heute haben wir unsere Neu- bzw. Weiterversorgung abgeschlossen.
Mein Sohn trägt nun auf beiden Seiten ein Phonak extra 211AZ.
Wir haben vom 1. Tag an die Veränderung durch das 2.
Da die Kostenübernahme durch unsere
Seit der 1. Diagnose "Schwerhörig" und der Beantragung eines GdB hat unser Sohn einen GdB von 30. Leider kann ich den damaligen Antrag nicht mehr finden, daher weiß ich auch nicht, was in diesem Antrag geltend gemacht wurde. Er war damals lt. Diagnose und Bescheinigung durch die Uni Klinik einseitig hochgradig SH, der Eintritt der Schädigung wurde mit angeboren angegeben. Andere Beeinträchtigungen wurden nicht angegeben. Er leidet wohl auch unter einem Recruitment.
Aktuelles Audio:
rechts:
0,125 - 30 dB
0,25 - 20 dB
0,5 - 20 dB
1 - 40 dB
1,... - 40 dB
2 - 25 dB
3 - 20 dB
4 - 15 dB
6 - 15 dB
8 - 60 dB
links:
0,125 - 35 dB
0,25 - 30 dB
0,5 - 50 dB
1 - 65 dB
1,... - 70 dB
2 - 70 dB
3 - 70 dB
4 - 70 dB
6 - 75 dB
8 - 70 dB
Hat es für uns Sinn einen Verschlechterungsantrag zu stellen? - Wenn ja, was gebe ich unter "Angaben zur Gesundheitsstörung" an und welche Merkzeichen soll ich ankreuzen?
Schonmal vielen Dank für Eure Hilfe!
Natürlich weiß ich, dass bereits viele dieser Fragen gestellt und auch beantwortet wurden. Ich habe auch in den FAQs nachgesehen und selbst versucht mir auszurechnen, ob bzw. welchen GdB er erhalten könnte, bin aber mit beiden Seiten auf einen niedrigeren Wert gekommen als er schon jetzt nur mit einer Seite hat.
Viele Grüße
