hi,
habe heute ein erneutes schreiben von der kasse erhalten wo sie schreiben das es nicht genehmigt wird.
Nun soll ich ein Papier ausfüllen ob ich den widerspruch zurücknehme oder nicht und zuschicken.
Meine Frage an euch was passiert wenn ich meinen widerspruch weiterhin aufrecherhalten möchte?
LG cloudy
nach widerspruch erneut ablehnung...
Re: nach widerspruch erneut ablehnung...
ach ja und noch eine frage fällt mir grad ein:
kann ich den Formular noch einen extra schreiben beifügen mit dem text:
Heutzutage verfügen 97 Prozent aller Haushalte in Deutschland über einen Festnetzanschluss. Telefonieren ist damit kein außergewöhnliches Bedürfnis, das nur bei einem besonderen Bedarf befriedigt werden muss.
kann ich den Formular noch einen extra schreiben beifügen mit dem text:
Heutzutage verfügen 97 Prozent aller Haushalte in Deutschland über einen Festnetzanschluss. Telefonieren ist damit kein außergewöhnliches Bedürfnis, das nur bei einem besonderen Bedarf befriedigt werden muss.
Re: nach widerspruch erneut ablehnung...
Hallo Cloudy
zu SHtelefon gibt es ein Urteil. Darauf kannst du verweisen. Bin in Eile, aber ich hatte es in den anderen thread geschrieben. Natürlich hälkst du den Widerspruch aufrecht mit Hinweis auf diese Urteil (siehe deinen anderen thread!).
Viel Erfolg
Momo
zu SHtelefon gibt es ein Urteil. Darauf kannst du verweisen. Bin in Eile, aber ich hatte es in den anderen thread geschrieben. Natürlich hälkst du den Widerspruch aufrecht mit Hinweis auf diese Urteil (siehe deinen anderen thread!).
Viel Erfolg
Momo
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
-
Sandra
Re: nach widerspruch erneut ablehnung...
@Momo.... ich glaube das Urteil war noch nicht Rechtskräftig oder! Meist wird nach Einzelfallentscheidung entschieden.
Gruss Sandra
Gruss Sandra
Re: nach widerspruch erneut ablehnung...
Das stimmt, aber oft hilft das trotzdem, wenn die merken, dass man sich umhört. Ansonsten drauf verweisen, wenn es rechtskräftig ist, dass man dann spätestens Geld sehen will.Erstellt von Sandra
@Momo.... ich glaube das Urteil war noch nicht Rechtskräftig oder! Meist wird nach Einzelfallentscheidung entschieden.
Gruss Sandra
Gruss Momo
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
-
Karin
- Beiträge: 1772
- Registriert: 18. Okt 2002, 10:36
- 23
- Wohnort: Schauenburg bei Kassel
- Kontaktdaten:
Re: nach widerspruch erneut ablehnung...
Wie war denn die Begründung??
Und natürlich schreibst du, dass du den Widerspruch aufrecht erhälst und gerne bereit bist das weiter auszutragen.
Gruß Karin
Und natürlich schreibst du, dass du den Widerspruch aufrecht erhälst und gerne bereit bist das weiter auszutragen.
Gruß Karin
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
