Habe mal eine Frage ..hochgradige Sh an Taubheit grenzend bei einem 12 Monate altem Keinkind mit beidseitiger
Macht das was aus ob das Kind
Oft kennen die Sachbearbeiter die Rechtsgrundlagen für ihre eigene Arbeit nicht wirklich. Da haben sie sich gerade erarbeitet, dass die Begutachtung bei Brillenträgern mit Brille erfolgt, da kann man doch nicht verlangen, dass sie dann schon wissen, dass das bei Menschen mit Hörproblemen anders zu sein hat.Dani2410 hat geschrieben:das hört sich nach viel Arbeit an.. als hätte man nichts anderes zutun als sich jetzt auch noch damit rum zu ärgern...was ist so schwer daran an Taubheit grenzend sh, 12 Monate, Beidseits CI Träger ??
Grundsätzlich hast du ja für deine Tochter nach § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung einen Anspruch auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ab Geburt, wenn du ein entsprechendes Interesse geltend machst (meist Steuerfreibeträge).Dani2410 hat geschrieben:Der Ausweiß ist noch nicht mal wie beantragt ab Geburt sondern erst 8 Monate später...
Der Ausweis wurde erst nach Feststellung ausgestellt, also Dez.04, aber Alexa ist schon seid Geburt schwerhörig.Kaja hat geschrieben:Hallo Nicole,
meistens sind die Ausweise ja eh nur befristet gültig. Im Rahmen der dann notwendigen Verlängerung kann man die entsprechenden Anträge gut unterbringen. Wenn aber bis zum Ablauf der Gültigkeit noch etwas Zeit ist, kannst du natürlich jetzt auch einen Verschlimmerungsantrag stellen und die fehlenden Merkzeichen (B , G, evtl. H) beantragen. Dabei musst du aber wissen, dass dann die gesamte Prüfung neu vorgenommen wird. Hat das Versorgungsamt den GdB u. a. auf bestehende Sprachprobleme zurückgeführt und ist das Ausmaß jetzt geringer, so kann es auch sein, dass der GdB herabgesetzt wird. Hat Alexa durch die Frühgeburt noch weitere Probleme (z.B. Entwicklungsverzögerungen), die in die Entscheidung des Versorgungsamtes einfließen können?
Wurde der Ausweis mit Gültigkeit ab 2004 oder ab Geburt ausgestellt? Da die Schwerhörigkeit ja zum Zeitpunkt der Geburt bereits vorlag, musst du nur darauf hinweisen, dass du die Gültigkeit ab Geburt beantragst, weil du die Steuerfreibeträge nach § 33 b EStG in Anspruch nehmen möchtest.
Viele Grüße
Steht in den Ärzteberichten eine genaue Diagnose und kommt darin die Wörter "an Taubheit grenzend schwerhörig" oder "Taubheit" vor? Falls ja, steht Deinem Kind das "volle Programm" zu, also GdB 100 und die Merkzeichen G,H,B,RF,GL - siehe http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... tenausweisaltini hat geschrieben: Der Ausweis wurde erst nach Feststellung ausgestellt, also Dez.04, aber Alexa ist schon seid Geburt schwerhörig.
Alexa ist stark Entwicklungsverzögert, und bekommt Frühförderung. Ich werde die Frühförderung mal ansprechen, die setzt mir bestimmt ein notwendiges Schreiben auf in dem sie bestätigt das Alexa auch die anderen Buchstaben in ihrem Ausweis braucht!!
Steht dann Nicoles Tochter auch "das volle Programm" zu?altini hat geschrieben:Unser Tochter trägt seid Dez.04 Hörgeräte. Die erste Diagnose mit BERA war hochgradig schwerhörig/angrenzende Taubheit. Dies Diagnose hat sich zum glück nicht bestätigt. Es ist eine Schwere bis Mittelschwere Schwerhörigkeit.
schon allein wegen der Entwicklungsverzögerung könnte sich nach den "Anhaltspunkten der ärztlichen Gutachtertätigkeit 2005 ein GbB bis zu 100 % ergeben:altini hat geschrieben: Alexa ist stark Entwicklungsverzögert, und bekommt Frühförderung.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Versorgungsämter Therapeutenberichten wenig Bedeutung zumessen. Vielleicht hat dein Antrag mehr Aussicht auf Erfolg, wenn du die Aussagen der Frühförderung in einen Arztbericht mit aufnehmen lässt?altini hat geschrieben:Ich werde die Frühförderung mal ansprechen, die setzt mir bestimmt ein notwendiges Schreiben auf in dem sie bestätigt das Alexa auch die anderen Buchstaben in ihrem Ausweis braucht!!
Steht in der Diagnose wirklich an Taubheit greneznd, dann schon. Allerdings wird das Versorgungsamt genaue Werte haben wollen und da sich diese Diagnose (zum Glück) ja nicht bestätigt hat, sondern sie "nur" mittel bis hochgradig sh ist eher nicht.Kaja hat geschrieben:Hallo Momo und Ralph,
Steht dann Nicoles Tochter auch "das volle Programm" zu?altini hat geschrieben:Unser Tochter trägt seid Dez.04 Hörgeräte. Die erste Diagnose mit BERA war hochgradig schwerhörig/angrenzende Taubheit. Dies Diagnose hat sich zum glück nicht bestätigt. Es ist eine Schwere bis Mittelschwere Schwerhörigkeit.
Na dann sollte die gute Frau mal genau nachlesen. Da gibt es in eurem Fall nichts zu deuteln! Wie Andrea schreibt ein bilsteral implantiertes Kind ist taub und basta. Damit ist ja die Berechnung klar und sie bekommt das volle Programm!Dani2410 hat geschrieben:Hallo..
habe gerade noch mal auf dem Amt angerufen...
Die Bearbeiterin sasgte dann abschließen das der GdB mit Hörhilfen gemessen wird...außerdem fragte sie mich auch noch was ein CI ist....