ich bin neu im Forum und wende mich eigentlich in meiner Verzweiflung an Euch.
Ich bin 50 Jahre alt und trage schon immer Hörgeräte Ich habe eine sehr schwere Hörbeeinträchtigung (Innenohrschwerhörigkeit)von Kindheit an. Das betrifft meine beiden Ohren. Implantate gehen nicht. Da ich berufstätig bin (Bürokauffrau) hat der Arbeitgeber mir ein Telefon an den Arbeitsplatz gestellt, mit dem ich wenigstens telefonieren kann (Telefonverstärker). Außerdem wurden in der Vergangenheit die Mehrkosten für die erforderlichen Hörgeräte von dem Versorgsamt übernommen. Die machen das aber nicht mehr, weil es ein Urteil vom Bundesgerichtshof gibt (AZ.:B 3 KR 20/04 R), in dem Entschieden wurde, dass die
Ich habe beide von der
Kann mir Jemand weiterhelfen wie ich da vorgehen kann? Ich habe schon bald nicht mehr die Nerven hierfür und verliere so langsam mein altes Selbstvertrauen, weil ich jetzt meine Behinderung wieder sehr deutlich vorgeführt bekomme. Wie und wo gehe ich vor das Sozialgericht um zu Klagen? Wie ist das mit dem Einschalten eines Anwalts? Muss ich die Kosten für die teuren Hörgeräte erst einmal vorstrecken und einen Kredit hierfür aufnehmen? Kann ich meine Rechtschutzversicherung hierfür benutzen?
Bitte, bitte gebt mit Hinweise für weitere Wege.