Neuer Leitfaden der Stadtverwaltung im Umgang mit hörbehinderten Menschen
Hörbehinderte Menschen haben nach dem Landesgleichstellungsgesetz Anspruch auf Beteiligung eines Gebärdensprachdolmetschers im Verwaltungsverfahren.
In Zusammenarbeit mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen gibt es nun für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Unterstützung bei der praktischen Anwendung dieser Regelung. Vom Beirat wurde dazu ein Informationsblatt zum Umgang mit hörbehinderten Menschen bei Vorsprachen in städtischen Ämtern erarbeitet. Außerdem wendet die Stadt Karlsruhe das Landesgleichstellungsgesetz in erweiterter Form an.
Dies bedeutet, dass die angefragte Stelle des jeweiligen Amtes sich bei vereinbarten Terminen im Vorfeld darum kümmert, dass dem Betroffenen dann zum Termin ein/e Gebärdensprachdolmetscher/in zur Verfügung gestellt wird. Hierfür wurden die für die Region Karlsruhe zur Verfügung stehenden Gebärdensprachdolmetscher/innen zusammengetragen und in dem Leitfaden für die Verwaltungsmitarbeiter/innen aufgelistet.
Die Kostenübernahme erfolgt durch die Stadt Karlsruhe. Da nur geringe Dolmetscherkapazitäten zur Verfügung stehen ist eine möglichst frühzeitige Terminvereinbarung sinnvoll.
