Erstattung durch BfA

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ilse.plack
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Erstattung durch BfA

#1

Beitrag von ilse.plack »

1.Habe 70GdB und brauche nach 8 Jahren neue Hörgeräte, wobei mir das Integrationsamt/Versorgungsamt empfohlen hatte, mich an die BfA zu wenden(Voraussetzungen erfüllt), da mir dann nur ein Rest von 10% der Kosten bliebe.
2. Kostenvoranschlag des Akustikers und Notwendigkeit des HNO und Antrag an BfA in Berlin geschickt
3. Ablehnung mit Begründung, dass nur wenn dieses Hilfsmittel bei anderweitiger beruflicher Tätigkeit NICHT benötigt wird, dann sei die BFA zuständig und wurde auf Krankenkasse verwiesen, die aber nur geringen Teil bezahlen.
Wer kann argumentativ helfen, gibts Urteile??
Danke, Ilse
Benedikt
Beiträge: 173
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Re: Erstattung durch BfA

#2

Beitrag von Benedikt »

Guten Morgen,

auf der Seite der BfA gibt`s Broschüren. Ich habe eine über "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" gefunden.

(Suchfunktion Kostenübernahme, dort auf der zweiten Trefferseite, wie man dort systematisch hinfindet, habe ich auf die Schnelle nicht herausgefunden.)
Vielleicht hilft die weiter. Bei Bedarf schicke ich sie per E-mail zu (habe sie heruntergeladen).

Freundliche Grüße

Benedikt
Sandra

Re: Erstattung durch BfA

#3

Beitrag von Sandra »

Hallo Ilse,

vielleicht kannst Du dies unter www.schwerhoerigen-netz/pinboard ebenso posten, da bekommst Du bestimmt eher Antworten, da hier überwiegend für Eltern hörgeschädigte Kids ist!

Gruss Sandra
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