BFA zahlt nicht mehr den Aufpreis für meine erforderlichen HG´s

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lalibaer
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BFA zahlt nicht mehr den Aufpreis für meine erforderlichen HG´s

#1

Beitrag von lalibaer »

hallo,
ich bin neu im Forum und wende mich eigentlich in meiner Verzweiflung an Euch.
Ich bin 50 Jahre alt und trage schon immer Hörgeräte Ich habe eine sehr schwere Hörbeeinträchtigung (Innenohrschwerhörigkeit)von Kindheit an. Das betrifft meine beiden Ohren. Implantate gehen nicht. Da ich berufstätig bin (Bürokauffrau) hat der Arbeitgeber mir ein Telefon an den Arbeitsplatz gestellt, mit dem ich wenigstens telefonieren kann (Telefonverstärker). Außerdem wurden in der Vergangenheit die Mehrkosten für die erforderlichen Hörgeräte von dem Versorgsamt übernommen. Die machen das aber nicht mehr, weil es ein Urteil vom Bundesgerichtshof gibt (AZ.:B 3 KR 20/04 R), in dem Entschieden wurde, dass die KK laut Bundessozialgericht (§ 33 SGB !V) über den Festbetrag hinaus den vollen Betrag bezahlen muss.
Ich habe beide von der KK (AOK) bezahlten Hörgeräte ausprobiert und kann nur sagen: Schon bei der Fahrt im Auto zum meinem Arbeitsplatz wurde ich bald verrückt. So laut wurden die Geräusche. Und dabei verstand ich weder die Nachrichten noch die Verkehrsdurchsagen. Besser: ich verstand überhaupt nichts mehr. Am Arbeitsplatz war das Reden der Kollegen so störend durcheinander und von mir nicht mehr zu trennen. Telefonate zu Ämtern, was zu meinen täglichen Aufgaben gehört, konnte ich nicht mehr verstehen. Es war unmöglich, so dass ich meine alten bisherigen wieder aufsetzen musste, die aber inzwischen langsam ihren Geist aufgeben. Das zweite Paar, das ich ausprobierte, war schon gleich vor der Türe des Akkustikers bald nicht mehr auszuhalten. Ich komme damit nicht zurecht, so sehr ich mich auch bemühe. Mein Akkustiker hat errechnet, dass ich für die erforderlichen und von mir getesteten (und geeigneten) HG ca. 5000¤ drauf zahlen muss. Das kann ich mir nicht leisten. Ich habe einen Antrag an die BfA geschickt für die Übernahme der Restkosten, aber die haben abgelehnt mit dem Verweis an die KK. Bei der BFA habe ich gegen den ablehnenden Bescheid vorerst Einspruch erhoben und werde noch einmal neu begründen.Ich müßte nun klagen.
Kann mir Jemand weiterhelfen wie ich da vorgehen kann? Ich habe schon bald nicht mehr die Nerven hierfür und verliere so langsam mein altes Selbstvertrauen, weil ich jetzt meine Behinderung wieder sehr deutlich vorgeführt bekomme. Wie und wo gehe ich vor das Sozialgericht um zu Klagen? Wie ist das mit dem Einschalten eines Anwalts? Muss ich die Kosten für die teuren Hörgeräte erst einmal vorstrecken und einen Kredit hierfür aufnehmen? Kann ich meine Rechtschutzversicherung hierfür benutzen?
Bitte, bitte gebt mit Hinweise für weitere Wege.
Sandra

Re: BFA zahlt nicht mehr den Aufpreis für meine erforderlichen HG´s

#2

Beitrag von Sandra »

Hallo Lalibaer,

es ist seit letztes Jahr tatsächlich so, dass für die Kosten für Hörgeräte in der Regel nur die KK dafür zuständig ist. Aber dazu muss man die Vorgangsregeln eingehalten werden. Vorausstrecken sollte man nicht, weil man damit "zeigt" dass man doch dafür aufkommen kann! Man soll von vorne rein bei KK auf volle Kostenübernahme beantragen! Am besten Du liest Dir mal die u.a. die u.g. Links durch - dort stehen einige Punkte wie man vorgehen sollte.

Habe hier mal 2 Links aus dem Schwerhörigen-netz hier rein kopiert, dort findet man noch so einige Threads indem über HG-Kosten diskutiert/angefragt etc. wurden!

http://www.schwerhoerigen-netz.de/pinbo ... ssage=5172 => Unterschrift beim Aukustiker und Folgekosten

http://www.schwerhoerigen-netz.de/pinbo ... ssage=4626 => Kostenübernahme von Hörgeräten Landessozialgericht

Wie sieht Dein Audiogramm aus und wieso gehen (gehe mal davon aus, dass Du mit Implantate das CI meinst) CI nicht?

Da Du bereits schon über BFA beantragt hast und Widerspruch eingelegt hast, weiss ich nicht wie Du jetzt am besten vorgehen solltest und ob man auf Deinem jetzigen Vorgang was erreichen kann!

Gruss Sandra
Andrea Heiker
Beiträge: 3024
Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
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Re: BFA zahlt nicht mehr den Aufpreis für meine erforderlichen HG´s

#3

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Lalibaer,

bei der BfA etwas zu holen kannst Du vergessen: Du solltest bei der KK einen Antrag auf volle Kostenübernahme stellen und dabei eine Kopie des Schreibens vond er BfA hinzufügen. Du musst aber damit rechnen, dass Du auch bei der Kasse klagen musst. Im SH-Netz gibt es mehrere threads zu dem Thema, die solltest DU dir alle durchlesen. ich bin übrigenen diejenige Verfasserin des Threads: Kostenübernahme von Hörgeräten Landessozialgericht

In Vorleistung gehen solltest Du erst dann, wenn die Kasse auch Deinem Widerspruch abgelehnt hat.

Ob die Rehctsschutzversicherung den Anwalt bezahlt, hängt davon ab, wie Deine Police ist, normalerweise ist Sozialrecht aber mit drin. Du solltest aber einen Anwalt beauftragen, der so etwas schon ein paar Mal gemacht hat. Der Anwalt muss nicht notwendigerweise vor Ort sein, sondern kann auch woadnder ssein, man kann auch Alles gut per Mail und Fax erledigen.

Du Hg zum Fetsbetrag sind ind er Regel wirklich nicht zu gebrauchen, aber 5000 Euronen müssen es auch nicht sein. Es gibt in der "Mittelklasse" für jeden Hörverlust viele sehr, sehr gute Geräte, die kosten dann ca. 1000-1300 Euro pro Hörgerät.

Gruß
Andrea

seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
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