Neuversorgung abgeschlossen - Änderungsantrag beim Versorgungamt?

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birgit j.
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Neuversorgung abgeschlossen - Änderungsantrag beim Versorgungamt?

#1

Beitrag von birgit j. »

Hallo zusammen,

heute haben wir unsere Neu- bzw. Weiterversorgung abgeschlossen.
Mein Sohn trägt nun auf beiden Seiten ein Phonak extra 211AZ.
Wir haben vom 1. Tag an die Veränderung durch das 2. HG bemerkt. Er hört nun mit seinen HGs fast die Flöhe husten und ist insgesamt bedeutend ruhiger und auch leiser. Besonders die Tatsache, dass er nicht mehr so extrem laut ist und das Fernsehn nun endlich auch für ihn auf Zimmerlautstärke o.k. ist, tut meinen Nerven sehr gut. Hoffentlich macht sich dieser Unterschied nach den Ferien auch bei den Lehrerinnen bemerkbar. Denn diese und auch die Erzieherinnen in der OGS (offene Ganztags Grundschule) haben sich wiederholt Beschwert, dass er so laut ist.
Da die Kostenübernahme durch unsere PKV (private Krankenversicherung) hoffentlich relativ problemlos über die Bühne gehen wird, habe ich gedacht, dass wir nun beim Versorgungamt eine Verschlechterungsantrag stellen sollten.
Seit der 1. Diagnose "Schwerhörig" und der Beantragung eines GdB hat unser Sohn einen GdB von 30. Leider kann ich den damaligen Antrag nicht mehr finden, daher weiß ich auch nicht, was in diesem Antrag geltend gemacht wurde. Er war damals lt. Diagnose und Bescheinigung durch die Uni Klinik einseitig hochgradig SH, der Eintritt der Schädigung wurde mit angeboren angegeben. Andere Beeinträchtigungen wurden nicht angegeben. Er leidet wohl auch unter einem Recruitment.

Aktuelles Audio:

rechts:
0,125 - 30 dB
0,25 - 20 dB
0,5 - 20 dB
1 - 40 dB
1,... - 40 dB
2 - 25 dB
3 - 20 dB
4 - 15 dB
6 - 15 dB
8 - 60 dB

links:
0,125 - 35 dB
0,25 - 30 dB
0,5 - 50 dB
1 - 65 dB
1,... - 70 dB
2 - 70 dB
3 - 70 dB
4 - 70 dB
6 - 75 dB
8 - 70 dB

Hat es für uns Sinn einen Verschlechterungsantrag zu stellen? - Wenn ja, was gebe ich unter "Angaben zur Gesundheitsstörung" an und welche Merkzeichen soll ich ankreuzen?

Schonmal vielen Dank für Eure Hilfe!

Natürlich weiß ich, dass bereits viele dieser Fragen gestellt und auch beantwortet wurden. Ich habe auch in den FAQs nachgesehen und selbst versucht mir auszurechnen, ob bzw. welchen GdB er erhalten könnte, bin aber mit beiden Seiten auf einen niedrigeren Wert gekommen als er schon jetzt nur mit einer Seite hat.

Viele Grüße

Birgit mit Sohn (*99 links HV 89% - rechts HV 79% - mit Cassia M H2O versorgt)
Kaja
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Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: Neuversorgung abgeschlossen - Änderungsantrag beim Versorgungamt?

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo Birgit,

wenn der jetzige GdB höher ist, als er laut Tabelle allein durch die Schwerhörigkeit auf der einen Seite sein müsste, liegt das wahrscheinlich daran, dass das Versorgungsamt Folgeprobleme (Sprachentwicklungsverzögerung, Gleichgewichtsstörungen, psychische Belastungen) mit berücksichtigt hat. Auch wenn du den den damaligen Antrag nicht mehr hast, kannst du ja in den Bescheid schauen. Vielleicht hat sich der Sachbearbeiter die Mühe gemacht, seine Entscheidung durch die Angabe aller Gesundheitsstörungen zu begründen.

Auf der Grundlage dieses Ergebnisses musst du nun entscheiden, wie die Situation jetzt ist. Wenn die Sprachentwicklung deines Sohnes mit der gleichaltriger Kinder übereinstimmt, er weder Gleichgewichtsprobleme hat noch in sozialer Hinsicht sich von den Kindern seiner Altersgruppe unterscheidet, wird ein Verschlechterungsantrag wahrscheinlich nicht den gewünschten Erfolg bringen.

Ansonsten musst du unter Gesundheitsstörung alle bestehenden Probleme aufführen und vielleicht in einem Begleitschreiben detailliert begründen. Merkzeichen werden nur zuerkannt, wenn der GdB mindestens 50 % beträgt. In Betracht kämen da "G", "B", "RF" und, wenn zusätzlich Gleichgewichtsprobleme oder schwere Sprachstörungen vorliegen, vielleicht noch "H".

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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