2006, normalhörend
Andrea Heiker
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Re: Behindertenausweis - 50% RF

#5

Beitrag von Andrea Heiker »

Liebe Beeny,

dann stell einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt. Man hat Eurer Tochter zu wenig gegeben. Das ist wichtig, dass die Schwere der Hörbehinderung vor dem 7. Lebensjahr festgestellt wird.

Zur Berechnung der Prozente sind die Tabellen B und D der Anhaltspunkte maßgebend. Wenn ich Dir helfen kann, mail mich bitte an. So ganz grob geschätzt müssen bei Eurer Tochter 100% rauskommen, weil sie (fast) an Taubheit grenzend schwerhörig bzw Resthörig ist. Bitte maile mir für beide Ohren die Hörkruve bei 500, 1000, 2000 und 4000 Hz zu.

Wer einen Hörverlust von 85 dB in den oben genannten Frequenzen hat, gilt als gehörlos bzw. an Taubheit grenzend. Bei Kindern unter 7 Jahren bedeutet das 100% und bei Erwachsenen 80%.

Gruß
Andrea
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[Editiert von Andrea Heiker am: Freitag, September 30, 2005 @ 04:35 PM][/size]
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Andrea Heiker
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Re: Behindertenausweis - 50% RF

#6

Beitrag von Andrea Heiker »

PS: Eintrittsermäßigungen sind guter Wille der Betreiber, wichtiger sind die Steuererleichterungen und die Nachteilsausgleiche, die aus den Merkzeichen resultieren. Es lohnt sich zu kämpfen!
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Momo
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Re: Behindertenausweis - 50% RF

#7

Beitrag von Momo »

Erstellt von Andrea Heiker
PS: Eintrittsermäßigungen sind guter Wille der Betreiber, wichtiger sind die Steuererleichterungen und die Nachteilsausgleiche, die aus den Merkzeichen resultieren. Es lohnt sich zu kämpfen!
Genau das fiel mir auch dazu ein.
Das H ist die meiste steuerliche Entlastung. Ausserdem steht ihr evtl. auch ein G und ein B zu, dann wäre der Eintritt für die Begleitperson frei.
Nicht aufgeben. Willkür darf es nicht sein, wird vielleicht versucht, denn es gibt klare Regeln!
Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
beeny
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Re: Behindertenausweis - 50% RF

#8

Beitrag von beeny »

Hallo ihr beiden,
das ist lieb, dass ihr so ausführlich geantwortet habt. Ich habe ees schon mal überprüfen lassen. Aber das Amt meinte, sie kommt mit
den Hörgeräten zurecht und deswegen wären es nur 50. Da stimmt auch. Sie versteht ihre Umwelt sehr gut und man merkt es ihr
kaum an. Sie spricht sehr gut und auch im Kindergarten kommt ssie super mit. Ich dachte, dass all das berücksichtigt wird. Aber auf
der anderen Seite hat das Amt nie dort oder bei uns nachgefragt.
Ich suche die Hörkurven und maile sie die dann zu.
Bin nur diese Woche erst Freitag wieder online. Wir fahren zu unserem Akkustiker. Ein sehr sehr guter.
Für unsere neuen Hörgeräte müssen wir auch noch kämpfen. Marie trägt Phonak Valeo 311 AZ Forte. Und laut
Krankenkassengutachter sind die zu gut für unser Kind. Seitdem sie diese neuen HG's trägt spricht sie viel viel besser. Sie hat außer
der Schwerhörigkeit ein LAV-Syndrom. Laut einem Professor aus Freiburg bedeutet das bei Ihrer Diagnose eine Taubheit im
Kindesalter. Das macht mir schwer zu schaffen.
Auch deswegen bin ich über dieses Gutachten so empört. Sie sollte doch so viel wie möglich von Ihrer Umwelt mitbekommen, solange
es nch geht.

Ich freu mich auf Eure Antworten.
Bis dahin
viele liebe Grüße
Isabella Marie, 24.03.2001, bds. hochgradig schwerhörig, Pendred-Syndrom mit LAV
Lene Fiora, 18.12.2006, normalhörend
Momo
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Re: Behindertenausweis - 50% RF

#9

Beitrag von Momo »

Hallo Beeny
auf jeden Fall Widerspruch einlegen, denn entscheident ist NICHT wie gut sie MIT Hgs sondern wie sie OHNE hört!!!!!!!!!!! Und da sind 50%zu wenig bei der Hörschwelle! Also nicht locker lassen!!!!!!!!

LG
MOMO
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Andrea Heiker
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Re: Behindertenausweis - 50% RF

#10

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Beeny,

genauso ist es. Entscheidend ist, was sie ohne hört. Vor LAV brauchst Du keine Angst haben. Eine schubweise progrediente Schwerhörigkeit ist leider ziemlich wahrscheinlich. (Ich habe vermutlich auch LAV) aber wann diese Schübe kommen, kann kein Mensch sagen. ich hatte manchmal jahrelang ein konstantes Hörvermögen und wenn es richtig schlecht wird mit dem Hören, gibt es immer noch das CI. Auch mit dem Gleichgewicht läßt sich alles sehr gut handeln.

Aber gerade im Lichte der möglichen Verschlechterung solltest Du auf eine korrekte Feststtellung der Schwerbehinderung drängen.

GRuß
ANdrea
[size=small]

[Editiert von Andrea Heiker am: Freitag, Oktober 7, 2005 @ 12:55 PM][/size]
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